Hallo,
bei den meisten Behörden werden bei der Einstufung "Nur für den Dienstgebrauch" der Einschluss in abschließbare Aktenschränke verlangt. Das diese kein großes Hindernis darstellen, wird wohl jeder wissen, der schon mal den Schlüssel verlegt hat.

Damit sollten abschließbare Schaltschränke evtl. noch mit Plombe für Sirenensteuerempfänger ausreichend sein.
Gleiches gilt ja auch für verschließbare Fahrzeuge und Gerätehäuser in den TETRA-Geräte aufbewahrt werden.

Eine Sicherheitsüberprüfung sieht diese Stufe der Geheimhaltung noch nicht vor.

Bis dann

Dominic