Zitat Zitat von HFT Reichert Beitrag anzeigen
Der Arbeitnehmer muss auf seine Arbeitsgeräte eingewiesen sein und dazu kann auch das Lesen der Bedienungsanleitung notwendig sein ;-)
Die Hersteller machen es sich da allerdings häufig sehr einfach und weisen einfach auf so ziemlich alles als mögliche Restgefährdung hin in der Hoffnung, im Fall der Fälle auf der juristisch sicheren Seite zu sein. Wenn man sich so manche Bedienungsanleitung ansieht, insbesondere was man darf und nicht darf, müsste man zum Schluss kommen, die Arbeitsmittel am besten gar nicht zu benutzen. Das gleiche gilt für die Informationen in den Sicherheitsdatenblättern vieler Stoffe: Wenn man danach gehen würde, müsste man beim Umgang mit Alltagschemikalien permanent im CSA herumlaufen.

Umgekehrt wird übrigens ein Schuh draus: Der Hersteller muss sicherstellen, dass er nur sichere Produkte in Verkehr bringt.

Ganz so einfach ist die Bewertung also nicht.