>1 Jahr war nur letztes Jahr als die Mobilfunker über 4000 Anträge gestellt haben um die LTE Anbindung zu realisieren. Zur Zeit 8 Wochen, mit gut zureden auch schneller. Die BNetzA Aussenstelle Berlin die das zentral koordiniert ist da sehr kundenorientiert. Schnellste Bearbeitung bisher: 13 Tage!
Gebühren gibt es für BOS keine ! (§8 VWKostG)
Max ERP gibt es auch nicht, nur das was für die Strecke nötig ist. Die rechnen jedes dB nach, habe gerade letzte Woche deshalb mehrere Anträge zurück erhalten da ich etwas großzugig geschätzt habe. Die BNetzA ist aber flexibel, mit einer nachvollziehbaren Begründung geht fast alles. Die erforderliche Verfügbarkeit (->Schwundreserve) ist ein Bestandteil des Antrages.
Geändert von Kater 9 (29.06.2014 um 23:12 Uhr)
Hallo!
Nicht alles was eine Allgemeinzuteilung hat ist generell anmelde- und Gebührenfrei.
So wirklich durchblick ist schwer, zumal man sich heute im Detail auf Verwaltungsvorschriften nicht mehr verlassen kann.
Beispielsweise gibt es eine Reihe allgemein zugelassener RiFu-Bereiche für den Grundstücksfunk. Fällt man dort nicht drunter bekommt man eine Einzelzuweisung mit der Auflage der Eigenkoordination:
Man ist selber als Einzelzuweisungsinhaber dafür verantwortlich das man keinen anderen Frequenznutzer stört oder selbst gestört wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Mindestverfügbarkeit hat man in keinem der Fälle, weder als Grundstücksfunk-Link noch als anderer Nutzer mit "lockerer" Einzelzuteilung.
Das ist der massenhafte Sonderfall ausserhalb der Verwaltungsvorschriften (ähnlich wie die 2m Sprechfunkrelais bei 158,xx/163,xx und viele anderen Sonderkonstellationen).
Funktioniert so:
Jemand braucht nicht eine Linkstrecke, sondern duzende bis hunderte Einzelstrecken.
Dann ist diese "Klasse 2" üblich das ein Kanalpaket in Eigenkoordination für ein größeres Gebiet (Landkreis, Bundesland) zugewiesen.
Die BnetzA koordiniert nur die Auflagen die eigehalten werden müssen um angrenzende Frequenznutzer an den Randgebieten nicht zu stören. Innerhalb des Zuweisungsgebietes kann der Einzelzuweisungsinhaber dann aber soviele Anlagen aufbauen wie er will/braucht.
Ist in allen RiFu-Bereichen aus der VVRiFu möglich, in so fern dort endsprechend großflächige Kanalreserven vorhanden sind.
Massenhaft verwendet im öffentlichen Mobilfunk von den großen Mobilfunknetzbetreibern.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Hallo!
Ähm, wenn für die BDBOS das derart verkürzt wurde, nehme ich eher an das die BnetzA Berlin dafür eine eigene Abteilung aufgebaut haben um den Ansturm der BDBOS endsprechend bedienen zu können.
Denn: Meinst du wirklich der LTE-Ausbau ist fertig?
Mitnichten...das Netz ist ein Flickenteppich der über die nächsten 10 Jahre geflickt werden muss. Ebenso wie man heute noch dabei ist Füllstandorte für UMTS nach zu rüsten.
Die Antragsflut ist seit >>10 Jahren auf konstand heftigem Level im Mobilfunk.
Sonderwurst der BDBOS. Ich kenne halt nur die nicht-BOS Seite von RiFu. Und Kat.3 (also RiFu gemäß VVRiFu) wird da nur seltenst eingesetzt, weil zu langsamme Zuweisung und sündhaft teuer.
Zumal: Im zivilen Bereich braucht man selten mehr als 100Mbit/s. Das geht schneller und preiswerter als nach VVRiFu.
Scheint so als ob es für die BDBOS da neuerdings eine komplett eigene, vierte Kategorie gibt. Denn derart strenge Auflagen kenne ich sonst nur aus der 2. Kategorie, allerdings mit deutlich höhren Zuteilungszeiten. Im Schnitt eben 6 Monate.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Gebühren gibt es für keine BOS bzw. Behörde, nicht nur für die BDBOS. Ich habe schon Anträge für DRK, Landratsämter, Gemeinden usw gestellt die kosten alle nichts.
Die Variante Gebietszuteilung ist mir neu, werde ich aber gleich mal in Berlin nachfragen, würde mir aktuell sehr helfen.
Punkt-zu-Punkt-Richtfunk
Gemäß der FGebV (Position B.2.1) ist ein Gebührenrahmen von 100,00 € bis 1.500,00 € für die
Zuteilung einer Frequenz für den Betrieb einer Sendefunkanlage vorgesehen.
Die individuelle Gebühr je Zuteilung berechnet sich nach den Zuteilungsparametern wie folgt:
----- B
GF=--------- * 350 EUR
----- FB
GF: Frequenzzuteilungsgebühr je Sendeanlage in €
B: zugeteilte Bandbreite in MHz
FB: Frequenzbereich der zugeteilten Frequenz in GHz
M: Multiplikator M = 350,00 €
Der Minimalbetrag beträgt 100,00 €, der Maximalbetrag 1.500,00 €.
7 MHz BW bei F= 7 GHz kosten also gerade mal 350 EUR. Das langt für 34 MBit/s auf 30 km. Das ist ein Bruchteil (im Promillebereich!) von dem was eine Leitung kosten würde.
So ich habe jetzt Zahlen:
Beantragung von fünf Richtfunkstrecken bei der BNetzA in Berlin. Bearbeitungsdauer nach Klärung offener Punkte, Beratung durch die BNetzA und Stellung korrekter Anträge bis zum Erhalt der Urkunde: 12 Arbeitstage
Ich finde das ist für eine Bundesbehörde vorbildlich und ein sehr guter Wert.
P.S keine eigene "BOS Abteilung" sondern die normalen SB die das immer und für alle machen.
Hihi, meinst du wir bekommen die BDBOS dazu, einfach eine "Abteilung" der BNetzA zu werden?
Vielleicht wird das dann mit dem DiFu ja noch was *g*
MfG Fabsi
P.S.: Wobei 12 AT sicherlich nicht immer die Regel sein wird, imho ist ja auch hier und da noch Ferienzeit, da wird zwar noch flott viel aufgestellt aber selten noch viel Beantragt in Deutschland...
Die letzte davor hatte ich im Dezember 2011 beantragt, die dauerte nur 7 Tage.
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