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Thema: Blaulicht Baujahr/EZ Regelung

  1. #1
    Registriert seit
    15.03.2013
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    51

    Blaulicht Baujahr/EZ Regelung

    Hallo zusammen,

    ist euch eine Regelung bekannt, dass auf neueren Einsatzfahrzeugen keine alten Blaulichtanlagen montiert werden dürfen? Könnt ihr näheres dazu berichten? Kennt ihr rechtliche Grundlagen? Vielen herzlichen Dank im Vorraus.

  2. #2
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    1.720
    Geht es zufällig um eine RTK4 auf einem Neufahrzeug?

    Es gibt für ältere Anlagen z.b keine EMV Prüfungen welche vorhanden sein müssen bei neueren Fahrzeugen.

    Gruß Andi

  3. #3
    Registriert seit
    18.12.2009
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    153
    Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.10.2002 greift das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) in Verbindung mit Richtlinie 2014/30/EU. Danach müssen alle mit der Fahrzeug-Elektrik verbundenen Geräte (Funkgeräte, Sondersignalanlagen, Audiosysteme, Freisprechanlagen, Ladegeräte, usw ...) die bestimmungsgemäß während der Fahrt betrieben werden, über eine entsprechende EG-Genehmigung, erkennbar an der "e-Kennzeichnung", verfügen.
    Geräte ohne Zulassung dürfen nur verwendet werden, wenn der Gerätehersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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