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Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firEmergency Beitrag anzeigen
    Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist nur der Fall, wenn aPager via push verwendet wird (aPager via SMS betrifft das auch nicht), da wie die Daten ja irgendwo an Googles Push Dienst weiterleiten müssen.
    Bei einer normalen SMS Alarmierung, oder der Weitergabe an den AM3 oder sonst ein anderer Fall läuft gar nichts über uns.

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    Genau das meinte ich. :)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Zerker Beitrag anzeigen
    Genau das meinte ich. :)
    Wenn die verschlüsselung in apager kommt ist das aber auch gelöst oder? Den dann geht es zwar über die server aber verschlüsselt! Dann sind die meldungen via apager besser geschützt wie direkt über das pocsag netz (bei unserem zur Zeit)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    Wenn die verschlüsselung in apager kommt ist das aber auch gelöst oder? Den dann geht es zwar über die server aber verschlüsselt! Dann sind die meldungen via apager besser geschützt wie direkt über das pocsag netz (bei unserem zur Zeit)
    Dann beißt sich auch die NSA die Zähne dran aus!

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  4. #4
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    Hallo Leute!

    Stellt sich auch die Frage welche Daten übertragen werden per SMS, Email oder andere Wege. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob eine vollständige Adresse mit Schadenlage und Namen oder ein einfacher Hinweis "Einsatz für die Feuerwehr Musterstadt - Fahren Sie zum Feuerwehrhaus" verschickt wird.

    Weitere Frage: Werden Daten, die Mittels Auswertesoftware oder DME-Schnittstelle erhoben wurden, dauerhaft auf dem Auswerte-Server gespeichert oder unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht.

    Diese und noch ganz viele weitere Punkte unterscheiden sich sicherlich bei jedem Betreiber, machen aber einen teilweise deutlichen Unterschied bei den datenschutzrechtlichen Bedenken.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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