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Thema: Erfahrungen mit TETRA in den Unwetteregionen

  1. #16
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hallo!


    1: Freizügig ohne zentrale koordinierung nutzbare RiFu-Bereiche. Teilweise sogar Gebührenfrei.
    Nachteilig daran ist das man strenge Rahmenrichtlinien hat bezüglich Sendeleistung und Symbolrate. Will man dort Linkstrecken deutlich über 6~7Km aufbauen, bewegt man sich schon am Rande dieser Vorgaben und hat gar keine Reserven mehr.

    Wenn Allgemeinzuteilung dann immer gebührenfrei, wo soll Bescheid auch hin wenn es keine Anmeldung gibt?

  2. #17
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hallo!

    2: "Professioneller" Richtfunk mit erleichterten Koordinierungsverfahren, etwa 3-6Monate Koordinierungszeit bis wirklich eine Einzelzuweisung erfolgt. Die maximal zulässige ERP ist etwa auf einen Drittel dessen beschränkt, was in den VVRiFu steht.
    Quasi eine Mischung aus Gruppe 1 und 3, ausserhalb der VVRiFu.
    Was soll denn das sein? Nenne mal bitte ein paar Beispiele.

  3. #18
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hallo!


    3: Professioneller Richtfunk mit detailierter Koordinierung gemäß VVRiFu.
    Von der Planung am Reißbrett bis zur tatsächlichen Frequenzzuweisung nicht selten >1Jahr je Linkstrecke! Schwindelerregende Frequenzzuweisungsgebühren. Dafür bekommt man in der Zuweisung aber immer die volle ERP zugestanden die laut VVRiFu für das jeweilige Band erlaubt ist, selbst wenn man praktisch nur ein Zehntel davon bräuchte.

    Nur wenn man sich die höchste RiFu-Klasse leistet ist es möglich wirkliche Schlechtwetter-Reserven zu fahren. Jedoch eignet sich das kaum für Funknetze die unter Zeitdruck funktionabel hingeklatscht werden müssen (wie eben BDBOS).

    >1 Jahr war nur letztes Jahr als die Mobilfunker über 4000 Anträge gestellt haben um die LTE Anbindung zu realisieren. Zur Zeit 8 Wochen, mit gut zureden auch schneller. Die BNetzA Aussenstelle Berlin die das zentral koordiniert ist da sehr kundenorientiert. Schnellste Bearbeitung bisher: 13 Tage!

    Gebühren gibt es für BOS keine ! (§8 VWKostG)

    Max ERP gibt es auch nicht, nur das was für die Strecke nötig ist. Die rechnen jedes dB nach, habe gerade letzte Woche deshalb mehrere Anträge zurück erhalten da ich etwas großzugig geschätzt habe. Die BNetzA ist aber flexibel, mit einer nachvollziehbaren Begründung geht fast alles. Die erforderliche Verfügbarkeit (->Schwundreserve) ist ein Bestandteil des Antrages.
    Geändert von Kater 9 (29.06.2014 um 23:12 Uhr)

  4. #19
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Wenn Allgemeinzuteilung dann immer gebührenfrei, wo soll Bescheid auch hin wenn es keine Anmeldung gibt?
    Nicht alles was eine Allgemeinzuteilung hat ist generell anmelde- und Gebührenfrei.
    So wirklich durchblick ist schwer, zumal man sich heute im Detail auf Verwaltungsvorschriften nicht mehr verlassen kann.
    Beispielsweise gibt es eine Reihe allgemein zugelassener RiFu-Bereiche für den Grundstücksfunk. Fällt man dort nicht drunter bekommt man eine Einzelzuweisung mit der Auflage der Eigenkoordination:
    Man ist selber als Einzelzuweisungsinhaber dafür verantwortlich das man keinen anderen Frequenznutzer stört oder selbst gestört wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Mindestverfügbarkeit hat man in keinem der Fälle, weder als Grundstücksfunk-Link noch als anderer Nutzer mit "lockerer" Einzelzuteilung.

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Was soll denn das sein? Nenne mal bitte ein paar Beispiele.
    Das ist der massenhafte Sonderfall ausserhalb der Verwaltungsvorschriften (ähnlich wie die 2m Sprechfunkrelais bei 158,xx/163,xx und viele anderen Sonderkonstellationen).
    Funktioniert so:
    Jemand braucht nicht eine Linkstrecke, sondern duzende bis hunderte Einzelstrecken.
    Dann ist diese "Klasse 2" üblich das ein Kanalpaket in Eigenkoordination für ein größeres Gebiet (Landkreis, Bundesland) zugewiesen.
    Die BnetzA koordiniert nur die Auflagen die eigehalten werden müssen um angrenzende Frequenznutzer an den Randgebieten nicht zu stören. Innerhalb des Zuweisungsgebietes kann der Einzelzuweisungsinhaber dann aber soviele Anlagen aufbauen wie er will/braucht.
    Ist in allen RiFu-Bereichen aus der VVRiFu möglich, in so fern dort endsprechend großflächige Kanalreserven vorhanden sind.
    Massenhaft verwendet im öffentlichen Mobilfunk von den großen Mobilfunknetzbetreibern.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  5. #20
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    >1 Jahr war nur letztes Jahr als die Mobilfunker über 4000 Anträge gestellt haben um die LTE Anbindung zu realisieren. Zur Zeit 8 Wochen, mit gut zureden auch schneller. Die BNetzA Aussenstelle Berlin die das zentral koordiniert ist da sehr kundenorientiert. Schnellste Bearbeitung bisher: 13 Tage!
    Ähm, wenn für die BDBOS das derart verkürzt wurde, nehme ich eher an das die BnetzA Berlin dafür eine eigene Abteilung aufgebaut haben um den Ansturm der BDBOS endsprechend bedienen zu können.
    Denn: Meinst du wirklich der LTE-Ausbau ist fertig?
    Mitnichten...das Netz ist ein Flickenteppich der über die nächsten 10 Jahre geflickt werden muss. Ebenso wie man heute noch dabei ist Füllstandorte für UMTS nach zu rüsten.
    Die Antragsflut ist seit >>10 Jahren auf konstand heftigem Level im Mobilfunk.

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Gebühren gibt es für BOS keine ! (§8 VWKostG)
    Sonderwurst der BDBOS. Ich kenne halt nur die nicht-BOS Seite von RiFu. Und Kat.3 (also RiFu gemäß VVRiFu) wird da nur seltenst eingesetzt, weil zu langsamme Zuweisung und sündhaft teuer.
    Zumal: Im zivilen Bereich braucht man selten mehr als 100Mbit/s. Das geht schneller und preiswerter als nach VVRiFu.

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Max ERP gibt es auch nicht, nur das was für die Strecke nötig ist. Die rechnen jedes dB nach, habe gerade letzte Woche deshalb mehrere Anträge zurück erhalten da ich etwas großzugig geschätzt habe. Die BNetzA ist aber flexibel, mit einer nachvollziehbaren Begründung geht fast alles. Die erforderliche Verfügbarkeit (->Schwundreserve) ist ein Bestandteil des Antrages.
    Scheint so als ob es für die BDBOS da neuerdings eine komplett eigene, vierte Kategorie gibt. Denn derart strenge Auflagen kenne ich sonst nur aus der 2. Kategorie, allerdings mit deutlich höhren Zuteilungszeiten. Im Schnitt eben 6 Monate.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  6. #21
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ähm, wenn für die BDBOS das derart verkürzt wurde, nehme ich eher an das die BnetzA Berlin dafür eine eigene Abteilung aufgebaut haben um den Ansturm der BDBOS endsprechend bedienen zu können.
    Denn: Meinst du wirklich der LTE-Ausbau ist fertig?
    Mitnichten...das Netz ist ein Flickenteppich der über die nächsten 10 Jahre geflickt werden muss. Ebenso wie man heute noch dabei ist Füllstandorte für UMTS nach zu rüsten.
    Die Antragsflut ist seit >>10 Jahren auf konstand heftigem Level im Mobilfunk.

    Sonderwurst der BDBOS. Ich kenne halt nur die nicht-BOS Seite von RiFu. Und Kat.3 (also RiFu gemäß VVRiFu) wird da nur seltenst eingesetzt, weil zu langsamme Zuweisung und sündhaft teuer.
    Zumal: Im zivilen Bereich braucht man selten mehr als 100Mbit/s. Das geht schneller und preiswerter als nach VVRiFu.

    Gebühren gibt es für keine BOS bzw. Behörde, nicht nur für die BDBOS. Ich habe schon Anträge für DRK, Landratsämter, Gemeinden usw gestellt die kosten alle nichts.
    Die Variante Gebietszuteilung ist mir neu, werde ich aber gleich mal in Berlin nachfragen, würde mir aktuell sehr helfen.

  7. #22
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    Punkt-zu-Punkt-Richtfunk
    Gemäß der FGebV (Position B.2.1) ist ein Gebührenrahmen von 100,00 € bis 1.500,00 € für die
    Zuteilung einer Frequenz für den Betrieb einer Sendefunkanlage vorgesehen.

    Die individuelle Gebühr je Zuteilung berechnet sich nach den Zuteilungsparametern wie folgt:
    ----- B
    GF=--------- * 350 EUR
    ----- FB


    GF: Frequenzzuteilungsgebühr je Sendeanlage in €
    B: zugeteilte Bandbreite in MHz
    FB: Frequenzbereich der zugeteilten Frequenz in GHz
    M: Multiplikator M = 350,00 €
    Der Minimalbetrag beträgt 100,00 €, der Maximalbetrag 1.500,00 €.


    7 MHz BW bei F= 7 GHz kosten also gerade mal 350 EUR. Das langt für 34 MBit/s auf 30 km. Das ist ein Bruchteil (im Promillebereich!) von dem was eine Leitung kosten würde.

  8. #23
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    So ich habe jetzt Zahlen:

    Beantragung von fünf Richtfunkstrecken bei der BNetzA in Berlin. Bearbeitungsdauer nach Klärung offener Punkte, Beratung durch die BNetzA und Stellung korrekter Anträge bis zum Erhalt der Urkunde: 12 Arbeitstage

    Ich finde das ist für eine Bundesbehörde vorbildlich und ein sehr guter Wert.


    P.S keine eigene "BOS Abteilung" sondern die normalen SB die das immer und für alle machen.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Ich finde das ist für eine Bundesbehörde vorbildlich und ein sehr guter Wert.
    Hihi, meinst du wir bekommen die BDBOS dazu, einfach eine "Abteilung" der BNetzA zu werden?

    Vielleicht wird das dann mit dem DiFu ja noch was *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wobei 12 AT sicherlich nicht immer die Regel sein wird, imho ist ja auch hier und da noch Ferienzeit, da wird zwar noch flott viel aufgestellt aber selten noch viel Beantragt in Deutschland...

  10. #25
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    Die letzte davor hatte ich im Dezember 2011 beantragt, die dauerte nur 7 Tage.

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