Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.


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Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
Zum Thema: Da der Scanner kein zugelassener Empfänger ist ist dieser Meinung auch nicht ein zu setzen. Gegen eine Weiterleitung einer Nachricht an einen berechtigten Personenkreis mittels eines zugelassenen Empfängers spricht meiner Meinung nach nichts. Wie bereits geschrieben wurde ist es ja gängige Praxis das durch Leitstellen selber Nachrichten über unsichere Netze(SMS/Email) versendet werden. Das nur der Gruppenführer einer FF die Einsatzstelle kennt ist doch völlig realitätsfremd, GF ist ja nun immer der Dienstgradhöchste, bzw. der von der der Kommune bestimmte der zum Einsatz erscheint.

Zum zweiten und etwas OT: §38 STVO sagt dazu "2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Damit sollte alles gesagt sein.
Gruß
Reissdorf