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Thema: Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi Mario,

    wenn du sicherstellst, dass du nur die für dich bestimmten Nachrichten empfängst, dekodierst und weiter verarbeitest, bist du rechtlich erstmal "sauber", wobei es kaum möglich sein wird das sicherzustellen. Scanner und solche allgemeinen Dekodierprogramme bieten halt die Möglichkeit alles zu dekodieren, ggf. langt diese Möglichkeit schon aus, um damit (je nach Ansicht der Richter) gegen das TKG zu verstoßen.

    Auch die Tatsache, dass du mit dem Scanner in der Lage bist, rund um die Uhr den Funk des Landkreises mitzuhören, obwohl "dienstlich" da keine Veranlassung dazu besteht, könnte man "gegen dich" verwenden. Im Normalfall nutzt du den BOS-Funk ja nur, wenn du im Rahmen deines Aufgabengebietes dienstlich tätig bist und den BOS-Funk dann quasi als "Arbeitsmittel" benötigst. (Deswegen ist auch ständiges Mithören am FME "nicht erlaubt", obwohl der FME zugelassen ist und du Mitglied einer HiOrg/FW bist.)

    Zusätzlich dürfen am BOS-Funk nur nach TR-BOS zugelassene Geräte teilnehmen. Du kannst also auch noch erheblichen Ärger mit dem Landkreis als Betreiber des Funknetzes bekommen.

    Durch die "schwammige" Rechtslage sind da in den letzten Jahren schon diverse Urteile entstanden, die mal positiv und mal negativ ausgefallen sind. Man kann das leider nicht vorhersagen, wie ein solcher Fall wie eurer bewertet werden würde.

    Die sauberste Lösung wäre nach wie vor ein zugelassener DME, der nur auf eure RIC programmiert ist und eine Datenschnittstelle bietet. Alles andere muss man sich gut überlegen.

    Gruß Joachim

  2. #2
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    Ich würde sogar soweit gehen, daß die Benutzung von firEmergency illegal ist, sofern eine Alarmweiterleitung benutzt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hallo,
    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
    Die sauberste Lösung wäre nach wie vor ein zugelassener DME, der nur auf eure RIC programmiert ist und eine Datenschnittstelle bietet. Alles andere muss man sich gut überlegen.
    die sauberste Lösung wäre die Lösung ohne Einbeziehung des Bos-Funk. Also Auswertung von Alarmfax, E-Mail durch die Leitstelle oder vergleichbares. Damit umgeht man auch Vorschriften der TR-BOS und mit Wissen der Leitstelle von der Weiterleitung wäre dies auch kein Problem mit dem TKG.

    Bis dann

    Dominic

  4. #4
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    @Alex

    Sehe ich ähnlich grenzwertig.

    @Dominic

    Da wäre ich mir nicht sicher. Auch der Inhalt des Fax/der Email sind Informationen, die nur für dienstliche Zwecke zu nutzen sind und ggf. Personen bezogene Daten ("Herr Meyer, Musterstraße 4, Zustand nach Prügelei mit seiner Frau") beinhalten. Auch hier greift sicherlich TKG, Postgeheimnis oder Datenschutzgesetz. Das in Form einer SMS an irgendwen weiterzuleiten klingt auch nicht wirklich "besser".

    Und die Leitstelle kann hier auch kein geltendes Recht außer Kraft setzen.

    Gruß Joachim

  5. #5
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    Hallo,
    wenn ich mit Wissen und Zustimmung des Absenders (Leitstelle) den Inhalt der Kommunikation (Fax, E-Mail etc.) weitergebe, kann ich schonmal nicht gegen das TKG oder Postgeheimnis verstossen.
    Bei uns können die Alarmfaxe von allen gelesen werden, damit wäre der Eingriff in den Datenschutz auch nicht schwerwiegender.

    Das man diese Nachrichten außerhalb des Dienstgebrauchs nicht weiter gibt oder gar Dritten außerhalb des berechtigten Personenkreises zugänglich macht, sollte selbstverständlich sein und gilt auch nicht explizit für Alarmdepeschen etc.

    Bis dann

    Dominic

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    wenn ich mit Wissen und Zustimmung des Absenders (Leitstelle) den Inhalt der Kommunikation (Fax, E-Mail etc.) weitergebe, kann ich schonmal nicht gegen das TKG oder Postgeheimnis verstossen.
    Das steht genau wo? Wenn also die Leitstelle sagt, du darfst das Alarmfax als Flugblatt in der Fußgängerzone verteilen, dann darfst du das? Auch wenn da drauf steht, dass Herr Meyer von seiner Frau verprügelt wird? Das hätte ich gerne schriftlich.

    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Bei uns können die Alarmfaxe von allen gelesen werden, damit wäre der Eingriff in den Datenschutz auch nicht schwerwiegender.
    Wer sind alle? Das Alarmfax steht meist im Feuerwehrhaus, für das nur ein bestimmter Personenkreis eine Zugriffsberechtigung hat. Demnach ist sichergestellt, dass "Dritte" diese Nachricht nicht lesen können. Und wenn du das Alarmfax im Feuerwehrhaus liest, geschieht das im Rahmen des Dienstverhältnisses zwischen dir und der Feuerwehr. Dann gilt entsprechende Verschwiegenheitspflicht.

    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Das man diese Nachrichten außerhalb des Dienstgebrauchs nicht weiter gibt oder gar Dritten außerhalb des berechtigten Personenkreises zugänglich macht, sollte selbstverständlich sein und gilt auch nicht explizit für Alarmdepeschen.
    Nicht explizit? Es gilt prinzipiell für alles, was im Rahmen des Dienstverhältnisses passiert. Damit darfst du nicht einfach hausieren gehen. Das fängt streng genommen schon damit an, wenn du vom letzten Einsatz "harmlose" Infos oder Bilder bei Facebook postest, die du nur wissen kannst, weil du bei der Feuerwehr bist.

    Ich bin bei dem Thema einfach aus eigenen Erfahrungen sensibel geworden. Das ist ne riesen Grauzone und wenn irgendeiner mal aus welchem Grund dem Admin einer solchen Auswertung/Weiterleitung an den Karren pissen will, dann verursacht das auf jeden Fall erstmal riesen Stress und man muss aus der Nummer erstmal wieder rauskommen. Es muss nur dumm laufen und auf deinem SMS Verteiler steht noch die Nummer eines Kameraden, der vor nem Monat aus der Feuerwehr ausgetreten ist. Oder du schickst die SMS auch an deine Freundin, damit die weiß, dass du später zum Essen kommst. Es gibt genug Möglichkeiten sich hier selber mit "harmlosen Kleinigkeiten" in die Bredouille zu bringen. Und wie am Ende ein Richter entscheiden wird, kannst du und kann ich nicht vorhersehen.

    Gruß Joachim

  7. #7
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    Hallo,
    ich frage mich gerade was Du unbedingt in meine Beiträge hinein interpretieren möchtest?
    Das personenbezogene Daten und auch übrige Informationen die ausschließlich für den Dienstgebrauch gedacht sind, nicht an Dritte verbreitet werden dürfen, habe ich nie behauptet, sogar das Gegenteil.
    Dabei spielt aber weder der "Versandweg" noch die "Formatierung" dieser Informationen eine Rolle. Das gilt für einen Funkspruch, die Durchsage einer ELA, das Alarmfax, den Text auf dem DME usw. gleichermaßen.
    Ich gehe im Gegensatz zu Deinem Vorschlag (DME mit Datenschnittstelle) sogar noch weiter und verlange eine Zustimmung der Leitstelle als Absender der Information.

    Wenn ich den Inhalt eines Alarmfaxes oder einer Alarm-e-mail mit Zustimmung des Absenders an den berechtigten Personenkreis, also genau an die Personen weiterleite, die auch sonst der Empfänger der selben Informationen wären, verstosse ich nicht gegen das Fernmelde- oder Postgeheimnis.

    Natürlich bin ich dann aus Gründen des Datenschutzes auch für den Schutz der Informationen vor Fremden Zugriff im Rahmen meines Wirkbereichs verantwortlich. Aber aus dem selben Grund trägt man seinen DME ja auch befestigt am Gürtel, das Alarmfax hängt nicht Aussen am Gerätehaus und der Funk wird nicht über Lautsprecher an die Umwelt übertragen.

    Bis dann

    Dominic

  8. #8
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    Hallo Dominic,
    es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann... Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.

    Absender der Alarmierung ist übrigens nicht die Leitstelle, die ist nur Übermittler (oder Bote, wenn Du so möchtest) sondern Absender ist derjenige, der in der Notlage ist, die den Einsatz erfordert. Fragst Du also jedesmal, bevor Ihr ausrückt, bei dem bewußtlosen, im Fahrzeug eingeklemmten Unfallopfer nach, ob er Dir eine schriftliche (wegen des späteren Nachweis vor Gericht!!!) Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten gibt? Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."

    Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.

    Um das Thema Scanner mit Auswertesoftware auch mal endgültig zu behandeln: Klar kann ich die Auswertesoftware so einstellen, dass sie nur "meine" Alarme anzeigt. Der Empfänger der Alarme ist aber der Scanner und der empfängt dummerweise erstmal alles was an Meldungen reinkommt. Somit greift hier sofort §89TKG.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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