Nur weil man technisch einfach miteinander sprechen kann, bedeutet dies ja nicht, dass man das auch einfach tun soll oder darf. (Fernmelde-)Technik folgt (Fernmelde-)Taktik. Ich weiß es nicht genau, man müsste mal die DV wälzen, aber es ist ja nicht der Fall, dass man einfach so ohne Aufforderung den Betriebskanal der Polizei schalten darf, nur weil man BOS-Funkteilnehmer ist und gerne mit der Polizei sprechen möchte.

Die eigene Leitstelle übt außerdem auch eine Überwachungs-, Leitungs- und Dokumentationsfunktion aus, sie sollten also auch irgendwie Bescheid wissen. Wenn man sich dann auch noch vor dem Kanalwechsel bei der eigenen Leitstelle regelgerecht abmelden würde und nicht einfach schnell den Polizeikanal einstellt, schmilzt der "Zeitvorteil" auch wieder zusammen.

Selbst in Jürgens Beispiel, wo man vielleicht noch einen Grund sehen könnte, hätte die Einhaltung des eigentlichen Dienstweges auch keinen Nachteil gebracht. Die Feuerwehr war ja schon da und könnte auf den Streifenwagen aufpassen, ob die Unterrichtung der Polizei jetzt eine Minute länger dauert oder nicht, ist eigentlich egal.

Eigenmächtigkeiten sollten immer weitgehend alternativlos sein, da sie ansonsten die Gefahr der Beliebigkeit des Handelns bergen.