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Thema: TETRA Funkkonzept ELW 1

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es gibt eine Norm "DIN 14507-2 Einsatzleitfahrzeuge - Teil 2: Einsatzleitwagen ELW 1" zu genau diesem Thema.

    Wenn ihr einen normgerechten Ausbau plant, ist der Spielraum begrenzt.

    Zitat:
    "5.4.1.3.1 Es sind drei für die Verwendung im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) zugelassene TETRA-Mobilfunkgeräte (MRT) […] einzubauen.
    .
    .
    .
    5.4.1.4.3 Die drei MRT werden über ein Koppelnetzwerk an eine einzelne 70-cm-Antenne angeschlossen. Durch die physikalischen Eigenschaften des beschriebenen Koppelnetzwerks […] können nur zwei digitale Funkgeräte in der Betriebsart TMO und nur ein digitales Funkgerät in der Betriebsart DMO genutzt werden.
    Ein Betrieb als „Gateway“ (Verbindung TMO – DMO) ist mit keinem der am Koppelnetzwerk angeschlossenen MRT möglich. Ist diese Anforderung aber unverzichtbar , muss ein zusätzliches MRT mit einer eigenen Digitalfunk-Antenne auf einem Mast […] eingebaut
    werden.“

    In dem Zusamenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch Hersteller von Antennentechnik im Normungsgremium vertreten waren... :-)

    Wenn ihr also bewusst darauf verzichtet DIN-konform auszubauen und keine 4000-10000 EUR für ein Koppelfeld ausgeben wollt, wäre es bestimmt eine gute Wahl, zwei MRT über einen 2-to-1-Combiner (z.B.: http://www.comm-connect.com/2038.html ca. 100EUR) mit einer 70cm Dach-Antenne zu verbinden und das 3. Gerät (für die Gateway-Funktion) an eine Mast-Antenne anzuschließen. Ob beim Betrieb von zwei Tetra-Antennen mit einem horizontalen Abstand von 3m die nötige Entkopplung erreicht werden kann, weiß ich nicht.

    Ihr könnt natürlich auch alle 3 Geräte über einen 4-to-1-Combiner (z.B.: http://www.comm-connect.com/2040.html ) an eine Dach-Antenne anschließen und testen, ob eure Anforderungen funktionieren. Wenn nicht, könnt ihr das Gateway-Gerät dann immer noch an eine Mast-Antenne anschließen.

  2. #2
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    Vielen Dank für deine Antwort. Mir war bis gerade nicht bekannt das in der ELW DIN Norm auch Aussagen über das zu verbauende Kopplernetzwerk getroffen wurden.

    Eine Ausrüstung nach DIN ist anzustreben.

    Was habt ihr denn für praktische Erfahrungen gemacht? Eher Kopplernetzwerk mit drei Geräten oder Mastbetrieb? Bisher haben wir den Mast nicht eingeplant. Den würden wir dann als Alternative zum Kopplernetzwerk extra verbauen würden

    Im Mastbetrieb könnten wir doch auch zwei Geräte im DMO betreiben oder? (Auch wenn wir dann von der DIN abwichen - meiner Auffassung nach aber nach oben, also eher einen ELW 1,5 ;-)

  3. #3
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    Wir haben bei unserem ELW2 den Vorteil, dass bereits ein Mast vorhanden war. Daher betreiben wir zwei Geräte mittels Combiner an einer Dachantenne. Ein Gerät kann bei Bedarf (DMO-Betrieb / Gateway) am Antennenpatchfeld auf die Mast-Antenne gelegt werden.
    Ein geplantes drittes Gerät könnte dann fest auf die Mast-Antenne gelegt werden.

    Wenn ihr DIN-konform bleiben wollt, bräuchtet ihr für die Gateway-Funktionalität aber ein viertes MRT und den Mast zusätzlich zum Koppelfeld. (und das alles für ein ELW1???)

    Wieviele Gruppen sollen die armen Fernmelder denn bearbeiten? Um mit einem Obelix-Zitat zu enden... "Die spinnen, die Römer!"

  4. #4
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    Bisher sind 2x 2m und 2x 4m verbaut und sollen um 3x Tetra ergänzt werden.

    Bedient werden die Geräte übrigens über zwei identisch aufgebaute Funkarbeitsplätze mittels Major8a. Der Fall das alle Geräte genutzt werden ist im übrigen sehr selten.

    Aber BTT

    Ist es denn nicht auch möglich zwei Geräte über eine Dachantenne ( natürlich mit Koppler aber halt nur nem zweifach) zu betrieben (1x DMO und 1x TMO) und das dritte Gerät sodann über den Mast. Dann könnte ich doch im Fall der Fälle über das Gerät am Mast Gateway schalten. Oder wenn Gateway nicht benötigt wird das Gerät im TMO Modus betreiben. Oder lieg ich da falsch?

    Ich denke das wird dann nicht nach DIN sein da nen abweichendes Antennennetz verwendet wird. Korrekt? Und wie ist das mit dem Gerät am Mast. Könnte man das auch im DMO laufen lassen? Vertikal ist das dann ja abgeschirmt.

    Was mich in dem Zusammenhang auch noch interessiert. Wo liegt genau der Unterschied zwischen einem Koppler und einem Kopplernetzwerk?

  5. #5
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    Ich hoffe, ich wurde nicht falsch verstanden. Die "Römer" sind bei mir die Leute, die so eine Norm entwerfen.

    Welche Frage bleibt denn jetzt noch? Das was du machen willst, entspricht auch dem, was wir planen. Obwohl wir seit über 2 Jahren mit zwei Tetra-MRT im ELW2 auskommen.

    Ob im TMO eine höhere Montage (Mast) Vorteile bringt, bezweifle ich. Dann betreibe doch lieber die zwei Dach-Geräte im TMO und das Mastgerät bei Bedarf als Gateway oder DMO.

    Ein Koppelfeld oder Koppelnetzwerk ist halt aufwendiger gestaltet und enthält mehrere Filter für eine stärkere Entkopplung der angeschlossenen Geräte. Aufwändige Koppelfelder in ELW3 zum Beispiel können schonmal in Bereiche > 10000 EUR vorstoßen. Die Frage ist halt immer, ob der Aufwand (Kosten) gerechtfertigt ist.

  6. #6
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    543
    Hallo zusammen,

    Alle welche über den Einsatz eines Mastes für TETRA im ELW nachdenken, sollten sich genau bei Ihrer ASbzw. TBZ informieren in welchem Rahmen dies erlaubt ist. Meines Wissens nach wird dies gar nicht gern gesehen bzw ist sogar verboten.

    gruß
    Simon

  7. #7
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    Ich habe mir heute nacht mal gedanken über den Sinn der geplanten Ausstattung gemacht.
    Mehr als 2 TMO und 1 DMO (OHNE Gateway/Repeater!) machen IMHO keinen Sinn:
    1 TMO Betriebsgruppe zur Leitstelle
    1 TMO Betriebsgruppe Abschnitt, Lokal oder Marsch,
    1 DMO Betriebsgruppe zu den Abschnittsleitern (bei uns Zusammenarbeit BOS), vgl. Kanal 31 auf 2m.

    Gateway macht deswegen keinen Sinn, da ja der ELW (1,2) als Schnittstelle ziwschen den Führungskräften und der übergeordneten Führungsstelle (i.D.R Leitstelle) dient. Somit hat Gruppenführer Müllermeierschulze eigentlich nicht direkt mit der Leitstelle zu sprechen :-)

    Zum Thema Mast habe ich m.E. in der neuen "Vornorm" einen Hinweis gefunden. Ich meinte TMO max. 6m über Grund, DMO max. 1,5m über Grund. Müsste ich nochmal raussuchen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Alle welche über den Einsatz eines Mastes für TETRA im ELW nachdenken, sollten sich genau bei Ihrer ASbzw. TBZ informieren in welchem Rahmen dies erlaubt ist. Meines Wissens nach wird dies gar nicht gern gesehen bzw ist sogar verboten.
    Die maximale zulässige Antennenhöhe über Grund in den Feuerwehr DMO-Rufgruppen (307-326) ist mit 2m festgelegt!
    Bei den alten DMO-Rufgruppen (301-306) war das noch 10 Meter.

    Weitergehende Informationen findet Ihr hier:
    Zulässige Antennenhöhen bei der Nutzung von DMO im Digitalfunk der BOS
    https://www.digitalfunk.niedersachse...tennenhhen.pdf
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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