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Thema: Räumliche Ausdehnung der nicht-polizeilichen TMO Regierungsbezirksgruppen ?

  1. #1
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    Räumliche Ausdehnung der nicht-polizeilichen TMO Regierungsbezirksgruppen ?

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine kurze Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte:
    Welche Regel bezüglich der räumlichen Ausdehnung haben die nicht-polizeilichen Regierungsbezirksgruppen, die man in dem Ordner "Bezirk" findet?
    Die Landkreisgruppen (Ordner LKR) haben zumindestens hier in Bayern die folgende Regel: Funktioniert im gesamten zugehörigen ILS Leitstellenbereich (Kernbereich) plus einem Randbereich drumherum von circa 15 Kilometern.
    Die räumliche Zuordnung erfolgt dabei über die Funkzellen.
    Es muss auch eine ähnliche Regel für die Regierungsbezirksgruppen geben, denn ich kann mich in manchen Ecken Bayerns in Regierungsbezirksgruppen einbuchen aus 5 von 7 bayerischen Regierungsbezirken, in machen Gegenden in weniger Bezirke.
    Wie lautet diese Regel?

  2. #2
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    Am Besten Du fragst bei Deiner zuständigen AS nach, die können Dir genau sagen, welche räumliche Ausdehnung der Distrik hat, der der entsprechenden Rufgruppe zugeordnet ist, denn sie hat ihn gemacht.

  3. #3
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    Die Logik sollte ähnlich gehen, wobei der Gürtel rund um das eigentliche Gruppengebiet abhängig vom Standort der Basisstationen ist. Erwische ich zufällig eine Basisstation, die eben an einem entsprechend günstigen Punkt liegt, habe ich vielleicht auch noch ein ganzes Eck weiter als 15 km vom eigentlichen Gruppengebiet noch die Gruppe verfügbar.

    Und kleiner Tipp, direkte Anfragen an die AS sind in Bayern nicht gewünscht, für so etwas gibt es die TTB.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Kermit_t_f Beitrag anzeigen
    Die Logik sollte ähnlich gehen, wobei der Gürtel rund um das eigentliche Gruppengebiet abhängig vom Standort der Basisstationen ist.
    Also der "Speckgürtel" auf der Ebene "Bezirk" muss deutlich größer als 15km sein, wenn ich hier fünf von sieben Regierungsbezirken anwählen kann!!!

    Zitat Zitat von Kermit_t_f Beitrag anzeigen
    Und kleiner Tipp, direkte Anfragen an die AS sind in Bayern nicht gewünscht, für so etwas gibt es die TTB.
    Wer sagt das?
    Schade, denn von meiner TTB habe ich noch nie eine Antwort bekommen... an meinen blöden Fragen liegt es aber nicht ;-)

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