Sehe ich nicht so, es wird vielleicht anders verstanden.
Ich formuliere schärfer: Das Wort "Expressalarm" ist nur als Marke namentlich geschützt. Für das zugrundeliegende Verfahren wird über die Patentschrift DE000010309612B4, nur für die Anwendung bei >Empfängern<, ein Patentschutz beansprucht. Es kann also von anderen Gewerken (DAU / DAG) frei genutzt werden.

Das ist auch nachvollziehbar, da bei Betrachtung einer Aussendung, von jemand der EA nicht kennt, die Struktur von einigen Nurtonalarmen und einem Alpha Alarm zu sehen ist. Dies ist etwas was der RPC1 Standard von Haus aus leistet und nicht durch Patentansprüche eingeschränkt werden kann.