Hallo,
die Frage ist gut.

Ausschlaggebend für den Benutzer ist die Gefährdungsbeurteilung des AG bzw. die daraus entstehende BA.

Der Hersteller schreibt:
GEFAHR
Hochfrequente Strahlung (HF) kann in elektronischen
Geräten (z. B. Herzschrittmachern
oder anderen medizinischen Geräten) Fehlfunktionen
auslösen!
Die Verwendung des Funkgerätes in der
Nähe dieser Geräte bzw. in HF-sensiblen
Bereichen, z. B. Krankenhäusern, ist
verboten.

Somit handelt jeder, der das ignoriert fahrlässig und auf eigenes Risiko -> Stichwort bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Der Arbeitnehmer muss auf seine Arbeitsgeräte eingewiesen sein und dazu kann auch das Lesen der Bedienungsanleitung notwendig sein ;-)

Grüße
Michi