Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
, weil ...
Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?

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Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.
Dann wird aber die zuständige Feuerwehr/Kommandant offiziell alarmiert und der kann dann selbst entscheiden wen er alarmiert.
Aber der Kommandant kann nicht einfach sagen er wertet alles aus. Denn dann greift das TKG wieder, denn auch der Kommandant darf nur seine Alarmierungen auswerten.

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
Das streite ich nicht ab, wenn die Box/PC nur die Meldungen auswertet die für die Box wirklich bestimmt ist, ist alles ok, sofern der Kommandant mitspielt.