Hallo,
RO bietet ja die Möglichkeit bei Alarm den Funkverkehr über eine gewisse Zeit aufzunehmen und als MP3-Datei abzulegen. Auch können externe Programme bei Alarm durch RO aufgerufen werden.
Ob jetzt jmd. schon ein Programm geschrieben hat, welches diese Datei dann per E-Mail/MMS o.Ä. verschickt, kann ich Dir nicht sagen.
Was meinst Du mit Nachverfolgung? Also egal ob über Internet oder eigene Mobilfunkverbindung ist das Versenden in der oben genannten Form i.d.R. verboten. Der Übeltäter ist bei beiden Varianten genauso leicht/schwer zu ermitteln.
Bis dann
Dominic