Bezüglich der Auswertungen von Statusmeldungen gab es eine Info im November 2016.
Grob gesagt ging es darum, dass eine Feuerwehr ein berechtigtes Interesse an den selbst generierten Daten (Satusmeldungen) hat.
Zitat:
Grundsätzlich ist die Aufgabe des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe eine
kommunale Aufgabe. Alle für die Abwicklung und ordnungsgemäße Dokumentation
dieser Aufgabe erforderlichen Informationen oder Daten stehen der Kommune zu.
Insofern ist auf Seiten der Feuerwehren ein berechtigtes, nicht abweisbares Interesse
vorhanden, die durch eigene Endgeräte generierten Daten (SDS, Status, GPS,
Callout, Callout-Rückmeldungen/Verfügbarkeiten, Remote Control Steuerungen) im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Feuerwehr“ auch selbst nutzen
zu können (Dies gilt aufgrund des rechtlichen Status als „beliehene Einrichtung“
analog auch für die Werkfeuerwehren).
Nachzulesen in der: HSG42 - Betrieb zum Thema Datenanwendungen (Hessen).
Damit ist das Verschlüsselungsthema doch keine Frage.
die eins gedrückt und eingerückt