Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:
Feuerwehrdienstvorschriften (sofern in Kraft gesetzt) ersetzen die obligatorische Gefährdungsbeurteilung für die darin genannten Tätigkeiten, es reicht die Kenntnis der FwDV als Nachweis der (gleichwertigen) Dokumentation aus.
Gibt es keine Feuerwehrdientvorschrift, muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden!
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)