Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...
Für den Bereich Funkverkehr obliegt es auch in Zeiten des Digitalfunks der Leitstelle. Damit ist dem hier durchgeführten Rufgruppenwechsel nichts hinzuzufügen.

Und zu dem vom Wehrführer verbockten Einsatz und den surrealen Drohungen der Beurlaubung etc. möchte ich mich nicht weiter auslassen.... ;-P