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Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

  1. #31
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Wenn in Hessen und in Bayern zukünftige die Alarmierung per TETRA funktionieren sollte, ist das Thema bei den meisten sowiso vom Tisch. Da kann Scanner, FuG oder FME in Kombinationen mit Gerätehaus-PC eingestampft werden.
    Leider ja nicht, wenn wieder einmal jedwede Verschlüsselungen und Alarmpläne umgangen werden weil der Alarmtext dekodiert an der PEI eines rechtmäßig zugelassenen und programmierten Endgerätes abgegriffen wird um es in die Welt zu posaunen. So werden verschlüsstelte, digitale POCSAG-Netzte doch schon lange von innen heraus unterminiert.
    Unser Datenschutzproblem ist immer weniger außerhalb der BOS zu suchen.

    Gruß
    Alex
    --
    Alexander Adam

  2. #32
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast ein Lob.
    (Erasmus von Rotterdam, Niederländischer Humanist 1469-1536)
    Oh, jetzt bin ich aber tief beeindruckt und noch tiefer getroffen.

    "Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
    Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)

    Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.
    Gut gebrüllt, Löwe. So wie in deinem Posting, in dem nachfolgender Absatz natürlich nur so vor nachvollziehbarer Argumente strotzt?

    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt.
    Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.

    Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig
    , weil ...

    Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.
    "Mir doch egal, wie ihr Eure Alarmierung regelt."

  3. #33
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wird der Richter dir dann schon erklären, daß du mit deinem FME/DME deine offiziellen Schleifen auswerten darfst, mit deinem PC aber den kompletten Landkreis aber nicht.
    Ein DME/FME wertet technisch auch erstmal den ganzen Landkreis aus, gibt aber nur laut, wenn die programmierten Schleifen drauf sind. Sollange die PC-Lösung da gleiche tut, sehe ich keinen Unterschied zu einem FME/DME. Daher habe ich ja auch überspitzt gesagt (um die große Portion offensichtliche Ironie zu kennzeichen, welche Du wohl trotzdem nicht erkannt hast).

  4. #34
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.
    Nordrhein-Westfalen,
    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
    §1 und §21

    In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.

    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
    Wilhelm Busch

    Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.

    "Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
    Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)

    1962 bis zum seinem Tode war es noch das ARPA-Net, Adenauer hätte dies im Gegensatz zu dir gewusst ;-) und ja ich habe deinen tiefgründigen Sarkasmus in diesem Zitat bemerkt.

    Gruß
    Alex
    Geändert von aradam (18.05.2014 um 22:08 Uhr)
    --
    Alexander Adam

  5. #35
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    Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

    Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

    Großer Trommelwirbel:
    Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß

    Kein Verstoß:
    ...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
    Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.

    Auch greift hier nicht das FSHG von NRW, warum auch, wir sprechen hier von einer Zusatzalarmierung oder nennen wir es mal anders, Zusatzinformation, denn dieses Wort "Alarmierung" scheint ja hier große Wirkung zu haben.

    Was letztendlich mit fE etc. betrieben wird ist eine Information, die weiter geschickt wird mit den rechtlich erlaubten Aspekten die im §89 verankert sind. Wird dagegen nicht verstoßen, spricht auch nichts dagegen.

    Beispiel: Ich werde via Pieper alarmiert, habe also das für mich bestimmte Material zulässig mit meiner Funkanlage empfangen, darf es aber niemanden weiter erzählen, esseiden, diese Person ist dazu auch berechtigt. Ob ich es dieser Person nun erzähle, oder per SMS mitteile, oder über einen PC ausgewertet über fE zu ihm schicken lasse, ist doch genau das Recht, welches ich habe, was in dem Gesetzestext beschrieben wird...

  6. #36
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    Nordrhein-Westfalen,
    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
    §1 und §21

    In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.
    Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.


    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
    Wilhelm Busch

    Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.
    Ja, dass Du der Aufgabe nicht gewachsen sein wirst, glaube ich auch. Aber mit Beleidigungen um Dich werfen kannst Du sehr gut.

    Also wie gehabt nur heiße Luft und keine Argumente. Mich beeindruckst Du damit nicht.

  7. #37
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    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.
    Ich sehe keinen Bedarf für OffTopic. Ich hätte einfach gerne Belege für eine in meinen Augen falsche Behauptungen. Stattdessen kommen Verunglimpfungen.

    Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    Das sehe ich genau so.

    Großer Trommelwirbel:
    Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
    Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:
    Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
    Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
    Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?

    Kein Verstoß:
    ...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
    Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
    Steht nicht irgendwo, dass man nur mit zugelassenen Geräten am BOS-Funk teilnehmen darf? Das stellt m.E. die größte Hürde für eine Zusatzalarmierung dar, da ein simpler Scanner damit eben ausfällt. Aber auch dafür gibt es, wie Du oben geschrieben hast, saubere technische Lösungen. Alles andere ist eine organisationsinterne Angelegenheit.

    Das FSHG NRW lässt den Gemeinden, bei der Frage, wie sie der Aufgabe der Alarmierung ihrer Einsatzkräfte nachkommen, größtmögliche Freiheiten. Auch die Frage, wer welche RIC bekommt, wer DME I und wer DME II bekommt, welche RIC wann alarmiert wird, wer zusätzlich ein Fax oder eine E-Mail bekommt, kann die Feuerwehr selbstständig festlegen.

    Auch lässt das FSHG die Frage nach der technischen Umsetzung offen (steht auch ausdrücklich im Kommentar zum FSHG). Die Feuerwehr Ratingen testet zur Zeit die Alarmierung in einem Handynetz mit speziellen Pagern, es gibt abseits vom FSHG gerade im KatS ganze Einheiten, die nur per Telefon oder SMS alarmiert werden. Dazu noch diverse Sonderlösungen wie Hausrufanlagen, Weckerlinien und was weiß ich alles. Vor diesem Hintergrund habe ich etwas gegen die o.g. Scheißhausparole.

    Wenn ich als Feuerwehr meine Einsatzkräfte per SMS alarmieren möchte, ist das meine Entscheidung und ggf. auch mein Problem, wenn z.B. das Netz überlastet ist (aber deswegen Zusatz). Es gibt, zumindest in einem deutschen Bundesland, keinen Leitstellen- und keinen BOS-Funk-Zwang für die Alarmierung.
    Geändert von nederrijner (19.05.2014 um 09:23 Uhr)

  8. #38
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    Ich biege mich vor Lachen.
    Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  9. #39
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    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

    Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

    Großer Trommelwirbel:
    Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
    Eben, denn der Scanner ist kein zugelassener Empfänger und somit ganz sicher nicht der Empfänger, an den die Nachricht gerichtet ist
    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    Kein Verstoß:
    ...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
    Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
    Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ich biege mich vor Lachen.
    Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
    Zählt das an einer deutschen Universität abgeschlossene Jurastudium mit beiden bestandenen Staatsexamen als Volljurist bei dir?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #40
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    Ja sicher zählt das!
    Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
    Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
    Aber sei es drum.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  11. #41
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
    Aber sei es drum.
    Hallo!

    ... mal ganz davon zu schweigen das ich mir nicht vorstellen kann das eine (DIE!) übergeordnete Stelle so etwas erlauben würde... das BDSG gilt für jedermann.

    Und um nichts anderes geht es bei dem Thema. Nicht ob ich zum Empfang / versandt dieser Daten nicht zulässige Gerätschaften nach TR-BOS verwende oder wie auch immer.

    Es geht in erster Linie einzig und alleine um die Art der Informationsweitergabe, Inhalte und Berechtigung und wie damit umgegangen werden muss.
    Leider ist hierzu das BDSG inhaltlich nicht ausreichend genug, so dass es jeweilige Fallentscheidungen geben wird - so lange sich daran nichts ändert.

    Sicherlich sind im Kontext hierzu auch die TKG §§ zu berücksichtigen.

    Gruß
    ZL

    P.S. Ich bin kein Volljurist sondern staatlich anerkannter Datenschützer.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  12. #42
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.
    Sehe ich ja genauso, geht ja hier nicht um eine Alarmierung sondern um eine Zusatzinformation ;). Ich glaube, man versteift sich hier zu sehr darauf, denn dieser Zusatz ist nicht die offizielle Alarmierung, die unter diese ganzen Paragraphen fällt. Die Personen, die ja Zusatzinformationen versenden müssen ja keine offizielle Genehmigung durch den Kreis etc. pp haben, warum auch, sie wollen ja auch Niemanden alarmieren. Dafür ist der Kreis ja da und hat dementsprechend Firmen beauftragt.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:
    Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
    Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
    Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?
    Wer darf alarmieren: Da sind wir wieder bei meiner vorangegangenen These, dass nur der Kreis alarmiert und der Rest informiert. Zwei aus meiner Sicht komplett andere Dinge, denn die Alarmierung findet über meinem Melder am Gürtel statt und nicht über mein Handy.

    Datenschutz: Wag ich nicht zu beanstanden, ich warte nur auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dann sollte das Thema gegessen sein. Mal abgesehen davon, dass Groupalarm etc. zugelassene Systeme sind und fast überall Verwendung finden.

    BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ich biege mich vor Lachen.
    Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
    Muss ich erst auch eine solche Signatur wie bei Dir hinzufügen, um nicht gleich so dargestellt zu werden. Meines Erachtens nach ist das hier ein Diskussionsforum und wir diskutieren darüber, was unserer Ansicht nach rechtens ist, also danke für deinen Beitrag, dazu beigetragen hat ;) (nicht böse gemeint)

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein
    Wo behaupte ich das denn bitte? Ich sprach von der allgemeinen Annahme, den Scanner in Benutzung zu haben. Die TR-BOS blieb dabei außer Acht, da sie für mich eine Richtlinie und keine Vorschrift ist, in welcher ich allerdings auch kein Verbot für Scanner sehe, außer, dass dieser nicht auf Empfangsqualität oder sonstigen elektrotechnischen Eigenschaften geprüft ist, was ja nur für rechtliche Relevanz für die Alarmierung hat und nicht für eine Zusatzinformation.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
    Ist ja auch nichts Neues, ist ja in sehr vielen Fällen so, die noch nicht mal dieses Thema beanspruchen.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
    Aber sei es drum.
    Es kann alles in's Auge gehen, was die übergeordnete Stelle nicht erlaubt hat, ist ja auch klar, damit welze ich die Verantwortung ab... Dafür brauche ich keinen gesunden Menschenverstand,...

    Aber naja, ob ich nun eine Rund-SMS schreibe oder herum telefoniere bei Alarmeingang um die nicht mit Meldern bestückten Kameraden die Einsatzinformation weiter zu geben, oder dies durch technisches Gerät automatisiert ablaufen lasse, ist für mich genauso ein Mysterium wie die Stromverschwendung am Berliner Flughafen, da kein Schalter vorhanden ist.

    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
    ...das BDSG gilt für jedermann.
    Und um nichts anderes geht es bei dem Thema....
    Wunderbar, mal mit einem Datenschützer zu reden =).
    Dann beantworte mir doch bitte die Frage, wo genau der Datenschutz bei einer Alarm-SMS, oder aPager, Alarm-Anruf, bzw. Alarmierung über einen DME (unverschlüsselt, so wie in fast allen DME Alarmierungssystemen) gewährleistet ist? Ich denke nirgends.
    Ich würde mal sogar behaupten, dass fast alles sicherer wäre, als meine zuerst aufgezählten Punkte.

    Lassen wir mal die schwammigen Formulierungen im BDSG außer Acht und gehen rein vom Sicherheitsaspekt aus.

  13. #43
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    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.
    Das ist deine wirrwar Einstellung.
    Im TKG steht ganz klar drin, daß für BOS eine Richtlinie zu erstellen ist und somit ist das so zu werten als ob es ein Gesetz ist.
    Im endeffekt ist es auch ein Gesetz eben kein formalles Gesetz (Parlamentsgesetz) sondern ein materielles Gesetz.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #44
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    Wenn ihr schon von BDSG redet dann aber bitte richtig. Es gibt ein ganz anderes Problem welches hier wohl noch nicht bzw. nicht umfänglich angesprochen wurde. Die Grundsätzliche Zusatzalarmierung über FE begrüße ich auch. Es ist aber sicherzustellen das nur! die Schleifen bzw. RICS ausgewertet werden für den Empfang man auch berechtigt ist. Weiterhin muss sichergestellt werden das kein Einblick in andere RICS möglich ist. Also Auswertung per Scanner und POC32 o.ä ist defintiv nicht erlaubt da alle RICS mitgelesen werden könnten. Königsweg. Melder über Serielleschnittstelle am FE.

    Nächste Sache die Übertragung auf das Endgerät. Verschlüsselt ist schonmal super. Sobald es sich jedoch um persöhnliche Daten (Name, Anschrift etc.) handelt muss eine Ermächtigung vorliegen diese Daten verarbeiten oder übermitteln zu dürfen. Im Bereich der FME, DME liegt diese vor. Aber auch für die privaten Handys der Kameraden? Sicherlich nicht. Also ist sicherzustellen das keine personenbezogenen Daten über FE übermittelt oder verarbeitet werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach. FE wertet den DME aus, ein Alarm kommt rein und es wird per APager lediglich die Information übermittelt Einsatzstichwort und der Hinweis begeben Sie sich zur Feuerwache.

  15. #45
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von rotkreuzler13 Beitrag anzeigen
    Wenn ihr schon von BDSG redet dann aber bitte richtig. Es gibt ein ganz anderes Problem welches hier wohl noch nicht bzw. nicht umfänglich angesprochen wurde. Die Grundsätzliche Zusatzalarmierung über FE begrüße ich auch. Es ist aber sicherzustellen das nur! die Schleifen bzw. RICS ausgewertet werden für den Empfang man auch berechtigt ist. Weiterhin muss sichergestellt werden das kein Einblick in andere RICS möglich ist. Also Auswertung per Scanner und POC32 o.ä ist defintiv nicht erlaubt da alle RICS mitgelesen werden könnten. Königsweg. Melder über Serielleschnittstelle am FE.

    Nächste Sache die Übertragung auf das Endgerät. Verschlüsselt ist schonmal super. Sobald es sich jedoch um persöhnliche Daten (Name, Anschrift etc.) handelt muss eine Ermächtigung vorliegen diese Daten verarbeiten oder übermitteln zu dürfen. Im Bereich der FME, DME liegt diese vor. Aber auch für die privaten Handys der Kameraden? Sicherlich nicht. Also ist sicherzustellen das keine personenbezogenen Daten über FE übermittelt oder verarbeitet werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach. FE wertet den DME aus, ein Alarm kommt rein und es wird per APager lediglich die Information übermittelt Einsatzstichwort und der Hinweis begeben Sie sich zur Feuerwache.
    Hallo,

    Königsweg: DME über Schnittstelle ist sicherlich schonmal nicht schlecht.
    Aber auch hier könnte ich theoretisch alle Signale abgreifen, da es sich um einen "Zusatzempfänger" zum Alarm handelt.
    Insofern ist für mich der wirkliche "Königsweg" die Alarmemail der Leitstelle, da diese nur an den berechtigen Teilnehmerkreis herausgeschickt wenn diese Einheit auch wirklich alarmiert wird. Ich kann somit nicht andere Rufgruppen herauslesen. Ich habe schlichtweg gar nicht die Möglichkeit dazu.

    Du redest hier von der Zugangskontrolle bzw. Erhebung von Daten.
    Insofern hast Du prinzipiell erst einmal Recht mit dem was Du sagst.
    Aber: Soll ich als Disponent erst noch eine Datenschutzverpflichtungserklärung an den Notrufenden zusenden bevor ich dessen Daten im System erfassen und die zuständigen Mittel alarmieren darf (Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten)?
    Da muss man nämlich (wenn überhaupt) ansetzen und nicht bei der alarmierten Stelle.

    FE bleibt Datenschutzrechtlich eine grauzone so lange es nicht von einer autorisierten Erststelle (Leitstelle) als Alarmierungszusatzfunktion eingesetzt wird.
    Analog System wie Group-Alarm und wie sie alle heißen...

    Gruß
    ZL
    ~Greatness is no Question of Size~
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