Hallo zusammen!

Letztens kam in meiner HiOrg die Diskussion auf, wer und auf welcher (gesetzlichen) Grundlage die sogenannten Blaulichtbelehrungen unterweisen darf und welchen Inhalt und welchem Umfang (in Stunden) diese tatsächliche haben müssen. Für den Fall das es relevant sein sollte: Es geht hier um Unterweisungen im Bundesland NRW.


Meiner bescheidenen Meinung nach muss man dafür grundsätzlich nicht besonders qualifiziert sein. Aber da kann ich ja auch falsch liegen.
Ich hoffe das jemand von euch dazu etwas sagen kann.

Gruß,

Rettungsdroide