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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

  1. #1
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    Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

    Moinsen,

    bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist diese Frage zu stellen oder nicht, aber ich brauch mal juristische Antworten auf folgende Frage:

    Wer darf ein Rückenschild mit der Aufschrift Rettungsdienst tragen?


    Hintergrund ist, dass einer unserer Dozenten an der rettungsassistentenschule meinte, dass wir wenn wir Praxistage haben und in Einsatzkleidung zur Schule kommen, nicht das Wort R E T T U N G S D I E N S T auf den Klamotten stehen haben dürfen, weil wir uns sonst strafbar machen.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das so richtg ist.
    Er meinte, das nur Leute "Rettungsdienst" auf ihren Sachen stehen haben dürfen, die

    a) eine Qualifikation im RD nachweisen können
    und
    b) Im Rettungsdienst eingesetzt werden

    Meiner Meinung nach fällt b) weg, weil ich denke, dass jeder, der eine RD-Qualifikation hat auch RD auf m Rücken stehen haben darf. Auch wenn er zur Zeit arbeitslos ist oder in einem anderen Beruf arbeitet. (gibt ja leute die private einsatzkleidung haben bzw ne Jacke im Auto liegen haben oder so)

    Also die Frage ist zum einen spezifisch auf uns als RA-Schüler bezogen, zum anderen würden mich aber auch allgemeine Stellunganhmen interessieren.

    Danke schonmal im Vorraus.

    P.S.: Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.

  2. #2
    76440 Gast
    dein dozent hat recht. getragen darf das schild nur von unmittelbar im RD eingesetzten personen. die RD-quali alleine reicht dafür nicht aus. helfer auf einem SanDienst zb, die eine RD-quali haben, dürfen auf dem SanDienst auch NICHT das rückenschild tragen - ebenso kein aufdruck "rettungsdienst" auf der kleidung. in den moment, wo man nicht unmittelbar im RD eingesetzt ist, ist man halt nicht der RD. leider gottes fehlt mir jedwege schriftliche quelle dazu, die suche ich auch schon ewig, hab meine info's aber aus so viele unterschiedlichen ecken, das ich es mittlerweile selber glaube und vertrete :)

  3. #3
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    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

    Anders mit dem Schild "Rettungsassistent" das ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die darf nur ein RA tragen! Aber dann auch immer, es gibt keine Einschränkung "nur wenn man auf dem RTW sitzt" oder so.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Re: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

    Moin moin,
    Original geschrieben von Mathias
    Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.
    Auch mich würde diese Frage interessieren. Und bei wem diese Frage Kopfschütteln verursacht, kann ja (ohne jeden Kommentar) zum nächsten Thema gehen.
    Ausserdemfinde ich diese Frage angesichts von vielen Wichtigtuern und Möchtegernrettern sogar sehr wichtig.
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat!
    Das gleiche würde ja auch für "Polizei" oder "Feuerwehr" gelten!


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (08.03.2005 um 19:23 Uhr)

  5. #5
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!
    Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
    Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

    MfG

    Frank

  6. #6
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    Hey Leute!

    Auch mein Kenntnisstand ist so, dass das Schild "RETTUNGSDIENST" nur von Personen getragen werden darf, die unmittelbar im Rettungsdienst seitens einer HiOrg oder des Trägers direkt eingesetzt sind.

    Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist und ich privat auf einen Unfall drauf zu kommen, mache ich das Rückenschild "Rettungsassistent" drauf, da ich in dem Fall nicht der Rettungsdienst bin, sondern "nur" ein Rettungsassistent!

    Außerdem könnte das bei den richtigen Stellen (z.B. Ordnungsamt oder Träger des Rettungsdienstes) zu unangenehme Situationen führen!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Moin
    Original geschrieben von Etienne
    Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist ...
    Da stellt sich mir aber folgende Frage: Was macht Deine Dienstjacke in Deinem Privat-PKW? Und wenn es eine Privat-Jacke ist, was macht da ein "Rettungsdienst"-Schild hinten drauf?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Hey Mr. Blaulicht!

    Du spielst sicher auf die Tatsache an, dass meine Jacke eigentlich in den Spind gehört und nicht ins Auto!

    Das wäre auch soweit richtig, wenn nicht Folgendes wäre:

    Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

    Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Wie ist es mit anderen Ausdrücken wie "Feuerwehr" oder "Polizei"???

    Wenn "Feuerwehr" auf T-Shirts verboten wäre, könnte ich mein schönes T-Shirt in Sport nicht mehr anziehen :-(
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  10. #10
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    Also mit POLIZEI scheint es mittlerweile irgendwie Ärger gegeben zu haben, da in diversen Shops nur noch Fun-Shirts mit "Pozilei" angebiten werden. POLIZEI hingegen gibt es nicht mehr oder nur schwierig (meines wissens nach)

    Aber interessante wäre auch:

    Was ist mit diesen NOTARZT T-Shirts, auf denen riesengroß der Schriftzug N O T A R Z T prangt und drunter ganz klein steht "ausziehen, hinlegen" ????


    mal im ernst, die unteren beiden Wörter liest eh kein Mensch (zumindest selten) und wenn da einer auf ner Party mit so nem T-Shirt rumrennt und direkt vor ihm einer umkippt wird das doch sicher auch eine brisante Situation, oder?

    Zum Thema RD-Schild würd ich jetzt mal für alle resümieren:

    Auf private Klamotten einfach n Schild mit der Qualifikation und gut is, da geht man dem Ärger aus m Weg.
    Auf der anderen Seite denke ich aber nicht, dass wenn man zufällig zu einem Unfall kommt und hilft, irgendjemand ne Anzeige schreibt, weil man RD auf den Klamotten stehen hatte...

    Ich für meinen Teil klatsche jetzt erstmal (bis ich mich irgendwann RA schimpfen darf) auf sämtliche Sachen ein Feuerwehrschild, da kann mir keiner was... Weil ganz ohne Schild sieht auch albern aus ;-)

  11. #11
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    Original geschrieben von Etienne

    Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

    Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)
    Hallöchen...

    das wurde bei uns zum Glück per Dienstanweisung untersagt!! Zum Thema Hygiene und Desinfektion muss ich ja hier kein Wort verlieren, hoffe ich?! Wenn Du Kinder haben solltest werden die sich freuen wenn Du von der Arbeit eine nicht erkannt TBC oder Meningitis anschleppst. und wenn Du keine haben solltest ist das auch schön...Mmmh die ganzen Viren und Bakterien im Autositz, herrlich!!!
    Absoluter Misstand der Lage. Ist natürlich vollkommen nachvollziehbar wenn Du immer Springen musst. Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren? Ich will mal einen Bergmann sehen der seine Rusgeschwärzten Arbeitsklamotten in sein Aotu anzieht. Ausserdem mach es auch ein ganz tolles Bild wenn man zu Hause in seiner Arbeitsmontur aussteigt und auf der Strasse rumläuft. Auch wenn es ein noch so kleiner Weg ist finde ich es völlig daneben.

    Nicht falsch verstehen aber wie gesagt halte ich davon nicht viel. Und das Thema mir dem Mitschleppen hat sich auch erledigt. Man mauft sich einfach ein Wäschesack oder ne Klappkiste und das Zeug verschwindet noch auf der Wache in dem Ding...

    Aber ist ja Deine Sache!!

    CU
    Geändert von Hasenmelker (09.03.2005 um 09:10 Uhr)
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  12. #12
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    22
    Hallo zusammen....

    Es gibt da ein recht interessantes Urteil in der Richtung ... Ich habe es mal angehängt...
    Dort ging es um das tragen eines mit POLIZEI bedruckten T-Shirt meine ich.

    Habe aber leider nicht mehr die Quelle dazu !!! ( im weiten weiten web gefunden )

    MFG Joessy
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von Joessy (09.03.2005 um 12:53 Uhr)

  13. #13
    76440 Gast
    Original geschrieben von Hasenmelker
    Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren?
    das hat er doch nirgendwo geschrieben !! nur, das er seine jacke im auto hat ...


    [EDIT]

    ich hab mich übrigens nochmal ein wenig umgehört. der begriff "Rettungsdienst" ist wohl ein geschützter begriff des "echten" rettungsdienstes ... an der rechtlichen quelle bin ich auch dran ...

    [/EDIT]

    [EDIT2]

    das ganze basiert wohl auch dem RD-gesetz. entnehmen kann man das ganze wohl sehr gut der kommentierten version des RD-gesetzes nrw von dorothea prütting ... ich denke mal das man dass dann auch auf die anderen bundesländer übertragen kann ...

    [/EDIT2]
    Geändert von 76440 (09.03.2005 um 13:28 Uhr)

  14. #14
    baumschueler Gast
    Also nach meinem bisherigen Kenntnissstand muss ich AkkonHaLand zustimmen.

    Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.

    Zudem würde ich hier keinen Verstoß gegen §132a StGB sehen, da der "Rettungsdienst" ME keine Berufsbezeichnung oder ein Titel etc. im Sinne dieses Gesetzes ist. Die zugehörige geschützte Berufsbezeichnung wäre hier der RettAss.


    Aber ich bin kein Jurist und kann mich nat auch irren


    In dem Sinne nen schönen Abend noch

    Christian

  15. #15
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    Hey Leute!

    @Hasenmelker

    Wie schon gesagt wurde, habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich in RD-Klamotten durch die Gegend fahre. Natürlich ziehe ich mich auf der RettWache komplett um in Privatklamotten. Ich finde nichts unhygienischer als in RD-Klamotten zur Arbeit zu kommen und in diesen die Arbeit wieder verlassen!

    Also wie gesagt, ich ziehe mich komplett um und die Klamotten komme in eine Kunststoffkiste mit Deckel und sind somit komplett abgeschlossen. Die Kiste steht im Kofferraum. Ich finde den Wachenwechsel auch nicht so klasse, lässt sich aber nicht vermeiden, da ich auf mehreren RettWachen tätig bin.

    Also gar nicht so schlimm wie du dachtest oder? ;-)
    Bin auf deine Meinung gespannt!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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