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Thema: Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?

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  1. #1
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    @Maulwurf

    Du hast ja recht mit dem was du sagst. Und sowohl meine Wenigkeit, als auch AkkonHaLand haben das natürlich übertrieben formuliert.

    Aber die Ausgangsfrage war ja, ob ein Funkscanner bei einer HiOrg legal ist. Und die Antwort ist ganz klar NEIN. Und alle abgewandelten Formen (Alarmfax etc.) funktionieren nur so lange, bis eben genau so ein Korinthenkacker kommt, der es mit der Gesetzeslage und der Sicherheit eben ganz genau nimmt.

    Das ist doch wie überall: Jahrzehnte lang wird irgendetwas geduldet oder es hat noch nie jemand hinterfragt ob es da ein Problem gibt und ganz plötzlich kommt irgendein schlauer und sagt, das geht so nicht weil §-hastenichgesehen. Und schon ist man der doofe.

    Und genau das kann auch mit solchen Auswertungen/Weiterleitungen passieren. Von daher ist die pauschale Aussage "Klar ist das erlaubt, wir machen das schon immer so, es hat noch nie einer was gesagt." nur eine trügerische Sicherheit, die man hier als Antwort nicht gelten lassen kann.

    Wenn man schon so eine Auswertung/Weiterleiung betreibt, dann sollte man wenigstens wissen wo die "Gefahren lauern", dass man nicht aus Versehen in ein dickes Fettnäpfchen tritt.

    Beispiel: Wir hatten einige Jahre in der Stadt eine eigene ZVEI-Auswertung per Scanner+FmsCrusader mit SMS Weiterleitung am laufen. Eines Tages kam es zu einer Fehlauswertung. Also SMS obwohl kein Alarm. Es waren trotzdem Leute im Feuerwehrhaus und weil sie es nicht besser wussten, haben sie bei der Leitstelle angerufen und gefragt ob denn alarmiert wurde. Auf die Frage hin, wie die Leute denn darauf kommen dass alarmiert worden sei, haben die natürlich unschlau geantwortet, dass sie eine SMS bekommen hätten. -> Den Ärger danach könnt ihr euch vorstellen.

    Zu deinen Ausführungen aber noch ein Kommentar:
    Klar, "echte Sicherheit" gibt es nie. Aber zum Glück gibt es da doch Unterschiede im Bezug auf Wahrscheinlichkeit/Verhältnismäßigkeit.

    a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer
    b.) Die Leitstelle stellt die Alarmmeldungen per WebSeite zur Verfügung. Man braucht zwar ein Passwort, aber die Leitung ist unverschlüsselt und wird abgehört. -> Die Leitstelle bekommt Mecker, da sie mit wenig Aufwand und gängigen Mitteln (SSL) die Leitung hätte absichern können.
    c.) Du als Feuerwehrmann richtest eine Weiterleitung des Alarmfaxes per SMS an Kamerad Y ein. Kamerad Y postet jede SMS mit Personendaten sofort auf Facebook -> DU bist derjenige, der hier zuerst Mecker bekommt, weil du durch die Weiterleitung an irgendwen erst möglich gemacht hast, dass die Daten an Dritte rausgehen.

    Gruß Joachim

  2. #2
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    Sehr schoene Erklaerung und das lasse ich bis auf eine Sache auch so stehen.


    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen

    a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer

    Gruß Joachim
    kann dir aus eigener Erfahrung sagen dazu braucht man kein Loch buddeln. :-)

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