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Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

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  1. #1
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    Naja das Thema wurde schon mal diskutiert.
    Wenn Ichs richtig verstanden habe und man es streng nimmt ist es nicht erlaubt.
    Oder?

    Aber da unsere Leitstelle das Programm ebenfalls nutzt und es schon anbietet, dann ist es denk ich nicht soooo kritisch


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  2. #2
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    Zitat Zitat von water2k Beitrag anzeigen
    Naja das Thema wurde schon mal diskutiert.
    Wenn Ichs richtig verstanden habe und man es streng nimmt ist es nicht erlaubt.
    Oder?

    Aber da unsere Leitstelle das Programm ebenfalls nutzt und es schon anbietet, dann ist es denk ich nicht soooo kritisch


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    Wir nutzen diese Zusatzalarmierung bei uns jetzt seit kurzer Zeit da wir analog viele viele Funköcher haben wo kein Melder auslöst. Von daher sehe ich diese Zusatzalarmierung als gewinn für die Einsatzkräfte. Wobei jetzt unsere Führung mit Zweifel der Zusatzalarmierung gegenüber steht zwecks dem rechtl. Aspekt.

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