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Thema: Private BOS-Geräte

  1. #16
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    Ein "privates" FuG auf BOS Freq. (immer die Abkürzungen *g*) ist in gewisser Weise sogar schlimmer als ein FME oder Scanner da du zumindest technisch die möglichkeit hast in den SICHERHEITRELEVANTEN Sprechfunkverkehr einzugreifen !!
    Nicht nur das man illegal mithören kann, nein man kann auch Stören und das ist dann die grössere gefahr.

    Was sollte das die Pol. interessieren ob du jetzt mibekommen hast das am anderen Ende der Stadt jemand zulaute Musik hört etc.

    Aber wenn du die möglichkeit hast die Kommunikation zwischen Lst. und Fz. bzw. Fz und Fz zu stören oder gar Fehlmeldungen verbreitest dann wirds für Kommissar "Meier" langsam interessant.

    MfG
    Andi

    P.s.: Mit dem DU im Text is niemand direkt gemeint soll den Leser nur mehr ansprechen *g*

  2. #17
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    Wenn man bedenkt das in der FW meistens nur die Funktionsträger einen "ausbaufähigen" FME mit mehreren Schleifen und Mithörfunktion haben, finde ich es auch nicht schlimm das die meisten Mitglieder unter 30 zu Hause auch nen Scanner stehen haben. Wen solls denn auch stören?
    Aber eigendlich ging es ja auch um die illegalen Funkgeräte -;)

  3. #18
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    Hi,

    ich habe auch ein eigenes FuG zuhause, welches ich immer zu meinen Diensten mit hinnehme...

    Also mein Zugführer hat nichts dagegen, ganz im Gegenteil, ich habe sogar einen eigenen Funkrufnamen bekommen,...

    Gruß
    BOS-Funk15
    www.drk.de

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  4. #19
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    guten Morgen an alle

    eigendlich darf keiner ein eigenes funkgerät besitzen es sei denn es wird ihm von seiner Org. überlassen. Ansonsten hat kein Fug ausserhalb von Einsätzen irgendwas in privathänden verloren. es sei denn die fürhrungsebene weis das und das gerät ist auch angemeldet (siehe Bos-Funk15) (auch wenn ich das mit dem eigenen Rufnahmen übertrieben finde).ich sehe das so wenn es die finanzielle situation der einzuelnen Orgs nicht zulässt das genung Fugs da sind dann kann man ein eigenes fug gerechtfertigen solange man es !!!nur im einsatz!!! benutzt.
    Was ich aber auf keinen fall akzeptiere sind Geräte die aus reiner einsatzgelheit angeschafft werden und dan einfach wild benutzt werden. Da hab ich keine probleme damit auch kameraden an zu schwärzen da das jeden geordneten einsatz ablauf stört. was würde denn passieren wenn jeder mit seinem eigenen Fug plötzlich auftaucht? wie soll man das bewältigen? vorallendingen wer ist wer?

    @ bergwacht9902: soweit es finanziell machbar ist und nicht irgendwelche "idioten" den preis zu hoch treiben werden die meisten Geräte mittlerweile von berechtigten Käufen nämlich den HiOrgs selbst gekauft. Zumindest macht das das DRK Nordrhein so wenn die neue Geräte brauchen ( und das ist fast immer) werden die bei ebay ersteigert. Das ist wesendlich günstiger (auch wenn die geräte defekt sind)als neue zu kaufen.

    Klar gibt es immer wieder menschen die sich son Ding ersteigen warum auch immer, genauso gibt es aber auch die privatpersonen die das wort Fug noch nie vorher gehört haben, geschweige denn wissen was das ist und trozden eines versteigern weil sie es urplötzlich auf dem Speicher gefunden haben da fragt auch keiner woher die das Gerät haben. Und ebay ist es verständlicher weise nicht möglich alles zu kontrollieren was da abläuft.

    in diesem Sinne
    MFG
    Marcus

  5. #20
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    Ja bei uns ist das so, dass wir was Handfunkgeräte anbetrifft sehr rar bestückt sind und zudem meine zugehörige Gruppe 20 km von meinem Wohnort entfernt ist.
    So kann ich im Falle eines Einsatzes - den Zugführer o.ä. schon auf der Anfahrt ansprechen und die nächsten Anweisungen erfahren.

    Gruß
    BOS-Funk15
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  6. #21
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    ... Wobei das HFG frühestens einen Kilometer vor der Einsatzstelle funktionieren wird, wenn es ein 2m-Gerät ist....es sei denn der 2m Funkverkehr an der E-Stelle wird über Relaisbetrieb abgewickelt... was verboten ist...oder Du hast ein privates 4m - Gerät. ??? Wenn Du damit erwischt wirst bringt es Dir nichts, dass Deine Führung informiert bist. Wenn das Gerät nicht ausdrücklich Dir zugewiesen ist bist Du dran, wenn Du erwischt wirst. Bei der Genehmigung hat auch das Innenministerium darüber zu entscheiden, und spätestens hier wird ein Antrag abgelehnt. Wenn Du als Funktionsträger dringenden Bedarf an einem Gerät hast rechtfertigt das noch lange keine Eigenanschaffung. Du machst Dich also strafbar, und solange Du die Erlaubniss nicht schriftlich hast würde ich das Gerät schon brav zu Hause lassen. Du musst dafür haften, und nicht Dein Vorgesetzter.
    Was im LK Günzburg schon alleine wegen den offenen Meldern los ist, hast Du mitbekommen?

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  7. #22
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    An dieser Stelle muss ich jetzt auch mal kurz was erzählen:

    Mich wundert es immer wieder was man so alles darf und was nicht. Das sind alles Dinge, von denen ich noch nie etwas erfahren habe. Bei uns in Rheinland-Pfalz herrscht da totale Anarchie. Und es funktioniert prima! Jeder Melder in unserer Wehr (40 Mann) ist komplett offen - das ist auch kein Geheimnis. Minipiep hat er sowieso (Keine Ahnung warum das verboten ist.) Über 2 Meter wird über Relais gefunkt. Immer! Warum auch nicht? Dazu stehts ja da. Wir haben sogar ein 4m HFG. Das will aber nie jemand benutzen. Unseren Funktisch haben wir Marke Eigenbau angefertig. Der Alarmgeber und Auswerter ist eine technische Meisterleistung in Heimarbeit. Alle Schaltungen selbst entworfen (nicht von mir) und sogar ein grosses hintergrundbeleuchtetes LCD-Display wurde mit verarbeitet. 4m+2m (Dreimal dürft ihr raten, was wir für den 2m-Verkehr umgebaut haben :-)) Notstrom+Funkuhr inklusive. Das ganze noch in einen supermodernen Funktisch Marke Dorfschreiner (damit könnte man wirklich einen Preis gewinnen!!!) - fertig! Da hat sich niemand für eine technische Abnahme interessiert. Bei uns im Landkreis herrscht diesbezüglich "Narrenfreiheit". Es klappt wunderbar! Wenn ich das hier so alles lese bin ich echt froh, dass ich BOS-Nirvana wohne... ;-)))

    Viele Grüsse

    ZickZack
    Geändert von ZickZack (22.04.2003 um 08:36 Uhr)

  8. #23
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    Das hör ich auch zum ersten mal das da so die Anarchie herrscht bei euch !!

    Ja gut... diesen selbstgebauten Funktisch mit 2m HFG mit Festantenne haben wir auch hier...

    Aber bei den Meldern sieht das schon wieder anders aus. Sind zwar auch etliche offen bei uns, aber die WeFü ist immer bestrebt jemanden mit offenem Melder gleich zum umproggen zu schicken wenn er erwischt wird. Und nen satten Anschiss gibts auch, weil die Melder ALLE ohne MH an die Mannschaft ausgegeben werden und er demnach selber an dem FME rumgeproggt haben muss.

    Ein 4m HFG hat bei uns nur der KBI mit einer absoluten Ausnahmegenehmigung des HMI.

    Trotzdem sehe ich das mit dem FuG genauso wie mit den privaten FME oder den Scannern. Es ist ja im gewissen Sinne alles verboten. Und solange derjenige keinen Scheiß damit anstellt und niemanden stört, dann soll er das doch machen. Wenn er natürlich mit seinem FuG z.B. fiktive Rückmeldungen/Anforderungen macht, dann gehört er mal ganz ordentlich betsraft. Ohne Gnade.

    Gruß Joachim

  9. #24
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    @BOS-Funk15
    -----------------
    Also mein Zugführer hat nichts dagegen, ganz im Gegenteil, ich habe sogar einen eigenen Funkrufnamen bekommen,...
    -----------------

    Dein Zugführer ist in keinster Weise befugt, dir das zu genehmigen, geschweige denn, dir einen "eigenen Funkrufnamen" zuzuteilen !

    Ihr solltet Euch mal in Eurer Organisation die "BOS-Funkrichtlinie"
    (Bestimmung für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der BOS) intensiv durchlesen,
    besonders den § 7Abs. 4.

    @ZickZack
    Das Rheinlandpfalz ein BOS-Funk Nirvana :-) ist spüren wir hier in Hessen leider nur zu oft.
    Funkwellen machen nun mal leider nicht an der Landesgrenze halt, und deshalb ist eine Regelung und Koordination unumgänglich.

    Aber dass es da "prima" funktioniert, das glaube ich nicht so ganz.

    Ebi

  10. #25
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    ...wenn ich euch jetzt noch erzähle, dass in Rheinland-Pfalz noch bis vor kurzem Handys und FME (auch private!), die im Einsatz verloren gegangen sind, ersetzt wurden...

    Aber mal was Allgemeines:

    "Je verbotener eine Sache - desto interessanter!"
    Umgekehrt: Le lockerer mit einer Sache verfahren wird, desto schneller hat sie ihren Anreiz bei potentiellen Unruhestiftern verloren. So sehe ich das und ich erlebe jeden Tag den Beweis. Wir haben eine sehr gut geführte Leitstelle. So ist die Kommunikation ohnehin schon auf ein Minimum reduziert. Was die FMEs betrifft, so herrscht bei uns das Leitmotto: "Hauptsache es sind Leute zum Schaffen da." Warum sollte man die Funktionen nicht nutzen wenn man die Möglichkeiten hat? Wo kein Kläger - da kein Richter.

  11. #26
    King Salomon Gast
    Was habt ihr für Probleme mit den Rufnamen??
    ich nehme mal an das es ein 2m Gerät ist und da sind die Rufnamen ja wohl schnuppe!!
    Wir vergeben die normalerweise einfach so, z.B. Florentine Einsatzleitung und dann alles von 1 bis xx!!
    Und wenn dann einer sagt du bist immer die Nummer 20 dann ist das ja wohl O.K.!!
    Und Mithören, minipiep und Stummschaltung is eh standart!!

  12. #27
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    @ZickZack

    Das das den reiz verliert wenn jeder was verbotenes macht ist klar. Hat auch durchaus vile Vorteile. Aber verboten ist es trotzdem. Auch klar is das wo kein Kläger da kein Richter. Aber man sollte schon aufpassen was man macht. Und es nicht übertreiben.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen das das bei euch da gut klappt. Jeder ist zufrieden mit der Equipment was er hat und kann es auch dementsprechend einsetzen. Da ergibt sich eine gewisse Disziplin von selbst (mit Hilfe der LSt).

    Und genauso ists mit privaten FuG's. Solange allse ok ist und man nicht erwischt wird, warum nicht.

    Gruß Joachim

  13. #28
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    Ja es ist ein Handfunkgerät im 2m-Band

    Ich lege mit dem Gerät auf der Anfahrt mehrere Kilometer damit zurück, da wir uns in der Eifel befinden und so einen sehr hohen Standort haben.

    Gruß
    BOS-Funk15
    www.drk.de

    Deutsches Rotes Kreuz


  14. #29
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    @ZickZack

    Das das den reiz verliert wenn jeder was verbotenes macht ist klar. Hat auch durchaus vile Vorteile. Aber verboten ist es trotzdem. Auch klar is das wo kein Kläger da kein Richter. Aber man sollte schon aufpassen was man macht. Und es nicht übertreiben.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen das das bei euch da gut klappt. Jeder ist zufrieden mit der Equipment was er hat und kann es auch dementsprechend einsetzen. Da ergibt sich eine gewisse Disziplin von selbst (mit Hilfe der LSt).

    Und genauso ists mit privaten FuG's. Solange allse ok ist und man nicht erwischt wird, warum nicht.

    Gruß Joachim
    Da stimme ich Dir voll und ganz zu!

  15. #30
    Registriert seit
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    Stimmt auch wiederum. Aber da es sich ja im 2m-Bereich meist um den Einsatzstellenfunk handelt und man den anderen nicht in quere kommt wird das (zumindest im RD) nicht so eng gesehen, zumal auch bei der geringen Reichweite von ca.10km.
    Frage: Sind denn die 2m-Funkrufnamen für HfGs eigendlich genau geregelt???

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