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Thema: Flugfunk 8,33kHz ?

  1. #1
    rlembke Gast

    Flugfunk 8,33kHz ?

    Ich benötige mal wieder Eure Hilfe:

    Vor dem Kauf meines Scanners wurde mir empfohlen, ich sollte auf Abstimmungsschritte von 8,33 kHz achten.

    Für welche genauen Frequenzen (Standort Nähe Hannover) benötige ich diese 8,33 Schritte und was ist darauf zu empfangen?

    Danke im Voraus.

  2. #2
    magirus Gast
    Hallo,

    das 8,33 khz Raster ist nur im Flugfunkbereich wichtig. Hier werden seit einiger Zeit die Frequenzbereiche auf dieses neue engere Raster umgestellt.

    Gruß magirus

  3. #3
    rlembke Gast
    Danke magirus,

    aber

    1.Wo beginnt und wo endet der Bereich, der 8,33 gerastert ist, und

    2.Was ist darauf zu empfangen?

    Danke

  4. #4
    magirus Gast
    Hallo nochmal,

    also der Flugfunkbereich geht von 108 - 136 MHZ (ziviler Bereich) und von 230 - 400 MHZ (militärischer Bereich).

    Gruß magirus

  5. #5
    Registriert seit
    06.09.2002
    Beiträge
    207
    Hi

    Also such jetzt im Beasagten Bereich nicht nur mit dem 8.33 KHz Raster, da die umstellung noch am laufen ist.
    Viele sind noch nicht auf den neuen Frq.das dauert noch etwas also suche auch im 12.5 KHz Raster und Du wirst Fündig werden




    MFG Buffy

  6. #6
    rlembke Gast
    Ich bedanke mich für die Info's.

  7. #7
    Boris F Gast
    Hilfreich (oh Wunder ;): flugfunk.de

  8. #8
    Deratok Gast
    1.) Wie lange werde ich noch ohne 8,33 raster auskommen?
    2.) Gibt es ne möglichkeit Millitärflugfunk zu empfangen mit normalen Scannern?

  9. #9
    Yachtie45 Gast

    8,33 kHz Raster

    Also im Mom arbeiten wohl erst die Kontrollstellen für
    den oberen Luftraum damit.

    Ausrüstungszwang für die LFZ existiert schon einige Zeit.
    Ausnahmen nur in wenigen Fällen, und dann müssen die das
    im aufzugebenden Flightplan aufführen.
    Tower, Rollkontrollen, Approach, Departure, arbeiten
    noch im 25 kHz Raster.
    "Rhein", "Maastricht" usw , also die den Oberen Luftraum kontrollieren sind abgewandert und arbeiten nach 8,33 Raster
    die Channel-Angabe entspricht nicht der genauen Frequenz !

    Zur Frage wie lange komme ich noch ohne aus ?
    Eigentlich nicht, wenn Du das ernsthaft betreiben willst .

    Zum UHF noch im 25 kHz Abstand.

    MfG


    Yachtie45

  10. #10
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    475
    Moin,

    also ich hab erst seit wenigen Tagen die Erkenntnis, dass der Flugfunk nicht mehr so ist wie sonst. Es hört sich an wie eine AM Sendung in einem FM-Empfänger. So komisches Kratzen und so... stellen die auch auf SSB und ähnliche Modulationen um?

    Gemeint sind hier Rhein-Radar, Maastricht. Eine Frequenzangabe verkneife ich mir sicherheitshalber mal. Siehe einfach Flugfunkdatenbank ;-)

    Sandy

  11. #11
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Hi,
    an der Modulationsart ändert sich nichts. Lediglich das Kanalraster, sprich der Abstand von Kanal zu Kanal beträgt (noch nicht überall) 8,33 kHz.
    Um das zu empfangen bedarf es schon eines dafür ausgestatteten Empfängers, sonst demoduliert er zu breitbandig. Das hört sich dann an, als ob man NFM mit WFM demoduliert.
    ----
    Zitat aus Wikipedia:
    Die Zunahme des Flugverkehrs erforderte eine Kapazitätserhöhung im Flugverkehrsmanagement. Um die für den Flugfunk verfügbaren Frequenzen zu vervielfachen, wurde seit 1999 im europäischen Luftraum das 8,33 kHz Kanalraster im Luftraum oberhalb Flugfläche 245 (24.500 Fuß = ca. 8 km) verbindlich eingeführt. Dazu benötigten die Flugzeuge (hauptsächlich hochfliegende Airliner) entsprechende neue Funkgeräte (minimum zwei je Flugzeug).

    Im unteren Luftraum bleibt es zunächst beim herkömmlichen 25 kHz Kanalraster. Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht für 8,33 kHz können nur für den individuellen Flug, nicht aber für das Flugzeug selber beantragt werden. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist die Flugsicherung.

    Im Flugplan ist im Feld 10 der Buchstabe Y einzutragen, wenn Funkgeräte mit einem 8,33 kHz Kanalraster vorhanden sind. Wenn keine entsprechenden Funkgeräte vorhanden sind, aber eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dann ist STS/EXM833 einzutragen.

    Ab 2007 soll das 8,33 kHz Kanalraster auch schon oberhalb von FL 195 eingeführt werden, sowie in ausgewählten Terminal Control Areas (TMAs) und Kontrollzonen (CTRs).

    Ab 2009 soll für bestimmte Lufträume auch das 8,33 kHz Kanalraster eingeführt werden.
    --------


    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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