Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 30 von 30

Thema: Rufgruppenwechsel Polizei

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    1.720
    Leider sind einige Leitstellen nur Dienstleister und nicht Weisungsbefugt. Viele Handeln leider dann auch so und lassen sich von dort eben nix sagen. Kannte ich von vorher auch nicht.

  2. #2
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Ja, das ist bei der Mehrzahl der Rettungsleitstellen der Fall. Allerdings sind sie in Fragen der Funkabwicklung etc. allen Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt, ein Rufgruppenwechsel sollte durch diese Befugnis abgedeckt sein.
    Gruß,
    Borsti

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Eigentlich ist es doch ganz einfach:
    An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt. Also hat niemand was am Funk rumzufummeln und schon garnicht den Kanal / die Gruppe zu verstellen/wechseln.

    Als nächstes steigt der Fahrer aus um zu sehen, ob das Einsatzfahrzeug zwischen den parkenden Autos hindurch passt und wenn er sich umdreht ist "sein" LF weg, weil jemand von den hinteren Sitzen meinte, er müsse es woanders hinfahren....
    Wenn jemand meint, er könne die Einsätze besser leiten, dann soll er die nötigen Lehrgänge machen die dazu berechtigen und sich vom Ortsbrandmeister als Einsatzleiter einsetzen oder gleich als als Ortsbrandmeister oder höheres wählen lassen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist es doch ganz einfach:
    An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt.
    Sauber. Jetzt weiß ich endlich warum die ganzen Daorf-Feuerwehr-Autos auf Funk nicht auf Ansprache reagieren. Nicht, weil es niemand hört, sondern weil da nur der König himself sprechen darf.

    Tolle Einstellung. Gute Nacht...
    Gruß,
    Borsti

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Da liegst Du falsch. Er hatte kein Funkgerät beim aussteigen dabei und war somit nicht erreichbar.
    Hier interpretierst Du wieder Sachen rein, die so nicht gegeben war. Setzen sechs.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist es doch ganz einfach:
    An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt. Also hat niemand was am Funk rumzufummeln und schon garnicht den Kanal / die Gruppe zu verstellen/wechseln.

    Als nächstes steigt der Fahrer aus um zu sehen, ob das Einsatzfahrzeug zwischen den parkenden Autos hindurch passt und wenn er sich umdreht ist "sein" LF weg, weil jemand von den hinteren Sitzen meinte, er müsse es woanders hinfahren....
    Wenn jemand meint, er könne die Einsätze besser leiten, dann soll er die nötigen Lehrgänge machen die dazu berechtigen und sich vom Ortsbrandmeister als Einsatzleiter einsetzen oder gleich als als Ortsbrandmeister oder höheres wählen lassen.

  6. #6
    Registriert seit
    07.12.2004
    Beiträge
    147
    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Wenn dann wird über sein Funkgerät das gemacht. Das wird registriert wenn ein HRT sich woanders einbucht usw.
    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Da liegst Du falsch. Er hatte kein Funkgerät beim aussteigen dabei und war somit nicht erreichbar.
    Hier interpretierst Du wieder Sachen rein, die so nicht gegeben war. Setzen sechs.

    Ich habe das aber ebenso interpretiert.
    Was ist denn "sein" Funkgerät? Wo war es denn zu dieser Zeit??


    Ansonsten stehe ich eher auf der Seite von AkkonHaLand.
    Davon ab, dass der EL / GF selbst einmal überlegen sollte, warum er nicht einfach nachgefragt hat ("Schaffen wir doch auch ohne die Idioten in Grün/Blau"), sollte man solche Sachen einfach bleiben lassen.
    Dann ihn persönlich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass er doch einfach noch einmal selbst mit der POL in Kontakt tritt.

  7. #7
    Registriert seit
    21.09.2009
    Beiträge
    2.685
    Hallo!

    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Leider sind einige Leitstellen nur Dienstleister und nicht Weisungsbefugt.
    Aha...das könnte erklären warum ich keinen Sinn in den hier dargelegten Sachverhalt erkennen kann.

    Denn die Anweisung einer Leitstelle zu einem Fahrzeug, es möge doch bitte auf dem POL-Kanal schalten und sich dort erkunden, habe ich bisher noch nie gehört.
    Eher umgekehrt:
    Wird eine Einsatzstelle nicht gefunden, oder muss irgendwas anderen abgeklärt werden zwischen irgendeine nPOL und der POL, dann lief das bisher immer über die LST. Hieß: Der Disponent hat dann telefonisch mit der POL gesprochen.

    Zumindest war das bsher gängige Praxis über Jahrzehnte.
    Und warum das jetzt bei Tetra-Gesprächsgruppen anders sein sollte, als bisher mit analogen Funkgeräten, erschloss sich mir nicht.

    Um aber doch was generell zur Thematik bei zu tragen:

    Organisationen die effizient was erreichen wollen, also neben Feuerwehr eigentlich alle BOS sowie Millitär, können nur nach einer fest vorgegebenen und streng eingehaltenen Hirachie funktionieren. Wenn in solchen Organisationen eine übergeordnete Führungskraft sich für einen Weg entscheidet, dann darf sich von den untergliederten Kräften niemand dagegen entscheiden.
    Beim Bund wurde man für sowas in die Kombüse strafversetzt...Kartofeln schälen, Gemüse putzen...über Monate.

    Warum sollte das bei Feuerwehren lockerer gesehen werden?

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •