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Thema: "Blaulichtbelehrung" gemäß §35/38 StVO - Wer darf ausbilden?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Es ist völlig unerheblich, in welchem Bundesland ich mich befinde. Die StVG und StVO sind BUNDESgesetze bzw. -Verordnungen und somit für alle in Deutschland gleich.
    Die fordern aber keine Unterweisung/Belehrung, sind für die Frage also nicht hilfreich.

  2. #2
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    3
    Na das sind doch mal zwei Aussagen, mit denen ich was anfangen kann. Vielen Dank an AkkonHaLand und nederrijner für eure Hilfe.
    Gerne darf der Thread noch etwas offen bleiben. Vielleicht gibt es ja noch eine weitergehende Diskussion über das Thema.

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