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Thema: HRT und Herzschrittmacher

  1. #1
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    268

    HRT und Herzschrittmacher

    Hallo,

    gibt Unterlagen für die Handhabung von HRT wenn man selber einen Herzschrittmacher trägt?


    bzw. Was ist mit Patienten im Rettungsdienst die einen Schrittmacher tragen und z.b. der Sani ein HRT in der Brusttasche hat?

  2. #2
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    514
    Hallo,
    die Frage ist gut.

    Ausschlaggebend für den Benutzer ist die Gefährdungsbeurteilung des AG bzw. die daraus entstehende BA.

    Der Hersteller schreibt:
    GEFAHR
    Hochfrequente Strahlung (HF) kann in elektronischen
    Geräten (z. B. Herzschrittmachern
    oder anderen medizinischen Geräten) Fehlfunktionen
    auslösen!
    Die Verwendung des Funkgerätes in der
    Nähe dieser Geräte bzw. in HF-sensiblen
    Bereichen, z. B. Krankenhäusern, ist
    verboten.

    Somit handelt jeder, der das ignoriert fahrlässig und auf eigenes Risiko -> Stichwort bestimmungsgemäßer Gebrauch.
    Der Arbeitnehmer muss auf seine Arbeitsgeräte eingewiesen sein und dazu kann auch das Lesen der Bedienungsanleitung notwendig sein ;-)

    Grüße
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  3. #3
    Registriert seit
    24.11.2006
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    215
    Hallo!

    Auch ich habe mir diese Frage gestellt und bisher auch noch keine wirklich aussagekräftige Antwort bekommen.
    Allerdings habe ich im Internet (leider Quelle unbekannt) die angehängte PDF Datei gefunden.

    Vielleicht ist die für den ein oder anderen auch sehr nützlich.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
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    1.737
    Zitat Zitat von HFT Reichert Beitrag anzeigen
    Der Arbeitnehmer muss auf seine Arbeitsgeräte eingewiesen sein und dazu kann auch das Lesen der Bedienungsanleitung notwendig sein ;-)
    Die Hersteller machen es sich da allerdings häufig sehr einfach und weisen einfach auf so ziemlich alles als mögliche Restgefährdung hin in der Hoffnung, im Fall der Fälle auf der juristisch sicheren Seite zu sein. Wenn man sich so manche Bedienungsanleitung ansieht, insbesondere was man darf und nicht darf, müsste man zum Schluss kommen, die Arbeitsmittel am besten gar nicht zu benutzen. Das gleiche gilt für die Informationen in den Sicherheitsdatenblättern vieler Stoffe: Wenn man danach gehen würde, müsste man beim Umgang mit Alltagschemikalien permanent im CSA herumlaufen.

    Umgekehrt wird übrigens ein Schuh draus: Der Hersteller muss sicherstellen, dass er nur sichere Produkte in Verkehr bringt.

    Ganz so einfach ist die Bewertung also nicht.

  5. #5
    Registriert seit
    04.06.2003
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    514
    Hi,
    stimmt, einfach ist das nicht - und ja die Hersteller machen es sich oft gerne "einfach".

    Allerdings bin ich überzeugt, dass du gerade in der Herzschrittmacher Problematik niemanden finden wirst, der dir !allgemeingültig! das Gegenteil bescheinigt.
    Und der Hersteller bescheinigt dir doch, dass seine Produkte sicher sind - wenn du dich an seine Spielregeln hälst ;-)
    Verglichen mit einer Kreissäge: Es kann dir eigentlich nichts passieren wenn du alles so machst wie es in der BA steht - wenn nicht, wirst du es immer schaffen dir Gliedmaßen deiner Wahl abzutrennen -wenn man es darauf anlegt...

    Den Absatz:
    Die Verwendung des Funkgerätes in der
    Nähe dieser Geräte bzw. in HF-sensiblen
    Bereichen, z. B. Krankenhäusern, ist
    verboten.
    kann der Betreiber von Krankenhäusern selbst beurteilen und da sehe ich persönlich keine Probleme, da man sich als RD Personal i.d.R. nur im Bereich der Notaufnahmen aufhält und da sind Handys u.d.g. an der Tagesordnung und keine "wichtigen" med. Geräte in unmittelbarer Nähe vorhanden. Eine Beurteilung für den Schockraum sieht dann höchstwahrscheinlich wieder sehr anders aus ;-)

    Wie gesagt, das ist alles die Theorie - ich denke die Praxis wird das schon zeigen wie es dann läuft...

    Grüße
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

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