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Thema: Anruf-/Notrufkanal 444 noch benutzbar?

  1. #1
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    Anruf-/Notrufkanal 444 noch benutzbar?

    Hallo,


    ist der 4m-Anruf- und Notrufkanal 444 eigentlich noch erreichbar oder mittlerweile aufgrund von Handy und Digitalfunk schon "gestorben"?

    Ich hatte im Rahmen einer Funkausbildung im Jahr 2012 im Raum Köln mal versucht jemanden auf diesem Kanal zu erreichen, aber keinen Erfolg gehabt. Gerade eben bin ich bei Wikipedia mal wieder darüber gestolpert und wollte mal fragen ob ihr wisst ob diese Einrichtung generell abgeschafft wurde oder das bei mir (vor immerhin schon fast 4 Jahren) nur Zufall war.


    Viele Grüße,

    Christoph

  2. #2
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    Hi

    Also ich kann von hier aus (in BaWü Ostalbkreis) mit Ruf 2 Kurz ein Relais auftasten. Mehr habe ich noch nicht rausgefunden.

    Grüße
    Sebi

  3. #3
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    Hallo!

    Das Thema wurde hier schon im laufe der Jahre einige male durchgekaut.
    Fazit: Nichts genaues weis man nich...

    Also die Nutzung als "Notrufkanal" stammte aus alter Zeit, ich vermute mal aus Zeiten des RAF-Terrors in DL, indizien dafür fand ich aber nicht.
    Die reale Nutzung als "Notrufkanal" erreichte soweit ich weis auch niemals einen deutschlandweit abdeckenden Status.
    Vielmehr war der Umgang und die Umsetzung auf einzelne Bundesländer und Landkreise beschränkt. Einige machten es, andere ließen es.

    In manchen Bundesländern und Landkreisen läuft da noch was, aber eben auch unterschiedlich:
    Verkehrsart immer UbG, aber:
    Mancherorts kann man ein Relais öffnen, meißt mit Rufton, mancherorts ist da auch gar kein Relais sondern nur eine ferngesteuerte Feststation in ObG die per Draht oder Richtfunk an irgend einer höheren polizeilichen Stelle dann aus dem Funktisch kommt.
    Das bedeutet dann auch das im letzteren Fall die empfangende Stelle eine Reaktion davon abhängig macht, ob, bzw. welche FMS-Kennung da vom Absender mitkommt.

    Aber: Von Handys wurde da noch garnix verdrängt. Wenn Regionen wo die 444 genutzt wurde diese Nutzung einstellen, hat das eher was damit zu tun das einerseits die Wichtigkeit infrage gestellt wird wenn es um Reparatur-/Instandhaltungskosten geht. Oder mancherorts auch einfach weil man schon Tetra hat.

    Generell würde ich heute - 2016 - aber behaupten, das man mit einem FuG8b im Fahrzeug heute noch in den meißten Bundesländern und Landkreisen im Notfall Hilfe anfordern kann. Nur auf die 444 würde ich mich nicht verlassen, sondern eher regionale Funknetze.
    So wird es noch mehrere Jahre flächendeckend Organisationen geben, die weiterhin ihren 4m BOS-Kanal weiter nutzen werden (wollen/müssen).

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  4. #4
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    Hallo,
    war denn der K444 nicht der bundesweit gültige Kanal, der von den Landesinnenministerien überwacht wird? So zumindest (immernoch) die Lehraussage der Feuerwehr- und Rettungsdienstschulen.
    Ein Anruf per "mal den Tonruf drücken" funktionierte da nie. Nur komplette, korrekte An- und Notrufe konnten zu einer Reaktion des LMI führen. Auf dem Kanal war und ist nie viel los gewesen, er läuft zwar bei den Funküberwachern der LMI mit, da aber so wenig los ist, muss man schon sehr intensiv um Antwort "betteln" damit man ge- und erhört wird... (So zumindest die Lehraussagen)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Hallo!

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    war denn der K444 nicht der bundesweit gültige Kanal, der von den Landesinnenministerien überwacht wird? So zumindest (immernoch) die Lehraussage der Feuerwehr- und Rettungsdienstschulen.
    So in der Art hätte es funktionieren sollen, aber wie es wann und ob umgesetzt wurde, war eben immer Abhängig von den Bundesländern sowie Regionen.
    Es gab z.B. mal kleinere Lösungen wo dieser Kanal auf Landkreisebene bei einer KBP auflief.

    Aaaaber....das Problem heute wird anders gelagert sein:

    Soll von einer zentralen Stelle, sei es jetzt z.B. das IM NRW oder bei der ZPD dieser Kanal landesweit bedient werden, geht das ausschließlich nur mit einer massiven Infrastruktur.
    Im 4m Band hat man zwar bei einer optimalen Topografie und einem Top-Standort eine Bodenwelle von knapp 60~80Km Radius.
    Aber das auch nur wenn man als Gegenstelle ein KFZ mit ordentlich abgeglichener Antennenanlage annimt. Ein FuG13b wird bei solch einer Anlage schon nach 15~20Km mühe haben zur Station zu kommen.

    Zur Abdeckung eines kompletten Bundeslandes braucht es viele und vor allem saugute (+ teure) Standorte.
    Alle diese Stationen müssen einzeln via RiFu oder 4-draht an die zentrale Stelle angebunden werden. Abhören und besprechen selektiv über die gerade genutzte Station.

    Ist machbar, klar.
    Aber geht nun irgendwo ein Glied in dieser Kette kaputt - wieviel darf dann die Reparatur kosten?
    Für eine Infrastuktur, die in den letzen 40 Jahren fast garnicht nennenswert gebraucht wurde?

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  6. #6
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    K 444 in NRW

    Hallo.

    Jürgen hat da schon die wichtigsten Sachen beschrieben.

    Die Idee des bundesweiten Not- und Anrufkanals stammt noch aus der Zeit vor 1990. Alle Bundesländer sollten auf ihrem Gebiet gewährleisten, dass man (möglichst überall) über diesen Kanal eine Leitstelle erreicht.
    Das System ist auch von einigen Bundesländern technisch durchgeführt worden, jedoch ohne übergreifende Absprachen. So hatten NI, RP und HE schnell ein System aufgebaut. Als sich dann NRW hierzu entschloss gab es zu viele Überdeckungen, dass sich NRW einen anderen Kanal als Landeswelle aussuchte.
    K 444 war und ist in NRW immer nur Sonderkanal gewesen. Er konnte von den Behörden für konkrete Einsätze angefordert werden, war aber sonst nicht "in der Luft".

    Im Zuge der Einführung des Digitalfunks wird in NRW der Analogfunk in 2016 abgebaut und soll mit seiner Infrastruktur bis Jahresende verschwunden sein.

    Gruß
    Leirbag

  7. #7
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    Hallo!

    Eines möchte ich noch loswerden zur Thematik, nämlich den m.E. größten Fehler im 444-Plan:
    Die Polizeibehörden haben sich den Kanal gegriffen und die Herrschaft darüber ausgeübt - und wie nicht anders zu erwarten in ihrer üblichen Bissigkeit gegenüber nichtpolizeilicher BOS.

    Es hätte dem Bekanntheits- und Nutzungsgrad des Kanals 444 sehr genutzt, und ihm einen deutlichen Mehrwert gegeben, wenn man ihn (ähnlich wie im Seefunk) als kombinierten Kanal "Notruf/Anrufkanal" ausgeführt hätte.

    Also nicht nur als diffuss als "Notrufkanal" bezeichnetes Sonderdingen, sondern auch allgemeingültiger Anrufkanal zu einer zentralen BOS-Stelle die...:

    -Einen kurzen Draht zu allen BOS-Leitstellen des bundeslandes hat...
    -Einen kurzen Draht zum IM hat...
    -Einen kurzen Draht zu LKA, BKA, Zoll, Lagezentren hat...
    -Spontan Kanalanfragen zuverlässig beantworten kann...

    Also für NRW halt eben die LZPD..:

    Nicht nur das nichtpolizeiliche BOS dann dort über aktuelle Kanäle Ihrer Zielleitstellen bei Überlandfahrten holen könnten, wenn mal wieder der Kanal im Atlas veraltet ist. Nö, solche Einheiten wie z.B. die LKA-Personenschützer hätten über die 444 landesweit immer einen direkten Draht zu ihrem Lagezentrum aufbauen können, wenn nötig.

    Die Akzeptanz dieses Kanals wäre dann damals ganz anders gewesen, und es hätte eine gewisse Wertschätzung gegeben was Wartung und Instandhaltung anging.

    Wollte man (POL) aber nicht...man wollte sich halt eher einigeln und abgrenzen innerhalb der BOS. :-(

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  8. #8
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    Hallo.

    Ja, man hätte aus dem Not- und Anrufkanal mehr machen können.

    Hierzu muss aber aber auch etwas in der Geschichte zurück blättern.
    In vielen anderen Bundesländern ist es so, dass es für KatS/FW/HiOrg, jeweils andere Ansprechpartner gibt.
    NRW hat als eins der wenigen Bundesländer eine Landesbetriebsleitung im Analogfunk, die sich auf ALLE BOS bezieht.
    Die Frequenzkoordination zwischen den BOS konnte so für die Einsatzlagen flexibler gehandhabt werden.

    Aber das ist mittlerweile Geschichte ;-)

    Gruß
    Leirbag

  9. #9
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    Also besser nicht drauf verlassen.

    Vielen Dank allen die geantwortet haben!

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