Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
Vielleicht die Vergabe [emoji6] .....wenn keiner klagt [emoji85][emoji41]
Die Gründe zu Klagen werden im dritten Anlauf nicht mehr vorliegen. Das Landratsamt war so schlau die ersten beiden Versionen rechtszeitig zu stoppen. Das ist das vergaberechtlich vorgesehen Procedere.
Es ist nichts schlimmes dran dies auch zu nutzen.