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Thema: Sind Feuerwehrdienstvorschriften FwDV Ländersache?

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  1. #1
    Registriert seit
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    FwDV werden auf "Bundesebene" durch eine Projektgruppe im AFKzV der Innenministerkonferenz erarbeitet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

    Ob und mit welchen Änderungen die Länder die jeweilige FwDV anschließend verbindlich einführen, so dass sie im eigentlichen Sinne Dienstvorschrift werden, obliegt den einzelnen Bundesländern. Der Bund selbst hat keine Gesetzgebungskompetenz für die Feuerwehren.

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2009
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    153
    Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:

    Feuerwehrdienstvorschriften (sofern in Kraft gesetzt) ersetzen die obligatorische Gefährdungsbeurteilung für die darin genannten Tätigkeiten, es reicht die Kenntnis der FwDV als Nachweis der (gleichwertigen) Dokumentation aus.

    Gibt es keine Feuerwehrdientvorschrift, muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden!
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    4.425
    Hey zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten, die Licht ins Dunkle gebracht haben.

    Gibt es eine Aufstellung welches Bundesland welche FwDV eingeführt hat? Mich interessiert das insbesondere für Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen).
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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