In Bayern steht in der Alarmierungsbekanntmachungen:

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Probealarme sind regelmäßig durchzuführen.
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Die Termine für den Probealarm für eine stille Alarmierung (Alarmgeber, Meldeempfänger, Rundsteuerempfänger usw.) im Analog- wie auch im Digitalfunk sollen so gewählt werden, dass sowohl die Alarmempfänger als auch der Arbeitsablauf in der ILS
möglichst wenig beeinträchtigt werden.
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Sirenen sollen grundsätzlich am ersten Samstag im Monat zwischen 11 Uhr und 14 Uhr durch Probealarm auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
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Das ordnungsgemäße Funktionieren der Alarmierungsmittel ist nach einem von den Kreisverwaltungsbehörden und ZRF festgelegten Verfahren von den ILS zu überprüfen