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Thema: First Responder Alarmierung

  1. #1
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    First Responder Alarmierung

    Hallo zusammen,

    folgende Alarmierungseigenschaft würde mich interessieren:

    Ist es einer ILS möglich, einen First Responder nur dann zu alarmieren, sofern kein NEF zeitlich schnell verfügbar ist oder ist dieser First Responder dann an die Alarmierung des Ortes bei jedem Notarzteinsatz gebunden? Soll heißen, wird dass dann immer alarmiert auch wenn das zuständige NEF zuhause ist?!

  2. #2
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    Der FR bekommt doch (so er denn von der Kommune genehmigt ist) eine eigene RIC / Schleife auf dem Melder.
    Die ILS alarmiert den FR also nur dann, wenn kein Rettungsmittel (z. B. RTW KTW oder Bluttranspoprt-Pkw) in annehmbarer Zeit (siehe "Hilfsfrist" in den Landesrettungsdienstgesetzen) verfügbar ist, um das sog. "therapiefreie Intervall" durch "ehrenamtliche, kostenlose Personen, die wenigstens etwas Ahnung haben (z. B. Krankenpflegehelfer, Krankenpfleger, Medizinstudenten, SEG-Mitglieder, Kindergärtner, ... kurz alle mit mindestens einem erweiterten Erste-Hilfe-Kurs) zu überbrücken, bis ein geeignetes qualifiziertes hauptamtliches Rettungsmittel vor Ort sein kann.

    Der FR ist KEIN Ersatz oder Vertreter für ein NEF und hat mit dessen Alarmierung/Einsatz/Verfügbarkeit garnichts zu tun!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt, entschuldige dafür ... das System einer First Responder Einheit ist mir bekannt ... mir geht es hier etwas mehr um die Alarmierung durch die ILS. Dass die Einheit eine eigene RIC/Schleife hat, ist auch klar und bekannt.
    Was mir wichtig ist zu wissen ist, ob der FR unabhängig davon ob ein RTW/NEF verfügbar ist alarmiert wird oder nur dann wenn beide nicht in der Hilfsfrist verfügbar sind?!

    Folgendes Beispiel zur besseren Verständnis vielleicht: "Musterstadt X" hat eine FR Einheit weil keine Rettungswache in der Nähe vorhanden ist und die Hilfsfrist dadurch nicht eingehalten werden kann. Ist allerdings ein RTW/NEF in der Nähe oder frei in der Umgebung und es kommt ein NA-Einsatz rein, dann wird der FR nicht alarmiert von der ILS, da die Hilfsfrist eingehalten werden kann.
    "Musterstadt Y" hat eine eigene Rettungswache, die Feuerwehr dieser Stadt möchte gerne eine FR-Einheit auf die Beine stellen (Kommune ist dafür) ... aber die ILS argumentiert damit, dass diese bei der Alarmierung nicht differenzieren kann ob ein RTW/NEF verfügbar ist und dann der FR IMMER alarmiert wird, bei jedem NA-Einsatz ... jetzt die Frage WARUM kann man bei Musterstadt X differenzieren und bei Musterstadt Y nicht? Oder liegt hier eher wohl ein Sympathie-Grund vor und man will seitens der ILS keinen FR in der Musterstadt Y ?!

    Der Grund warum die Feuerwehr der Musterstadt Y eine FR-Einheit gründen will ist die zugrunde liegenden Zahlen dass in der Nacht vermehrt der örtliche RD unterwegs bzw. im Einsatz ist und die umliegenden RD-Wachen einspringen müssen! Durch einen FR kann die Hilfsfrist eingehalten werden!

  4. #4
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    Nach der Beschreibung würde ich folgendes sagen:
    1) in Musterstadt X gibt es massive politische Verfehlungen (Hilfsfrist nicht einhaltbar, weil keine Rettungswache in gesetzlich vorgeschriebener Frist-Entfernung)
    1a) entweder ist da ein Sachbearbeiter(SB) der ILS hellhörig geworden und nimmt den FR zur Überbrückung bis die nötige Wache gebaut ist oder
    1b) Musterstadt X ist ein anderer Kreis (ILS sind ja meist für mehrere politische Kreise zuständig) als Musterstadt Y, der den FR als kostensparendes Modell (FR ist ja ehrenamtlich, also kostenfrei für den Kreis/Kommune!) entdeckt hat (wie bekannt sonnen sich die Politiker ja in "meine Partei hat bei diesem einen Thema 7,28 Euro im Jahr weniger ausgegeben als unsere Vorgänger-Regierungs-Partei")

    2) in Musterstadt Y will die (freiwillige??) Feuerwehr einen FR einrichten? Mal ab von Sinn und Unsinn einen FR ohne die (ehrenamtlichen) RD-Kräfte ("SEG") zu machen brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich denke entweder
    2a) der SB der ILS urteilt nach Nasenfaktor
    2b) der Kreisbrandmeister will das nicht
    2c) der SB des Kreises ist dagegen (war bei uns der Fall: der SB für Fw, RD und KatS ist verheiratet mit der Vorsitzenden des Ortsvereins der anbietenden HiOrg. Daher das Verbot durch den Kreis:"Niemals! Und nun ist Feierabend mit dem Thema!". Achso: in einer Nachbarkommune (selber Kreis!) läuft seit Jahren ein genehmigter FR durch die FF...(in Zusammenarbeit mit einer HiOrg))

    Die Leitstelle kann sehr wohl unterscheiden, ob ein Fahrzeug verfügbar ist oder nicht, dafür gibt es sowas komisches, dass nennt sich "Einsatzleitsoftware" bzw. "Standortübermittlung durch GPS und Anzeige aller Fahrzeuge auf dem Großen Bildschim mit der Landkarte"...

    P.S.: Was mir noch einfällt: Hat Y-Stadt evtl ein Krankenhaus oder sonstige Einrichtungen, die ständig von Fzg aus anderen Kreisen angefahren werden? Dann könnte der Grund auch sein, dass die ILS in so einem Fall erstmal die bezahlten Fremdkräfte einsetzen muss bevor der kostenlose "Jobkiller und Hilfsfristschummler" FR alarmiert wird. (Der Einsatz von FRemdkräften zieht nämlich eine Rechnung des Heimatkreises nach sich, durch den die Politiker sehr eindringlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie da mal den Bedarfsplan überarbeiten müssen (und somit Geld ausgeben für neue RW-Standorte...iiihhh, da war das böse Wort: "Geld AUSGEBEN"))
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    zu Musterstadt X:
    es ist der selbe Landkreis und hier wird auch niemals eine Rettungswache gebaut werden, soviel steht fest. Es befinden sich angrenzend eine große Kreisstadt mit RW und Klinik und ein Dorf mit einer kleinen RW. Ein Bau einer RW ist niemals zur Debatte gestanden, da die dort ansässige FFW eben schon seit vielen Jahren einen ehrenamtlichen FR betreibt. Inwiefern dies nun Rechtswidrig ist oder auch nicht, entzieht sich meiner Kenntnis!

    zu Musterstadt Y:
    die dort ansässige FFW besteht aus einigen hauptamtlichen RA und RS, ebenfalls ein Arzt ist Mitglied dieser Wehr. Von der Qualifikation wäre dieser FR mehr als qualifiziert!
    Kommune und FFW-Inspektion wären dafür, der SB der ILS nicht ... und jetzt kommen wir zu einer weiteren wichtigen Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
    Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
    Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
    Je nach Bundesland... Es gibt BuLä, da läuft die Hilfsfrist (laut Gesetz) ab "der Disponent hat sich für ein Rettungsmittel entschieden"
    (Übertrieben:
    • Notrufannahme wegen HI
    • Huch schon seit 1 Minuten habe ich ja meine 30 min Kaffeepause
    • Oh der Notruf
    • Was steht in der neuen Popup-Mail vom Lst-Leiter?
    • Huch Feierabend
    • 3 Wochen Jahresurlaub
    • Oh, da liegt ja noch mein Schmierzettel von vor dem Urlaub, was war das, ein HI in A-Dorf
    • Da muss doch der RTW 17/83/74 hin (in dieser Minute beginnt gesetzeskonform die Hilfsfrist zu laufen...)

    Andere BuLä (versuchen) die Frist ab Beginn des Notruf laufen zu lassen. (was bei schwierigen/längeren Abfragen dann schonmal etwas knapp werden kann.

    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
    Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.
    Böse Unterstellung meinerseits: der Disponent/SB ist selber Mitglied des örtlichen RD-Anbieters und fürchtet, dass bei zu hohen FR-Zahlen die Rollstunden für die (umliegenden) Rettungswache(n) gestrichen werden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    @AkkonHaLand, weiter oben hast UD geschrieben, dass der FR kein Ersatz für ein reguläres Einsatzmittel ist (laut meinem Kenntnissstand, ist die in allen Bubdeskändern so), daher kann ein FR-Einsatz *niemals* Auswirkungen auf das rollende Personal haben.
    Was das Thema Hilfsfristbeginn angeht, gibt es deutliche Unterschiede. Mögliche Varianten:
    * Anruf liegt in der Leitstelle an
    * Anruf wurde angenommen
    * Erkenntnis über Notfall (Auswahl eines Stichworts, dass Sonderrechte erfordert)
    * Dispositionsfähigkeit (Einsatzstelle und Stichwort sind bekannt, ohne den Einsatzort zu kennen bring mir die Erkenntnis, dass z.B. eine reanimation vorliegt nichts)
    * Alarmierung (sehr fragwürdig, siehe Dein Post, AkkonHaLand)
    * Einsatzübernahme (noch fragwürdiger als Alarmierung)

    Als kurzen Exkurs: Intersannt ist auch die Frage, wann Status 4 (Eingetroffen am Einsatzort) zu drücken ist. Da können auch Minuten zwischen "Drücken" und "Aussteigen" gebracht werden.

    Jetzt zurück zur Frage von Scarlet:
    Das Problem liegt hier wohl an der Einsatzleitsoftware. Wird diese Art der Planung von AAOs nicht unterstützt (Nimm den FR/das Einsatzmittel Z nur, wenn das NEF nicht auf der Wache ist), dann ist das immer mit manuellem Aufwand für den Disponenten verbunden, und der kann das je nach Leitstellengröße vergessen, bzw. wenn es viele solcher manuellen Sonderlocken gibt, dann wird es für den Disponenten unübersichtlich. Die ILS möchte sich hier wahrscheinlich gegen möglichen Unmut wehren, dass die FR-Einheit vielmals "unnötig", da eintreffen vor dem regulären RD-Kräften nicht möglich ist, schützen.
    Warum es bei der anderen Stadt funktionieren kann: wenn dort das originär zuständige Einsatzmittel nicht verfügbar ist, und der Disponent muss manuell in die Disposition eingreifen, und dann wird er auch, wenn er feststellt, dass der RTW oder das NEF in 3 Minuten vor Ort ist, ggf. daran denken den FR-Alarm aus dem Vorschlag zu löschen. weil er eben eh schon manuell den Alarmvorschlag bearbeitet.

    Andere Erklärungen sind natürlich auch möglich.

    Gruß
    Simon

  8. #8
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    FR-Einheiten verkürzen das hilfsfreie Intervall bis zum Eintreffen des RD-Teams. Einfluss auf die Hilfsfristen haben sie jedoch nicht.

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