Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
Wie genau kommst du zu dieser überheblichen und schlichtweg falschen Aussage? Hoffentlich handelt es sich hierbei um eine Einzelmeinung...
Schön wäre es, wenn es Einzelmeinung wäre...., "betriebliche Erfahrung" würde der Jurist jetzt sagen.
Ich hatte ja geschrieben: "...da viele (zum Glück nicht alle!)". Es gibt einige Polizeibeamte, die kennen den Unterschied in §35 Abs.1 "die Feuerwehr" und §35 Abs.5a "Fahrzeuge des Rettungsdienstes". In genau die selbe Richtung geht §35 Abs.1 "der Katastrophenschutz" gegenüber "die SEG". SEG ist per se erstmal KEIN Katastrophenschutz und fällt somit unter "die Fahrzeuge des Rettungsdienstes". Fazit: jeder einzelne Angehörige der Feuerwehr hat im Alarmfall (wenn nicht bei der Alarmierung schon erkennbar ausgeschlossen ->Alarmstichworte z. B.: "Bereitstellung", "Gerätehaus besetzen", "Marschbereitschaft herstellen bis xx:xx Uhr", "...") die Sonderrechte gemäß §35 Abs.1 StVO, der SEG-ler nach §35 Abs.5a in der Regel aber NICHT! (Ausnahme für die SEG-ler ->Alarmstichwort auf dem DME: "Kats-Alarm").

Ob die entsprechenden Polizeibeamten den Unterschied tatsächlich nicht kennen oder schlicht nicht kennen wollen überlasse ich der Interpretation jedes einzelnen Lesers. Fakt ist jedoch: in meiner Nähe gibt (gab?) es z. B. ein Polizeirevier, auf das Polizeibeamte versetzt wurden um sich nach "nicht ganz korrekter Ausübung ihres Berufes nach Vorstellung des Dienstherren" zu bewähren (BAB, Bundesstraße, Hochburg der Kriminalität direkt im Einzugsbereich dieses Revieres, also genug Möglichkeiten tätig zu werden). Für jede Handlung (z. B.: Straftäter gefasst, bei Geschwindigkeitskontrolle jemanden erwischt, jemanden mit zu viel am Auto getuned und nicht eingetragen erwischt, ...) gab es Punkte zu sammeln. Wer nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Punktezahl erreicht hatte, wurde nach §14 Abs.2 Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) aus dem Dienst entfernt.

Zum Glück wandelt sich das aber langsam. Gerade einige ältere Polizisten die ich kenne, kommen in den letzten Jahren vermehrt mit zu den Schulungen. "Das wurde uns damals nicht so geschult, viele Kollegen - auch ich - dachten immer die Sonderrechte wären an die Kennleuchte gebunden" (etwas einfach wiedergegebene Aussage) ist meist die Antwort auf die Frage, ob sie was Neues in unserer Ausbildungsstunde mitnehmen konnten.