Hallo Kollegen,

mich würde interessieren wie es bei Euch (in Hessen) mit den betriebstaktischen Regelungen hinsichtlich der Umsetzungszeit analog-digital verhält.
Gemäß den Vorgaben gibt es ja pro Landkreis eine BG_FW_XX und eine BG_RD_XX.

In einige Landkreise erfolgt der tagtägliche Betrieb komplett per "Durchschaltung".

In anderen Landkreisen wird differenziert zwischen analog und digital (z. Bsp. RD analog / FW digital). Gibt es hierzu eine Regelung?

Gruß
ZL