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Thema: Rufgruppenwechsel Polizei

  1. #1
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    Rufgruppenwechsel Polizei

    Hallo Leute,

    wie handhabt ihr das mit Kanalwechsel auf Polizeikanal.

    Wir hatten heute Nacht einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person gemeldet bekommen.
    Auf Melder stand anderer Einsatzort der uns beim ausrücken gemeldet wurde.

    Straßen waren glatt und festgefahrene Schneedecke im ländlichen Raum. Es waren vier Ortswehren und zwei Streifenwagen draussen sowie der Rettungsdienst.

    Wir hatten keine Unfallstelle gefunden. Hatten die Bundesstraße und einige Nebenstraßen abgefahren. Die Leiststelle forderte uns auf Rücksprache mit der Polizei zu halten.
    Der Wehrführer ignorierte es. Langsam stellte sich Ratlosigkeit ein.
    Als der Wehrführer ean einer größeren kreuzung ausstieg um sich mit andere Ortswehr zu beraten nahm ich HRT und hab diesen auf die Rufgruppe der Polizei eingestellt und nachgefragt ob Sie weitere Erkenntnisse hatten. Es gab zwei mögliche Einsatzstellen in entgegengesetzter Richtung. Es stellte sich dann aber heraus dass der Unfall 40 km weiter weg war (Luftlinie ein Landkreis über Bundesstr. zwei Landkreise) und somit kein Einsatz für uns.

    Als der Wehrführer erfuhr das ich mit HRT bei der Pol (wie von der Fw-Leitstelle gefordert) Rücksprache nahm, war er ausser sich. Wenn dann wird über sein Funkgerät das gemacht. Das wird registriert wenn ein HRT sich woanders einbucht usw.

    Das ist mir auch klar. Aber hier musste man von aus gehen das Menschenleben in Gefahr ist und die Leiststelle hatte uns ja aufgefordert mit der Pol Kontakt aufzunehmen.

  2. #2
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    In die direkten TMO-Gruppen der Polizei kann man sowieso nicht schalten. Wenn dann hast du in eine Zusammenarbeitsgruppe geschalten, was eigentlich legitim ist. Wie das jetzt dein Wehrführer bewertet ist ihm überlassen. Ohne Auftrag sich in solche Sachen einzumischen ist landauf, landab nicht gerne gesehen.


    MfG

  3. #3
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    Grüsse Dich.

    In Niedersachsen sind die TMO-Gruppen der Polizei auch für die Feuerwehren freigeschaltet. Lediglich die Sondereinheiten können nicht geschaltet werden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Grüsse Dich.

    In Niedersachsen sind die TMO-Gruppen der Polizei auch für die Feuerwehren freigeschaltet. Lediglich die Sondereinheiten können nicht geschaltet werden.
    Jep, in Sachsen und Sachsen-Anhalt z.B. nicht. Da es hier ganz klar um ein dienstliches Interesse IM EINSATZ ging, finde ich das vollkommen legitim!
    Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass mancher Häuptling im Bezug auf den Digitalfunk etwas schreckhaft ist oder gar der Meinung die "Weißheit mit Löffeln gefressen" zu haben. Das Wort eines Kreisausbilder/Multiplikator ist da ganz schnell nichts mehr Wert ;)

    Paul

  5. #5
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    Unanhängig von der Zulässigkeit als Feuerwehr die Polgruppen / -Kanäle zu schalten:

    Derjenige, der im Feuerwehreinsatz ohne Befehl des Wehrführers oder dessen Beauftragten (der, der im Fahrzeug vorne rechts sitzt) irgendwas eigenständig macht, wird umgehend vom Einsatz entbunden und nach dem Einsatz zur Dienstbesprechung mit dem kompletten Ortskommando beordert. In der Regel mit anschließender Zeit zum Nachdenken, was man falsch gemacht hat.

    Bei der Feuerwehr gibt es nur einen Weg zu arbeiten: Befehl und Gehorsam!

    Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen. Warum ist dabei völlig egal, es ist seine Entscheidung, die er im Zweifel auch vertreten muss! (Und: er muss sich (leider) auch für alle Handlungen seiner Mannschaft verantworten, die er nicht mitbekommen hat!)
    NIEMAND wartet auf eine Gelegenheit (hier das Aussteigen des WF) um hinter seinem Rücken gegen seine Entscheidung und/oder Befehe zu handeln.
    Würde bei uns sowas Gravierendes passieren, wären im ersten Fall mindestens 3 Monate, im zweiten 6 Monate Pause fällig. Spätestens dann der Ausschluss aus der Wehr. Die Nachdenkzeit gibt es allerdings nur, wenn beim Kommandogespräch wenigstens eine gewisse Einsicht zu erkennen ist.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Hallo,
    sorry aber in dem Fall so restriktiv zu handeln wäre schon sehr abwegig. Sofern in dem geschilderten Fall keine besondere Regelung zur Schaltung von Rufgruppen der Polizei vorgeschrieben ist und wie ja schon bemerkt wurde, auch ein dienstlicher Anlass vorlag, wäre ja eher das Verhalten des Einsatzleiters zu beanstanden.

    Im Sinne der Befehlskette wäre es natürlich besser, den Einsatzleiter auf den Vorschlag der Leitstelle nochmal im eigenen Funkkreis anzusprechen, bevor man die Abfrage bei der Polizei startet. Sagt er explizit "nein" ist dies auch zu befolgen.
    Andererseits diente die Anfrage in der Pol-Gruppe nur der reinen Informationsbeschaffung. Ich verbiete ja meiner Mannschaft an der Einsatzstelle auch nicht Beobachtungen, die evtl. meiner Befehlsgebung widersprechen könnten und zeitkritisch sind, direkt an die übrigen Einsatzkräfte weiterzugeben. Als verantwortlicher Einsatzleiter ist man ja noch nicht heilig, allwissend und bekommt auch nicht immer alles mit. Es ist ein schmaler Grat und verlangt vom Führungspersonal genauso Fingerspitzengefühl, wie von der ausführenden Mannschaft.
    Wenn jetzt "die Schaltung wird aufgezeichnet" das einzige Argument des Einsatzleiters ist, ist das schon ziemlich schwach.

    Stumpf "Befehl und Gehorsam" ist genauso sinnlos, wie ständige Diskussion mit Arbeitskreis und demokratischer Abstimmung. Es soll aber auch keiner seinen Verstand beim Anlegen der Einsatzkleidung am Spind weghängen. Das ganze hat aber auch mit Miteinander und vor allem gegenseitigen Vertrauen zu tun.

    Bis dann

    Dominic

  7. #7
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    Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...
    Für den Bereich Funkverkehr obliegt es auch in Zeiten des Digitalfunks der Leitstelle. Damit ist dem hier durchgeführten Rufgruppenwechsel nichts hinzuzufügen.

    Und zu dem vom Wehrführer verbockten Einsatz und den surrealen Drohungen der Beurlaubung etc. möchte ich mich nicht weiter auslassen.... ;-P
    Gruß,
    Borsti

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Würde bei uns sowas Gravierendes passieren, wären im ersten Fall mindestens 3 Monate, im zweiten 6 Monate Pause fällig. Spätestens dann der Ausschluss aus der Wehr. Die Nachdenkzeit gibt es allerdings nur, wenn beim Kommandogespräch wenigstens eine gewisse Einsicht zu erkennen ist.
    Und dann wundern sich manche Wehren über die mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung aktiv bei der Feuerwehr dienst zu tun.
    Allein schon die Idee würde bei mir alle Sicherungen zum Glühen bringen, wahrscheinlich hätte mein Wehrführer schneller die Einsatzklamotten vor die Füße als er Denken kann.
    Das es hinterher ein Gespräch gibt ist Okay.

  10. #10
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    12
    Ach,

    das ist ja hübsch...

    ...da diskutiere ich mit der Führngskraft mal etwas herum und baue mir meine Welt, wie sie mir gefällt...

    @AkkonHaLand:
    Dicker Daumen nach oben!

    Tschüß
    Michael
    "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten."
    Johann Wolfgang von Goethe

    ECHTE Männer essen keinen Honig. ECHTE Männer kauen Bienen!

    ˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI

  11. #11
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    Wenn ich AkkonHaLand Text so lese, dann setzt Er wohl blinden Gehorsam vorraus.

    Es sollte aber auch auf den gesunden Menschenverstand ankommen. Wenn man nur „Dienst nach Vorschrift" macht kann es auch nach hinten los gehen.

    Aus Spaß hab ich das mit Sicherheit nicht getan. Dafür bin ich schon zu lange dabei.
    Deshalb war meine Frage wie das bei anderen Feuerwehren gehandhabt wird.

    Wenn ein Feuerwehrmitglied (SB) jedesmal Angst haben muss beim Zeigen von Eigeninitative und deshalb nur noch „Dienst nach Vorschrift" macht, kann auch gleichgültigkeit und Unsicherheit entstehen. Schon oft erlebt. Gleichgültige Feuerwehrkameraden sind nicht gerade förderlich in Einsatzsituationen.

    Ich kenne Feuerwehrmitglieder die wenn bestimmte Personen Einsatzleiter ist alles gleichgültig ist und nicht mal mitdenken. Wenn jemand anderes Einsatzkleiter ist, dann sind diese Kameraden total ausgewechselt. Sie arbeiten vernünftig mit und der Einsatz geht Hand in Hand.

  12. #12
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    Es wurde geschildert, dass die Lst den Vorschlag machte, die Polizei direkt zu kontaktieren um den EO abzusprechen. Während dieser Mitteilung war der Wehrführer im Fahrzeug auf der Position des Fahrzeugführers.
    Wenn der FzgFü nicht auf eine Mitteilung reagiert, dann kann ich ihn gerne darauf hinweisen. Evtl. hat er es ja auch überhört. Aber extra drauf warten, dass der FzgFü aussteigt, damit er nicht mitbekommt, dass ich jetzt einen Kanalwechsel mache und hinter seinem Rücken Maßnahmen treffe ist (mit Verlaub für die Wortwahl) unter aller Sau! Würde das jemand bei mir machen, wäre der Einsatz für diese Person gelaufen! Wenn jemand meint das Fahzeug besser führen zu können, soll er sich am Gerätehaus gefälligst vorne rechts hinsetzen. Aber wie sieht es denn in der Realität aus? Wenn man zum Fzg kommt drängen sich 15 Leute auf den 7 Sitzplätzen hinten und die beiden Sitze vorne sind gähnend leer...

    Natürlich soll jeder seine Augen offen und das Gehirn in hocheffizienz haben. Jede Erkenntnis, die nicht die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet, wird aber ausschließlich an die zuständige Führungskraft gemeldet und NUR von dieser werden die zu erfolgenden Maßnahmen entschieden. Anders sieht es selbstredend aus bei Tatsachen, die die Einsatzkräfte gefährden: ein klassisches Beispiel, warum jeder Trupp im Einsatz eine Signalpfeife mitzuführen hat und auch zumindest das Signal "Alle zurück-Gefahr!" kennen und geben können muss.

    Niemand hat das Recht den Einsatzleitungsweg zu unterlaufen. Jeder EL hat seinen eigenen Weg und macht sich seine eigene Gedanken auf Grund seine eigenen Erkenntnisse.

    Um das noch deutlicher zu machen ein Beispieleinsatz:
    Feuer in einer Tischlerei. Der EL entscheidet, dass der EO von allen auf der Rückseite angefahren wird und es eine Beschränkung auf das Abriegeln des Wohnhauses mit "so viel Wasser, das es aus der Dachrinne schwappt" gibt. Der Angriffstruppführer geht um die nächste Ecke und funkt die nachrückenden Kräfte an, sie sollen direkt zum Haupteingang fahren. Bis hier doch in Ordnung, oder? Nicht ganz, denn als die nachrückenden Fahrzeuge vor dem Haupteingang halten, machen die seit gestern abend im Raum links hinter der Eingangstür gelagerten Lösemittelfässer "dicke Backen" und erzeugen einen Feuerball mit 28 Meter Radius, der Dummerweise den neuen Gastank hinter der Hecke mitnimmt. Fazit: 32 Tote, 17 Verletzte, 4 Einsatzfahrzeuge Schrott. Die Einsatzkräfte hinter dem Gebäude nur erschrocken, Wohnhaus bis auf eine Glasscheibe in der Kellertür unversehrt. Frage: warum hat der EL die Aufstellung hinter dem Gebäude befohlen und darauf vertraut, dass die Einsatzkräfte dieses befolgen?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Das ist jetzt ein schlechter Vergleich und nicht mit dem Fall vergleichbar.

    Es ist schon ein Unterschied ob man nach dem Einsatzort fragt oder Einsatzkräfte umleitet.
    Geändert von Blinky (19.01.2016 um 00:15 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von GVD Beitrag anzeigen

    ...da diskutiere ich mit der Führngskraft mal etwas herum und baue mir meine Welt, wie sie mir gefällt...
    Schon mal was von Unterstützung und Remonstration gehört? Beides so Möglichkeiten, den Vorgesetzten auf andere und ggf. bessere Möglichkeiten hinzuweisen...
    Gruß,
    Borsti

  15. #15
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    Nun nun,

    wie AkkonHaLand schon ausführte: Dies tat die Lst ja und der Fahrzeugführer hat die nicht angenommen. Warum auch immer; seine Entscheidung.

    Ich habe meinem Kommentar sonst nichts weiter hinzu zu fügen.

    Tschüß
    Michael
    "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten."
    Johann Wolfgang von Goethe

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