Hallo zusammen,
vielleicht jetzt mal eine blöde Frage, aber wie ist eigentlich der rechtliche Aspekt einer solchen Zusatzalarmierung da ja der Funkverkehr dafür ausgewertet werden muss.
Viele Grüße
Marc
Hallo zusammen,
vielleicht jetzt mal eine blöde Frage, aber wie ist eigentlich der rechtliche Aspekt einer solchen Zusatzalarmierung da ja der Funkverkehr dafür ausgewertet werden muss.
Viele Grüße
Marc
Naja das Thema wurde schon mal diskutiert.
Wenn Ichs richtig verstanden habe und man es streng nimmt ist es nicht erlaubt.
Oder?
Aber da unsere Leitstelle das Programm ebenfalls nutzt und es schon anbietet, dann ist es denk ich nicht soooo kritisch
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Wir nutzen diese Zusatzalarmierung bei uns jetzt seit kurzer Zeit da wir analog viele viele Funköcher haben wo kein Melder auslöst. Von daher sehe ich diese Zusatzalarmierung als gewinn für die Einsatzkräfte. Wobei jetzt unsere Führung mit Zweifel der Zusatzalarmierung gegenüber steht zwecks dem rechtl. Aspekt.
Das problem kenne ich. Wir würden die auch gerne einführen, insbesondere die Faxaiswertung. Bisher kam immer die rechtlichen Bedenken durch die Führungskräfte zur aussprache. Ich sehe da nun nicht allzu viele Probleme, aber vielleicht bin ich auch zu sorglos was das angeht.
Da du das nit dem Funkverkehr ansprichst. Meiner Meinung nach stellt das wenig Probleme da, solange du den Funk nicht privat im Keller abgreiftst sondern vielleicht bei eurer Behörde oder eurer Hauptwache, Fez, etc. Da laufen die Fug doch eh oft durch und es bekommen eigentlich auch nur Leute den Funkverkehr mit, die ihn eh mitbekommen würden. Ausserdem mal ehrlich, wie viele leute haben am FME den Monitor dauernd geschaltet, das sehe ich dann weitaus kritischer.
Zum Thema abhören: Nichts ist einfacher als den analogem bos Funk abzuhören. Jeder der will macht das. Jedem Bosler ist das klar und nimmt es hin. Aber das daten vom Handy angehört werden können ist ein Problem, zumal da keine anderen Daten ankommen als sie uber Funk übermittelt werden.
Soweit mal meine Meinung.
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Das Problem was ich an der Alarmierung sehe ist das es über den Alamos Server läuft und dort scheinbar ausgewertet wird. Das mag rechtlich nicht verfolgt werden, ich bezweifle allerdings das es legal ist.
Das die Nachrichten an Provider und Dienste geschickt werden, ist ja auch bei der SMS- Alarmierung der Fall.
Selbst bei einer Telefonkette läuft alles über das Netz der Telekom und die NSA hört mit ... Auch ein Alarmfax kommt nicht wirklich über eine gesicherte Leitung. Sobald ich abseits des BOS-eigenen Netzes kommuniziere - viele Varianten sind denkbar und gebräuchlich - kommen immer Dritte ins Spiel
Meine Meinung:
Wichtig ist, dass die Auswertung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten "von oben" offiziell für dienstliche Zwecke angeordnet ist. Das heißt der Leiter der Feuerwehr sagt: Ja, dass wir das mit den Daten anstellen ist erforderlich und angemessen. Mit "meinen" Einsatzdaten, kann ich, sobald ich sie habe, als Feuerwehr doch machen, was erforderlich ist. Es wird sich kaum einer Gedanken machen, die Daten an eine Tafel in der Umkleide zu schreiben, wo sie auch alle lesen können. Wichtig ist außerdem, dass nur die für mich selbst bestimmten Meldungen bearbeitet werden. Wenn es dann technisch noch so gelöst ist, dass z. B. nicht mit nicht zugelassenen Empfangsgeräten am BOS-Funk teilgenommen wird, umso besser. Also: DME-Schnittstelle mit den betroffenen RICs oder Auswertung Alarmfax und nicht Pauschalauswertung aller Alarmierungen mittels PC und Scanner.
Denn mal ehrlich: Ob ich jetzt eine Telefonkette in Gang setze und alle mündlich von den Einsatzdaten in Kenntnis setze oder ob ich eine Gruppen-SMS verschicke, bleibt sich doch gleich. Anderes Beispiel: Ich bekomme im ELW auf 2m eine Meldung, z.B. Patientendaten mit Zielkrankenhaus von meinem Abschnittsleiter, schreibe die auf ein vorbereitetes Formular und faxe das an die Leitstelle. Rechtliches Problem, weil dafür "Funkverkehr ausgewertet" wird? Eher nicht.
Es gibt ein BOS-Telekommunikationssystem und es gibt Systeme außerhalb davon. Zwischen beiden kann und muss ein Austausch von Informationen zur zweckmäßigen Erfüllung der Aufgaben stattfinden können. Bei der Zusatzalarmierung ist aber immens wichtig, dass es eben Zusatz bleibt und nicht primäres Alarmierungsmittel wird. Die meisten Lösungen sind ja keine Hochverfügbarkeitssysteme.
1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen.
2. Sobald Daten ausgewertet werden die nicht für einen bestimmt sind ist alles verboten und ich kenne kein Computerprogramm das nicht alles auswertet.
Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
, weil ...
Oder über einen DME, ein Alarmfax, eine E-Mail von der Leitstelle usw.Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?
Dann wird aber die zuständige Feuerwehr/Kommandant offiziell alarmiert und der kann dann selbst entscheiden wen er alarmiert.
Aber der Kommandant kann nicht einfach sagen er wertet alles aus. Denn dann greift das TKG wieder, denn auch der Kommandant darf nur seine Alarmierungen auswerten.
Das streite ich nicht ab, wenn die Box/PC nur die Meldungen auswertet die für die Box wirklich bestimmt ist, ist alles ok, sofern der Kommandant mitspielt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist nur der Fall, wenn aPager via push verwendet wird (aPager via SMS betrifft das auch nicht), da wie die Daten ja irgendwo an Googles Push Dienst weiterleiten müssen.
Bei einer normalen SMS Alarmierung, oder der Weitergabe an den AM3 oder sonst ein anderer Fall läuft gar nichts über uns.
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