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Thema: Errichtung Ortsfeste Funkstelle: Rechtliche Vorgaben und Verordnungen Baden-Württ.

  1. #1
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    Errichtung Ortsfeste Funkstelle: Rechtliche Vorgaben und Verordnungen Baden-Württ.

    Hallo liebes Forum,

    Kurzfassung: Hat jemand hier Erfahrungen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen bestehen um eine BOS Festfunkstelle einzurichten und wie das praktisch abläuft?

    Langfassung: Wir möchten gerne auf einer Rettungswache mit integriertem Standort einer größeren Bevölkerungsschutz-Bereitschaft (Einsatzeinheit BW) einen Funkraum einrichten. Wir planen den Funkraum im Rahmen von größeren KatS-/Einsatzeinheits-Einsätzen und größeren Sanitätswachdiensten zu nutzen. Zur Kommunikation nach außen möchten wir dazu (sinnigerweise) auch auf den BOS-Funk (2m/4m + TETRA) als Kommunikationsmittel zurückgreifen können.

    Die Einrichtung einer Festfunkstelle ist bekannterweise an rechtliche Vorgaben geknüpft. Leider habe ich keinen Überblick, welche Regelungen das im Detail sind. Ich lese immer von einer Frequenzzuteilung durch die BNetzA, kann jedoch nicht so ganz folgen, denn wir möchten ja keine einzelne Frequenz à la Betriebsfunk, sondern alle zur Verfügung stehenden BOS-Kanäle verwenden können.

    Weiß jemand von Dokumenten (analog + TETRA) zu Vorgaben und Voraussetzungen (Land BW, BDBOS, BNetzA, ...)?
    Kann jemand, der eine (offiziell genehmigte) Festfunkstelle in einem Feuerwehrhaus oder einer Rettungswache installiert hat, von Erfahrungen berichten?

    Viele Grüße und danke schon mal,
    FWT

  2. #2
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    Hallo,
    ich weiss nicht, wie es in BaWü ist. In Niedersachsen sind in einigen Feuerwehrhäusern (meist Schwerpunktwehren) Funkräume. Die dortigen Geräte sind alle Mobilgeräte (mit einem Griff aus der Halterung zu entnehmen, nicht festgeschraubt). Rufnamen entweder der des ELW (xx-60) in der Halle oder Gerätehaus (xx-70) (wenn ein Gerät für das Gerätehaus genehmigt wurde (Schwerpunktwehr mit Standort ELW-2 als Lst-Ersatz)).

    In der Regel können solche Fragen übrigens beim entsprechenden Sachbearbeiter des Landesinnenministeriums sach- und fachgerecht und vor allem: rechtssicher(!) beantwortet werden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hallo!

    Zitat Zitat von FWT Beitrag anzeigen
    Ich lese immer von einer Frequenzzuteilung durch die BNetzA, kann jedoch nicht so ganz folgen, denn wir möchten ja keine einzelne Frequenz à la Betriebsfunk, sondern alle zur Verfügung stehenden BOS-Kanäle verwenden können.
    Da ist schonmal ein Definitionsfehler bei dir.
    Die BnetzA gibt auf Antrag und bei Stattgabe eine Einzelgenehmigung aus.
    Diese Einzelgenehmigung ist dann im Schrifttext weiter definiert.

    Eine Einzelgenehmigung kann beispielsweise ausgestellt werden auf:

    - Einen Einzelnen Betreiber (Firmeninhaber, Behörde, Ortsgruppe)
    - Eine Funkanlage (wobei diese auch aus mehreren Funkgeräten die eine Anlage bilden bestehen können - Beispiel: RS2 aus 2 FuG= Eine Funkanlage)
    - Ein Funknetz (bestehend aus mehreren Mobilen, beweglichen und festen Stationen)

    Man sollte also diese "Einzelzuweisung" definieren als "Einzelfall-Zuweisung".

    Diese Einzelzuweisung definiert ebenso die Frequenz oder die Frequenzen die genehmigt werden.
    Das müssen nicht immer einzelne Kanäle sein.

    Beispiele:
    - See- und Binnenfunk werden immer die kompletten Frequenzbereiche zugewiesen.
    - Flugzeugen und Piloten werden die kompletten Flugfunk-Frequenzbänder zugewiesen.
    - Betreibern von Funkmikrofonen+Intercom werden zeilweise mehrere 100MHz en Block zur freizügigen Kanalauswahl zugewiesen.

    Und sinniger weise werden BOS-Berechtigten eben pauschal alle analogen BOS-Frequenzen zugewiesen.

    Zitat Zitat von FWT Beitrag anzeigen
    Weiß jemand von Dokumenten (analog + TETRA) zu Vorgaben und Voraussetzungen (Land BW, BDBOS, BNetzA, ...)?
    Die bundesweite Rahmenbedingung des Procederes für den analogen BOS-Funk findest du in der Meterwellenrichtlinie.
    Soweit ich mich erinnere war da mal definiert das die Beantragung zweigleisig erfolgen muss.
    Einmal bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes sowie obendrein bei der BnetzA.

    Wie das aber regional in den einzelnen Bundesländer gehandhabt wird, mag durchaus anders sein.
    Es wäre nämlich durchaus effizienter wenn nicht jede kleine Wache gleichzeitig zwei Anträge abschickt, sondern eine übergeordnete Stelle das koordiniert.
    Diese übergeordnete Stelle können Sachbearbeiter irgendwo in Landesbehörden oder Landesministerien sein. Im Falle von NRW wäre es die LZPD in Duisburg.

    Im Digitalfunk ist die Sachlage klar:
    Einziger zuständiger Ansprechpartner ist die für euch zuständige AS der BDBOS.
    Soweit ich vermute hält sich bezüglich dem BDBOS-Nutzerteil (also alle untergeordneten Nutzer die nicht zur Infrastruktur des BDBOS-Netzes gehören) generell aus alles raus. Also Frequenz- und Standortkoordination wird komplett der BDBOS in Eigenregie und Eingenverantwortung überlassen.

    Heißt: Was die BDBOS sagt, ist für euch Maßgeblich - und gerade was Feststationen angeht sind die Auflagen streng.
    Im Extremfall kann es so weit gehen das Ihr für euren Funkraum eine BSI-Karte bekommt, aber nur ein HRT genehmigt bekommt.
    MRT an Dachantenne ist heikel, FRT an Dachantenne ebenso.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  4. #4
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    Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für die (ausführlichen) Antworten und danke für die Aufklärung über das Missverständnis. Dann ist ja der Weg klar!

    Aus Interesse noch: Warum sind feste Funkstellen bei TETRA so kritisch? Was macht es für einen Unterschied, ob ein MRT über eine Dachantenne in einem ELW oder in einem Funkraum verbaut wird? Die Ausbreitungseigenschaften dürften doch gleich sein, oder?

    Viele Grüße,
    FWT

  5. #5
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    Zitat Zitat von FWT Beitrag anzeigen
    Die Ausbreitungseigenschaften dürften doch gleich sein, oder?
    Ich bin kein Experte, aber anscheinend ist das nicht so. Je nachdem welche Antenne verwendet wird und wie hoch sie angebracht ist, scheint es doch deutliche Unterschiede zu kennen. Ich kenne einen Funkraum mit FRT, das mittels Richtantenne direkt an die nächste Basisstation ausgerichtet werden musste (genaue Winkelangaben in der Genehmigung). Außerdem kann bei dem Gerät die DMO-Funktion nicht genutzt werden, da ansonsten die jeweilige DMO-Gruppe wohl in erheblich größerem Umkreis als mit HRT belegt werden würde.

  6. #6
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    Hallo!

    Zitat Zitat von FWT Beitrag anzeigen
    Aus Interesse noch: Warum sind feste Funkstellen bei TETRA so kritisch? Was macht es für einen Unterschied, ob ein MRT über eine Dachantenne in einem ELW oder in einem Funkraum verbaut wird? Die Ausbreitungseigenschaften dürften doch gleich sein, oder?
    Da hast du einen falschen Eindruck, das liegt nicht an Tetra, sondern vorrangig an unten dargestellte Grundproblematik, und wie harrsch diese von der BDBOS ausgelegt wird. Würde die BnetzA da bestimmen, wären begründete Feststationen nicht soein Unding wie unter der BDBOS.

    Nun zur Grundproblematik.

    Feststationen sind frequenzökonomisch immer kritischer, als Funkstellen die sich üblicher weise bewegen.

    Das hat auch nicht nur etwas mit der relativen Antennenhöhe (über Grasnarbe) oder absolute Höhe (über Meeresspiegel) zu tun, sondern mit der Orts- und Zeitwarscheinlichkeit.

    Gehen wir eine Stufe zurück...was meint "Fester Funkdienst" und was meint "Beweglicher Funkdienst".

    Nun, seit Jahrzehnten bewerten wir die Qualität von Funkübertragungen nicht nur in Feldstärke/Störabstand, sondern auch nach Orts- und Zeitwarscheinlichkeit.
    Mal kurz Abstecher ins Detail zur Erklärung:

    Man hat ein Stück Straße welche in Reichweite einer Funkstation liegt.
    Die Qualität der Ausleuchtung der Straße, drückt man mit all diesen Faktoren aus, indem man misst und hochrechnet ob...:

    Mit welcher prozentualen Warscheinlichkeit kann eine über diese Straße bewegte Funkstelle das Signal mit mindestens 18dB Rauschabstand empfangen, zu beliebigen Zeiten und Bewegungsmuster.
    Kommt man auf Werte von um die 80% gilt das als optimal versorgt.
    Sinkt der Wert auf unter 70% ist es schon muffig, unter 50% kann man getrost von einem partiellen Funkloch sprechen.

    Soviel zum Thema Zeit- und Ortswarscheinlichkeit.

    Nun vergleichen wir mit diesem Sachverhalt wieder Fest- und Mobilfunk.

    Die Reichweite sowie Störreichweite von Feststaationen ist weitestgehend fix in den Frequenzbereichen 4m/2m/70cm.
    Da die Feststation eben über jahre immer am selben ort steht, verursacht sie eben auch ein festes Störrfeld. Also die Fläche die nicht mehr als hinreichend versorgt gilt, die aber aufgrund der Restverschmutzung des Kanals diese Frequenz eben auch für keine andere Funkstelle mehr brauchbar ist.

    Daher war man seit Anbeginn der Funkgeschichte staatlicher seits bestrebt die Zahl der Feststationen zu minnimieren, und genau zu koordinieren wer wo eine Feststation aufbauen darf.

    Im Mobilfunk aber sorgt diese Zeit- und Ordnungswarscheinlichkeit für eine deutlich entschärftere Sichtweise.
    Denn Funkstellen die permanent den Standort wechseln und sich bewegen, verursachen zwar auch ein Störfeld, aber die Größe und Form dieses Störfeldes ist dynamisch, verflixt dynamisch.
    Fahrzeuge und handfunken die sich über das Land bewegen haben zwar immenses Störpotential, aber die Zeit- und ortswarscheinlichkeit von Kollisionen ist deutlich geringer.
    Eben weil in der Betrachtung der Zeit- und Ortswarscheinlichkeit Restverschmutzungen solcher mobilen Anlagen maximal "kurze" Störungen machen können.

    Extrembeispiel aus der Betriebsfunkpraxis.
    Man nehme ein Wagen der gerade funkt, und dabei zwischen zwei orten über eine art Gebirgszug fährt.
    Er mag aus einem ebenen Dorf kommen wo sein dynamisches Störfeld maximal 17~20Km erreicht. In den 3 Minuten wo er über den Gebirgszug fährt, schwillt seine Störreichweite auf 60~140Km an...er macht die Frequenz u.U. für über 100Km Umkreis unbrauchbar. Nach besagten 3 Minuten verlässt er den Gebirgspass und fährt in ein Tal, wo seine Störreichweite auf einstellige Km schrumpft.

    Die Frequenz war also in weiten Teilen des Bundeslandes für 3 Minuten unbrauchbar.
    Hatten andere Frequenznutzer vorher eine Zeit- und Ortswarscheinlichkeit einer guten Funkversorgung von um die 80%, ändern diese 3 Minuten daran nichts.
    Eben weil die Warscheinlichkeit sehr gering ist, das ausgerechnet in den 3 Minuten des Tages nennenswert auffällige Störungen verursacht wurden.

    Und nun mache ich einen Bogen rüber zu Tetra, und weswegen die BDBOS da so heftige Hürden aufstellt:

    Damals im analogen Funk waren solche Störungen wahrnehmbar dadurch das hin und wieder die Rauschsperre anfing zu flattern.
    Wenn hin und wieder dabei Sprachfetzen rüber kamen, hörte der Funker aber schon am Klang das es keiner von den Kollegen sein konnte.
    Genauso plötzlich wie es auftauchte, ist es wieder verschwunden.
    Gute 80% des regulären betriebsfunkes hat sich diesen Störungen vorweg schon verschlossen durch Selektivruf.
    Ganz aktuel, so etwa seit nem Jahr z.B. rüsten zahlreiche Taxizentralen nach mit CTCSS, um solche Störungen aus zu blenden.

    Bei modernen Digitalverfahren aber, neben Tetra beispielsweise auch DMR, DVB-T, DAB+, GSM, UMTS, LTE...freilich auch Buetooth und WLAN aber reagieren auf solche kurzen Störungen deutlich agressiver.
    Im ungünstigsten Fall gehen Informationen verlohren, Tetra-Geräte gehen auf Netzsuche, Mobilfunkgeräte ebenso. Bei DAB+ und DVB-T friert das Bild ein, die Synchronisierung rastet aus.
    Bei fehlertolleranten Systemen wie WLAN oder Bluetooth müssen gestörte Informationen erneut gesendet werden, was die Übertragungslatenz vergrößert.

    Die BDBOS will diese Probleme halt klein halten, indem sie derart heftige Auflagen von wegen maximale Antennenhöhen und möglichst wenigen FRT's aufstellen.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  7. #7
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    Hallo Jürgen,

    vielen Dank für Deine überaus ausführliche und anschauliche Antwort, das hat mir sehr geholfen! Dann können wir das Projekt ja jetzt angehen ;-)

    Viele Grüße,
    FWT

  8. #8
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