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Thema: Private BOS-Geräte

  1. #31
    Christian Gast
    Hallo,

    im 2m Bereich heißen die Geräte der Feuerwehr (jetzt als Beispiel) FLORENTINE und die Nummerierung muß vor Ort
    erfolgen. D.h. der Org wird eine Name zugeteilt alles weitere muß die betreffende Behörde selber machen. Alle unsere FUGs sind angemeldet, auf der Frequenzzuteiliung steht Florentine als Rufname aber keine weitere Bezeichung, auf der Rückseite der Urkunde bzw. einem Beiblatt steht.

    Zur zweifelsfreien Unterscheidung der einzelnen Funkstellen kann der zugeteilte Rufname um organisatorische Untrescheidungsmerkmale (Ziffern/Namen/Bezeichnungen)ergänzt werden. Diese unterliegen keinen weitergehenden Bestimmungen, sie müssen nicht auf Dauer festgelegt werden sondern können je nach dem wie es die betriebliche Situation erfordert neu vergeben werden.

    Also die Feststation heißt Florentine 8/0/1

    die HFGs haben Funktionsbezeichnungen
    z.B. Maschinist TLF, Atemschutzüberwachung, Einsatzleiter, Angriffstrupp 1, Angriffstrupp 2, Gruppenführer, Abschnittsleiter.
    Wenn wir im Stadtgebiet unterwegs sind z.B. wegen Sturm oder Unwetter dann het der Führer ein Gerät das heißt dann Florentine 8/41/1´, die übrigen Besatzungsmitglieder sprechen sich dann mit Vornamen an. Wird übrigens bei der Pol genau so gehandhabt (siehe SAT.1 Serie Toto&Harry "Toto 11-35 von der 11-01 kommen !"). Auf Sicgerheitswachen wird meist mir Vornamen gesprochen

  2. #32
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    Hi zusammen

    also bei uns ist die Rufnahmen vergabe schon geregelt.
    in den Bos Kennziffern für die Fahrzeuge gibt es auch ziffern für Handfunkgeräte und die gelten auf 4m wie auch auf 2m nämlich
    99 für Vielkanal Handsprechfunkgeräte (heutzutage die meisten z.B. GP900 FUG11b) und 98 für die Wenigkanal Hfg (z.B. die alten Bosch geräte der Pol) des weiteren sobald einer Funktionsträger ist hat er seinen eigenen Rufnamen der dann natürlich auch über 2m zu verwenden ist der einzige unterschied zwischen 2m und 4m ist der Org name der jawohl jedem bekannt seien sollte.

    Wobei ich auch sagen muss das die heren von Pol und Feuerwehr eine gewisse narrenfreiheit in der hinsicht haben man kann ihnen schließlich nicht die Frequenz wegnehmen wie den anderen HiOrgs und da wir in Mülheim dummer weise die RegTP dierekt vor der nase sitzen haben hat es da scho einigen stress gegeben.
    Die BF leistet sich nämlich so einiges über funk und wir werden immer direckt angesch... wenn es kleinere unregelmäßigkeiten in der Funkdisziplin gibt.

    MFG Marcus

  3. #33
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    Das heißt also wenn ich mir als Privatmann einer Org nen 2m HfG zulege kann ich im Einsatzfall außerhalb des Fahrzeuges (z.B.Suchaktion) dieses auch im Rahmen dr Org betreiben und mir für diesen Fall einen Rufnamen vom ZF zulegen?

  4. #34
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    @Bergwacht 9902

    Nein !!


    Guggst Du:

    http://funkmeldesystem.de/bos-funk/d.../bos_frl_2.pdf


    Da steht alles drin

  5. #35
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    Original geschrieben von Ebi
    Ähnlich ist es in Hessen auch geregelt:

    Auszug aus dem Rufnamenkatalog:

    ----------------------------------------------------------------------------
    9. 2m-Wellenbereich:

    Soweit Handfunkgeräte Einsatzfahrzeugen zugeordnet werden (Regelfall) ist der dem jeweiligen Fahrzeug im 4m-Wellenbereich zugeordnete Funkrufname zu ver-wenden. Ist mehr als ein Handfunkgerät einem Einsatzfahrzeug zugeordnet, so sind die weiteren durch eine nachgestellte Zahl beginnend mit „2“ fortlaufend durch-zunummerieren.

    Beispiel:
    1. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44
    2. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44 / 2
    Ersetze Florian durch Florentine, dann paßt es. Allerdings funktioniert das Systen nur, solange es keine zwei gleichen Fahrzeuge an einem Standort gibt, z.B. Florian Korbach 44(/1) und Florian Korbach 44/2 als die beiden LF16/12 am Standort Korbach.

    Deren 2m-HFGe müßten dann ja Florentine Korbach 44/1, [...] 44/1/2, [...] 44/2/1, [...] 44/2/2 usw. heißen, was meines Erachtens nicht nur unpraktisch, sondern auch wenig aussagekräftig ist (wer verbirgt sich jeweils hinter dem Rufnamen!?).
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  6. #36
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    Allerdings bleibt dir in diesem Fall noch die Möglichkeit den Rufnamen zu variieren.

    So könnte das 2. LF der Korbach 43 sein, oder der Korbach 49

    Dann brauch man garnicht erst mit 44/1 und 44/2 anfangen ...
    Und man kann das ganz genau auseinanderhalten welches Fz gemeint ist.

    Gruß Joachim

  7. #37
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    Allerdings bleibt dir in diesem Fall noch die Möglichkeit den Rufnamen zu variieren.
    Diese Möglichkeit bleibt doch eben nicht, wenn das HFG den gleichen Rufnamen wie das Fahrzeug tragen soll.

    So könnte das 2. LF der Korbach 43 sein, oder der Korbach 49
    Zumindest nach nordrheinwestfälischen Gesichtspunkten wäre das eben bei zwei LF16/12 nicht möglich, die Kennzahl 43 ist nicht vergeben (bzw. wird in Köln für die VLFe genutzt), die 49 ist für Fahrzeuge gedacht, die nicht unter die üblichen LF-Normen passen.

    Wenn es sich aber, wie in meinem Beispiel, um zwei Fahrzeuge gleichen Typs (eben LF16/12) handelt, dann wäre es eine Krücke, diese mit Rufnamen unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bezeichnen, die eben nicht zutreffen. Mal abgesehen davon, daß es wohl auch unzulässig wäre...

    [B)
    Dann brauch man garnicht erst mit 44/1 und 44/2 anfangen ...
    Und man kann das ganz genau auseinanderhalten welches Fz gemeint ist.[/B]
    So etwas funktioniert leider nur auf der Ebene der eigenen Gemeinde und ist wieder eine spezielle Insellösung, die (zumindest in meinen Augen) nicht tragfähig ist.

    Ich gehe davon aus, daß die vom Ursprungsposter zitierte Regelung zur Rufnamenbildung im 2m-Band aus einer Zeit stammt, in welcher es üblicherweise nur ein HFG pro Fahrzeug gegeben hat und sich deshalb allein schon die Frage nach einer zu übermittelnden Funktion des HFG-Trägers nicht gestellt hat. Heute aber, mit üblicherweise vier oder mehr 2m-HFGen auf den neuen LFs, hat aber gerade die Funktionskennzeichnung deutlich an Relevanz gewonnen, erst recht, wenn mehrere LGen/LZe an einer Einsatzstelle (und womöglich noch auf ein und demselben Kanal) funkmäßig tätig sind.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  8. #38
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    Man kann bei der Rufnamesvergabe von Anfang an berücksichtigen wenn man 2 gleiche Fz hat.
    Bei uns in Hessen (Wo Ebi auch herkommt) ist das sehr wohl im Rufnamenkatalog berücksichtigt und keine Insel- oder Kommunallösung. Eben das 43 und 44 LF 16/12 sein können. Also ist das auch keine Krücke finde ich.

    Genauso sind bei uns im Kreis etliche Fz benannt. Wir z.b. haben 2 WL der eine 45/65 der andere 45/66.

    Ich finde den Katalog in Hessen deshalb besser als woanders da man das 44/1 und 44/2 (was ich irritierender finde) nicht benötigt.

    Abgesehen davon ist die FMS Kennung in Hessen so aufgebaut das man gar kein /1 oder /2 an den Rufnamen anhängen kann. Das würde dann hier wieder eine Krückenlösung sein.

    Aber so macht halt jedes Land seine Eigene Lösung.

    Trotzdem muss man sagen das wenn man jetzt wieder auf die 2m Rufnamen zurückkommt, das das hessiche Modell da nicht so umständlich ist, oder nicht ?

    Gruß Joachim

  9. #39
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    Man kann bei der Rufnamesvergabe von Anfang an berücksichtigen wenn man 2 gleiche Fz hat.
    Bei uns in Hessen (Wo Ebi auch herkommt) ist das sehr wohl im Rufnamenkatalog berücksichtigt und keine Insel- oder Kommunallösung. Eben das 43 und 44 LF 16/12 sein können. Also ist das auch keine Krücke finde ich.
    OK, wenn das landesweit so vorgeschrieben ist, dann nehme ich das mit der Insellösung zurück. Eine Krücke ist es in meinen Augen dennoch. :-) Wie wird denn weiter verfahren, wenn es mehr als zwei gleiche Fahrzeuge an einem Standort gibt, wie viele unterschiedliche Benennungsmöglichkeiten gibt es?

    Krücke in meinen Augen auch aus dem Grunde, daß mehrere Funkkenner für ein und denselben Fahrzeugtyp benötigt werden, was wiederum der Übersichtlichkeit abträglich wirkt.


    Ich finde den Katalog in Hessen deshalb besser als woanders da man das 44/1 und 44/2 (was ich irritierender finde) nicht benötigt.
    s.o.


    Abgesehen davon ist die FMS Kennung in Hessen so aufgebaut das man gar kein /1 oder /2 an den Rufnamen anhängen kann. Das würde dann hier wieder eine Krückenlösung sein.
    Wie ich schon des öfteren schrieb, ist die FMS-Kodierung für die Polizei entwickelt worden, ohne Berücksichtigung der Belange anderer Bedarfsträger. Deshalb wird ja z.B. in NRW auch etwas umständlicher kodiert, um eben mit den vorhandenen vier Stellen für den Fahrzeugrufnamen auszukommen (s. FMS->NRW-Rufnamen-Konverter hier im D/L-Bereich).



    Aber so macht halt jedes Land seine Eigene Lösung.
    Leider. Wenn ich richtig informiert bin, dann sollte doch vor einiger Zeit das NRW-System bundesweit eingeführt werden, was jedoch leider nicht funktioniert hat.


    Trotzdem muss man sagen das wenn man jetzt wieder auf die 2m Rufnamen zurückkommt, das das hessiche Modell da nicht so umständlich ist, oder nicht ?
    Umständlich auf keinen Fall, es leistet aber auch nicht das, was ich von einem Rufnamensystem erwarte, sondern nummeriert einfach durch.

    Das sich der 4m-Rufname im 2m-Band wiederfindet, ist etwas, das ich mehr als begrüße. Leider wurde das System aber wohl nicht weitergedacht, so daß die Köpfe auf den Nägeln eben fehlen.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  10. #40
    TIM Gast
    Bei uns hat jedes Handfunkgerät einen eigen Kenner zugewiesen bekommen. Bsp.:

    LF 16/12 Feuerwache 1 ist die Florentine 1/44/11, zweites HFuG dann die Florentine 1/44/12 usw.....an der Einsatzstelle nutzt jedoch keiner diese Kenner, merkt sich sowieso kein Mensch....da wird dann eben der Maschinist LF Feuerwache 1 gerufen usw. Ich finde, eine übersichtliche Lösung.

    Viele Grüße......

  11. #41
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    In diese Richtung geht auch das System, welches mir vorschwebt. Am liebsten wäre mir eine Kombination aus Funktionsbezeichnung und 4m-Funkrufname, z.B. trägt der Angriffstrupp auf dem 3-44-1 den Rufnamen "Angriffstrupp 3-44-1", die anderen Funktionen dann analog.

    So kurz wie möglich, so umfassend wie nötig, das sollte eben auch bei den Funkrufnamen gelten. Der erforderliche Umfang des Rufnamens ergibt sich eben aus der Funktion des Funkgeräteträgers und dem 4m-Rufnamen des Fahrzeugs. Bei Bedarf kann noch um Organisations- und Funkverkehrskreiskenner ergänzt werden, was aber normalerweise nicht notwendig sein sollte (Stichwort: Kanaltrennung).
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  12. #42
    TIM Gast

    Gute Idee!

    @Namenloser

    Die Idee ist wirklich gut. Das werde ich mal bei uns einbringen. Zumindest kann man das ja innerhalb meiner STF mal ausprobieren, wenn wir mit mehr als einem Fahrzeug unterwegs sind. Wirklich gute Idee. In den letzten Tagen hätte das bestimmt viel gebracht, da wir einige große Einsätze hatten, wo mehr als 8 Fahrzeuge und dementsprechend viele Trupps an der Einsatzstelle im Einsatz waren. Und ständig immer "Angriffstrupp LF16 Feuerwache 1 von Einsatzleiter Feuerwache 1, kommen!" zu babeln, das belegt sinnlos die eh schon knappen Kanäle.

    Denke ich mal.......

    Viele Güße....

  13. #43
    Ferdinand Gast
    wir haben bei uns in der fw ein neues lf16 bekommen, das einen alten tanker von uns abgelöst hat. bei dieser gelegenheit ist auch eine umstellung der funkrufnamen im 2m-Band bei uns vorgenommen worden. früher waren alle handfunkgerät einfach durchnummiert gewesen (florentine hausen 1, florentine hausen 2, usw.). man hat dann automatisch ungefähr im kopf gehabt zu welchem auto das jeweilige gerät gehört hat. jetzt heißen alle geräte entsprechend dem fahrzeug: florentine hausen 40/1-1; florentine hausen 40/1-2, usw. (40/1 = rufname auf 4m für lf16 in bayern).
    ich finde dieses system unheimlich umständlich zum aussprechen.
    eine andere alternative wäre 40/1 a; 40/1 b; usw. gewesen.
    sie wurde allerdings abgelehnt.

  14. #44
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    Funknamen

    Moin,
    ich arbeite des öfteren in einer TEL mit ELW3.
    Wenn man dort bei Großschadenslagen als Funker eingesetzt ist und jeder mit Florentine 12/17 usw. am Funk kommt, dreht man durch. Man muß auf dem Meldevordruck den Namen im Klartext schreiben, damit der Stab etwas damit anfangen kann. Dann ist man nur noch am nachschlagen, um den Namen im Klartext zu suchen.
    Außerdem reagiert öfter keiner wenn man Florentine 17/27 von Florentine 18/82 ruft. Sagt man aber Florentine Wilhelmshausen von Einsatzleitung, wacht sogar die letzte Schlafmütze am Funk auf. Und so rufe ich auch auf 4m wenn es sein muß!
    Man sollte sich nicht alles komplizierter machen, als es eh schon ist!
    Meine Meinung!

  15. #45
    Registriert seit
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    Eben deshalb bin ich ja ein Freund von Systemen, die eindeutig zuzuordnen sind!

    Meine eigenen Erfahrungen aus der TEL-Arbeit sind jedoch, daß Rufnamen am Funk eher kurz und prägnant sein sollten, die Umsetzung auf dem Meldezettel sollte der geübte Fernmelder auch ohne Verzeichnisse durchführen können. Das wiederum ist im 2m-Band bei der Verwendung von 4m-Rufnamen und Funktionsbezeichnung durchaus gegeben.

    Allerdings spielen bei der TEL-Arbeit die einzelnen Trupps eine seeeeehr untergeordnete Rolle, hier wird man als Fernmelder in der TEL wohl eher mit den die Züge führenden ELW bzw. sonstigen Führungsfahrzeugen kommunizieren, sei es über Funk oder Telefon. Auch ist die 2m-Verbindung in meinen Augen für die TEL-Arbeit unangebracht, die Verbindung in die Abschnitte sollte möglichst über 4m bzw. Drahtverbindungen gehalten werden, schließlich ist 2m Einsatzstellenfunk und kein Führungsfunk!

    Aber ich fürchte, wir werden hier ziemlich OT, vielleicht fühlt sich ja jemand behufen, einen passenden Thread neu zu eröffnen...
    Geändert von Der Namenlose (23.04.2003 um 21:41 Uhr)
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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