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Thema: First Responder Alarmierung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    zu Musterstadt X:
    es ist der selbe Landkreis und hier wird auch niemals eine Rettungswache gebaut werden, soviel steht fest. Es befinden sich angrenzend eine große Kreisstadt mit RW und Klinik und ein Dorf mit einer kleinen RW. Ein Bau einer RW ist niemals zur Debatte gestanden, da die dort ansässige FFW eben schon seit vielen Jahren einen ehrenamtlichen FR betreibt. Inwiefern dies nun Rechtswidrig ist oder auch nicht, entzieht sich meiner Kenntnis!

    zu Musterstadt Y:
    die dort ansässige FFW besteht aus einigen hauptamtlichen RA und RS, ebenfalls ein Arzt ist Mitglied dieser Wehr. Von der Qualifikation wäre dieser FR mehr als qualifiziert!
    Kommune und FFW-Inspektion wären dafür, der SB der ILS nicht ... und jetzt kommen wir zu einer weiteren wichtigen Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
    Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
    Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    Frage: die Hilfsfrist fängt ab dem Notruf an zu laufen und nicht ab dem Status 3 Einsatz übernommen des alarmierten Fzg. ist das soweit richtig?
    Je nach Bundesland... Es gibt BuLä, da läuft die Hilfsfrist (laut Gesetz) ab "der Disponent hat sich für ein Rettungsmittel entschieden"
    (Übertrieben:
    • Notrufannahme wegen HI
    • Huch schon seit 1 Minuten habe ich ja meine 30 min Kaffeepause
    • Oh der Notruf
    • Was steht in der neuen Popup-Mail vom Lst-Leiter?
    • Huch Feierabend
    • 3 Wochen Jahresurlaub
    • Oh, da liegt ja noch mein Schmierzettel von vor dem Urlaub, was war das, ein HI in A-Dorf
    • Da muss doch der RTW 17/83/74 hin (in dieser Minute beginnt gesetzeskonform die Hilfsfrist zu laufen...)

    Andere BuLä (versuchen) die Frist ab Beginn des Notruf laufen zu lassen. (was bei schwierigen/längeren Abfragen dann schonmal etwas knapp werden kann.

    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    Dann ist die Aussage des SB der ILS schon mal eine glatte Lüge, denn dieser hat behauptet er könnte es nicht unterscheiden ob ein RD-Fzg. frei oder belegt ist bei der Alarmierung des FR (bravo)
    Die Stadt Y hat auch eine Klinik, die selbstverständlich von anderen RW-Fzg. angefahren wird aber in der Nacht ist das auch eher selten. Es gibt weitere Kliniken in der Umgebung die da Nachts eher angefahren werden.
    Böse Unterstellung meinerseits: der Disponent/SB ist selber Mitglied des örtlichen RD-Anbieters und fürchtet, dass bei zu hohen FR-Zahlen die Rollstunden für die (umliegenden) Rettungswache(n) gestrichen werden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    @AkkonHaLand, weiter oben hast UD geschrieben, dass der FR kein Ersatz für ein reguläres Einsatzmittel ist (laut meinem Kenntnissstand, ist die in allen Bubdeskändern so), daher kann ein FR-Einsatz *niemals* Auswirkungen auf das rollende Personal haben.
    Was das Thema Hilfsfristbeginn angeht, gibt es deutliche Unterschiede. Mögliche Varianten:
    * Anruf liegt in der Leitstelle an
    * Anruf wurde angenommen
    * Erkenntnis über Notfall (Auswahl eines Stichworts, dass Sonderrechte erfordert)
    * Dispositionsfähigkeit (Einsatzstelle und Stichwort sind bekannt, ohne den Einsatzort zu kennen bring mir die Erkenntnis, dass z.B. eine reanimation vorliegt nichts)
    * Alarmierung (sehr fragwürdig, siehe Dein Post, AkkonHaLand)
    * Einsatzübernahme (noch fragwürdiger als Alarmierung)

    Als kurzen Exkurs: Intersannt ist auch die Frage, wann Status 4 (Eingetroffen am Einsatzort) zu drücken ist. Da können auch Minuten zwischen "Drücken" und "Aussteigen" gebracht werden.

    Jetzt zurück zur Frage von Scarlet:
    Das Problem liegt hier wohl an der Einsatzleitsoftware. Wird diese Art der Planung von AAOs nicht unterstützt (Nimm den FR/das Einsatzmittel Z nur, wenn das NEF nicht auf der Wache ist), dann ist das immer mit manuellem Aufwand für den Disponenten verbunden, und der kann das je nach Leitstellengröße vergessen, bzw. wenn es viele solcher manuellen Sonderlocken gibt, dann wird es für den Disponenten unübersichtlich. Die ILS möchte sich hier wahrscheinlich gegen möglichen Unmut wehren, dass die FR-Einheit vielmals "unnötig", da eintreffen vor dem regulären RD-Kräften nicht möglich ist, schützen.
    Warum es bei der anderen Stadt funktionieren kann: wenn dort das originär zuständige Einsatzmittel nicht verfügbar ist, und der Disponent muss manuell in die Disposition eingreifen, und dann wird er auch, wenn er feststellt, dass der RTW oder das NEF in 3 Minuten vor Ort ist, ggf. daran denken den FR-Alarm aus dem Vorschlag zu löschen. weil er eben eh schon manuell den Alarmvorschlag bearbeitet.

    Andere Erklärungen sind natürlich auch möglich.

    Gruß
    Simon

  4. #4
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    FR-Einheiten verkürzen das hilfsfreie Intervall bis zum Eintreffen des RD-Teams. Einfluss auf die Hilfsfristen haben sie jedoch nicht.

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