Hallo,
wobei ersteres nicht verboten ist. Da ist der Handel und Besitz strafbar, im Gegensatz zum Scanner. ;-)
Bis dann
Dominic
Hallo,
wobei ersteres nicht verboten ist. Da ist der Handel und Besitz strafbar, im Gegensatz zum Scanner. ;-)
Bis dann
Dominic
Nu lasst fatsch1 doch... es gibt Leute, die bekommen gerne Besuch.
... und wenn es nur von der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist...
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das beste ist halt wenn in offiziellen listen "nicht Zivil" steht.... ja was wird sich dahinter wohl verbergen...
Meinte hinter "nicht zivil" funkt das Militär.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)