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Thema: TETRA außerhalb des Heimatlandkreis

  1. #1
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    TETRA außerhalb des Heimatlandkreis

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, wie sich die TETRA Funkgeräte beim Verlassen des Heimatlandkreises verhalten? Evtl. auch Bundeslandübergreifend.

    Hier einmal zwei Szenarien:

    a) Überörtliche Hilfeleistung im Nachbarlandkreis und Kommunikation mit dortiger Leitstelle.
    b) Überörtliche Hilfeleistung im Nachbarlandkreis und Kommunikation mit Heimatleitstelle.

    Was davon ist realisierbar und was davon nicht? Bzw. welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

    Viele Grüße,

    Fabian
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  2. #2
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    Hallo,

    ich kenne die Situation in 2 Bundesländern und zwar Sachsen und Sachsen-Anhalt:

    Sachsen:

    Im eigenen Kreis sind die Kreiseigenen und die Gruppen der jeweils angrenzenden Landkreise des Bundeslandes schaltbar. Dies gilt auch für ausgewählte Gruppen angrenzender Bundesländer.

    Fahre ich nun aus meinem Kreis irgendwo hin (innerhalb von Sachsen), dann kann ich stets meine eigene Leitstelle erreichen. Auch wenn ich bis in die hinterste Ecke fahre und dieser Kreis eigentlich nicht direkt an meinen Heimatkreis grenzt. ABER: Mache ich nun das Funkgerät aus und wieder an, kann ich mich nun nicht wieder in meine Heimatgruppe einbuchen, da ja der Kreis in dem ich mich nun befinde nicht an meinen Heimatkreis grenzt.

    Praktisch erlebt bei einer fahrt von Leipzig zur sächsichen Landesfeuerwehr (und Katastrophenschutzschule ;) ), welche bei Hoyerswerda liegt (LK Bautzen).

    Sachsen-Anhalt:

    Hier gibt es einen Ordner "Anrufgruppen", sprich eine gesonderte Gruppe für jede Leistelle im Land um diese kontaktieren zu können. Weitergehenden zugriff hat man auf kreisfremde Gruppen nicht.

    Jedoch ist es so, dass die kreiseigenen Gruppen überall im Land immer funktionieren. D.h. egal wo ich mich in Sachsen-Anhalt befinde, kann ich alle TMO Gruppen welche sich im Gerät befinden nutzen ... (Zum Teil auch in den angrenzenden Bundesländern, dann aber nur im Randgebieten bzw. wenn sich mein Gerät noch in einem Mast einbucht welche noch in Sachsen-Anhalt steht obwohl ich bereits in Niedersachsen usw. bin).

    Das bedingt natürlich eine gewisse Funkdisziplin, dass wenn man außerhalb des Kreises unterwegs ist, nicht auf seiner Heimatgruppe bleibt bzw. auf diese geht um "nur mal zu hören was zu Hause abgeht" und somit unnötig Zeitschlitze blockiert ...

    Zusammenfassend kann man sagen, dass die Nutzung entsprechend vorgesehenen Zusammenarbeitsgruppen eben diese möglichen Probleme bei kreis/bundesland/organisationsübergreifender Kommunikation lösen kann. Man muss eben nur vorher informiert sein wer mit "im Boot" sitzt und ob eine Zusammenarbeitsgruppe des BuLa reicht (können diese Alle Beteiligten schlaten? -> wenn unsicher, echte TBZ nutzen) oder man schlussendlich auf eine TBZ des Bundes zurückgreifen muss. Dies natürlich unter den gegebenen Rahmenbedingungen bzgl. Erlaubnis der Nutzung, Beantragung usw.

    Übrigens, die autorisierte Stelle in Sachsen-Anhalt ist sogar 24/7 via Anrufgruppe_LSA mit eigenen FRN "Tetra Sachsen Anhalt" erreichbar ;)

    Paul

  3. #3
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    18
    Hallo Fabian,

    beides schon gehabt, aktuelle Situation in Hessen:
    Alle FuG können alle Gruppen aller Kreise schalten. Es gibt einige Gruppen von jedem Kreis, die landesweit erreichbar sind, die Meisten aber nur im Umkreis von etwa 15km um den jeweiligen Kreis.

    Wenn ich jetzt in einen anderen LK fahre und die dortige Leitstelle erreichen will, wechsle ich einfach in deren Betriebsgruppe Feuerwehr/Rettungsdienst. Und schon geht das(sofern die Leitstelle es "schon" kann...). Wird hier im RD täglich dutzendfach praktiziert.

    Über die landesweit schaltbaren Gruppen der LK(haben in ihrem Namen in "_h" hintendran) könnte ich theoretisch von überall her jede (also auch meine eigene) Leitstelle ansprechen - aber da wird wohl kaum jemand zuhören wenn man es nicht vorher ankündigt, denn immer mitgehört werden üblicherweise nur die Betriebsgruppen und 4m-Kanäle.

    Bei Fahrten in andere Bundesländer wirds komplizierter. Wir haben es letztes Jahr bei einer Wochenend-Übung im nördlichen Schwarzwald (Ba-Wü) so gemacht, dass wir vorher über den Landesbetriebsdienst eine bundesweit schalt- und empfangbare Gruppe beantragt hatten.

    Grüße,
    Martin

  4. #4
    meierzwo Gast
    In NRW sind alle Anruf- und BOS Gruppen Landesweit schaltbar und das wird auch so bleiben. Zur Zeit auch noch alle Rufgruppen der Kreise, die an der gleichen DXT hängen. Ich gehe mal davon aus, das das auf Dauer noch geändert wird, da man sich damit eine ganz schöne Netzlast heranzüchten kann. Wenn ich meinen Kreis verlasse, reicht ein gewisser Speckgürtel, in den ich die Gruppen noch schalten kann. Geht es weiter weg, kann man die eigene Leitstelle immer noch über die Anrufgruppe erreichen. Sinn macht es, wenn man die jeweiligen Rufgruppen der Nachbarkreise schalten kann. Im Grenzgebiet zu Niedersachen können wir deren Standardbetriebsgruppen schalten und sie umgekehrt unsere. Und für alles andere im Rahmen der Zusammenarbeit gibt es die BOS Rufgruppen der Kreise und die RTZ/TBZ Gruppen.

  5. #5
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    Ich würde es mal so auf den Punkt bringen:

    - Das kann man pauschal nicht sagen.

    Rein technisch gibt es keine Beschränkungen von Zugangsrechten und Reichweite, die Reichweite einer Gruppe und die Zugangsrechte werden vom Bedarfsträger in Abstimmung mit der autorisierten Stelle des Landes festgelegt.

    Die einzigen Gruppen, die in JEDEM Funkgerät verfügbar sind, sind TBZ-Gruppen, und hier sind es die TBZ-BOS-Gruppen, die jederzeit für alle ad hoc bundesweit verfügbar sind.

    Wenn also mal richtig der Puffer brennt, kann man sich verabreden, auf einer solchen Gruppe zu funken. Alle.

  6. #6
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    Anrufgruppen der Leitstellen (Landesweit), wie sie bei uns in NRW in den Geräten programmiert sind, gibt es doch sicherlich auch in allen anderen Bundesländern. Oder?

  7. #7
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    Die Rufgruppenplanung wird durch die jeweilige AS Bund des Landes oder des Bundes koordiniert.
    Die einzelnen Bedarfträger sollten, aufgrund ihrer einsatzspezifischen Bedingungen, Planungen für AAO und BAO Einsätze durchgeführt haben und ihre Bedarfe einer gemeinsamen Kommunikation mit den unterschiedlichen an einem Einsatz beteiligten Einheiten und Organisationen mit der jeweiligen AS abgesprochen haben.
    Im Anschluss erfolgt die Koordinierung mit den anderen Bedarfträgern in Land oder dem Bund und die übergreifende Abstimmung mit den anderen Bundesländern und dem Bund.
    Daraus resultierend wird die Rufgruppenplanung erstellt. Sie bildet die Grundlage für die in den Endgeräten später zu programmierenden Rufgruppen. Je besser die Planung erfolgt, um so besser können die Einsatzkräfte später zusammenarbeiten, weil Rufgruppen für den Regeldienst, die Zusammenarbeit, als Anrufgruppen für Fremdkräfte oder die landes- bzw. bundeseinheitlichen Rufgruppen der taktisch-betriebliche Zusammenarbeit in den Endgeräten abrufbar (schaltbar) hinterlegt sind.
    Diese Planung wird nie abschließend sein und sollte in regelmäßigen Abständen evaluiert werden, aber da sie immer eine Änderungsprogrammierung in den Endgeräten nach sich zieht, kann sie nicht monatlich erfolgen.
    Es hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt, das eine gute Überlegung der Gruppennutzung und -planung, kurz- und langfristig viel Frust und Ärger ersparen kann.

    Detailierte Aussagen über die jeweilige Rufgruppenplanung erhaltet ihr bei Eurer zuständigen AS.

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