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Thema: " Untermieter " in einem Betriebsfunk Netz?

  1. #1
    Registriert seit
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    " Untermieter " in einem Betriebsfunk Netz?

    Hallo,
    wenn mir der Inhaber einer Betriebsfunk Frequenz die Nutzung auf seiner Frequenz erlaubt, darf ich das dann ohne weiteres? Natürlich mit dafür vorgesehenen FuG.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wenn mir der Inhaber einer Betriebsfunk Frequenz die Nutzung auf seiner Frequenz erlaubt, darf ich das dann ohne weiteres? Natürlich mit dafür vorgesehenen FuG.
    Du kaufst Funkgeräte für diese Frequenz, stellst sie dem Zuteilungsinhaber kostenfrei zur Verfügung und mietest dir dann die Geräte für einen symbolischen Euro zurück...

    Aber immer aufpassen: Für die Geräte hat der Inhaber der Urkunde auch Gebüren zu zahlen ^^

    Da HiOrgs/FW usw. größtenteils von den Gebühren befreit sind, wäre es aus dieser Reiher fast sinniger, sich gleich selbst eine Frequenz zuteilen zu lassen...

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Das ist ja schon mal eine Positive Aussage.
    Hat jemand noch was dazu zu sagen?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    2.678
    Hallo!

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Hat jemand noch was dazu zu sagen?
    Ja...

    Was Fabpicard umschreibt liegt im Ermessen der jeweiligen Entscheider der zuständigen BnetzA. Dort gibt es von Aussenstelle zu Aussenstelle enorme unterschiede!

    Ein Zuteilungsinhaber darf streng genommen die Frequenz NUR für "innerbetrieblichen Nachrichtenaustausch" verwenden.
    Also ein fester Personenkreis der eindeutig zur Gewerbe/Betriebsstruktur des Zuteilungsinhabers liegt.

    Darüber hinaus darf ein Zuteilungsinhaber Geräte aus seinem Bestand (angemeldet) kurzzeitig, eventuell auch dauerhaft, an Mitarbeiter einer befreundeten Firma ausleihen.
    Allerdings nur um die Kommunikation bei gemeinschaftlichen Aufträgen zu erfüllen.

    Beispiel:
    Gerüstbaufirma hat eine Zuteilung für 15 Funkgeräte.
    Regelmässig arbeitet diese Firma mit einer befreundeten Dachdecker-Firma.
    Um die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten darf die Gerüstbaufirma nun z.B. 5 Geräte aus ihrem Bestand den wichtigsten Dachdeckern ausleihen.
    Letztere dürfen die "geliehene" Frequenz aber nur für die auftragsbezogene Kommunikation zwischen den beiden beteiligten Firmen gebrauchen.
    Andere Branchen wo sowas gang und gebe ist sind z.B. Veranstalter sowie alles was unter "Security/Objektschutz" läuft.

    Da ich nicht riechen kann worauf deine Frage abziehlt, mal was grundsätzliches:
    Das "Untermieten" im oben genannten Falle ist nur bei gemeinsammen Auftragsarbeiten üblich. Will aber jemand eine eigene Kommunikation sichern, auch ausserhalb von solchen "Gemeinschaftsbaustellen", ist der Sinn eher winzig.
    Die järlichen Gebühren je Funkgerät werden eh fällig, egal ob man sie direkt an die BnetzA abdrückt oder ein anderer.
    Somit liegt der finanzielle Unterschied zwischen "Untermiete" und einer eigenen Zuweisung bei einmalig schlappen 130€ für eine eigene Zuweisung über 10 Jahre.

    Kleiner Tricktrak noch am Rande:
    Wenn mehrere befreundete Firmen häufiger gemeinsamme Baustellen haben, dann ist es üblich das jede dieser Firma in Ihrem Antrag die selbe Frequenz einträgt, und in der Antragsbegründung darauf hinweist das mehrmals im Jahr eine Kommunikation mit anderen Firmen auf dieser Frequenz möglich sein muss.
    In aller Regel bekommt man dann auch seine Wunschfrequenz kompatibel zu den anderen Genehmigungsinhabern - ist aber im Alltagsgeschäft von denen unabhängig.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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