Hallo liebes Forum,

Kurzfassung: Hat jemand hier Erfahrungen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen bestehen um eine BOS Festfunkstelle einzurichten und wie das praktisch abläuft?

Langfassung: Wir möchten gerne auf einer Rettungswache mit integriertem Standort einer größeren Bevölkerungsschutz-Bereitschaft (Einsatzeinheit BW) einen Funkraum einrichten. Wir planen den Funkraum im Rahmen von größeren KatS-/Einsatzeinheits-Einsätzen und größeren Sanitätswachdiensten zu nutzen. Zur Kommunikation nach außen möchten wir dazu (sinnigerweise) auch auf den BOS-Funk (2m/4m + TETRA) als Kommunikationsmittel zurückgreifen können.

Die Einrichtung einer Festfunkstelle ist bekannterweise an rechtliche Vorgaben geknüpft. Leider habe ich keinen Überblick, welche Regelungen das im Detail sind. Ich lese immer von einer Frequenzzuteilung durch die BNetzA, kann jedoch nicht so ganz folgen, denn wir möchten ja keine einzelne Frequenz à la Betriebsfunk, sondern alle zur Verfügung stehenden BOS-Kanäle verwenden können.

Weiß jemand von Dokumenten (analog + TETRA) zu Vorgaben und Voraussetzungen (Land BW, BDBOS, BNetzA, ...)?
Kann jemand, der eine (offiziell genehmigte) Festfunkstelle in einem Feuerwehrhaus oder einer Rettungswache installiert hat, von Erfahrungen berichten?

Viele Grüße und danke schon mal,
FWT