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Thema: Überprüfung durch die RegTP

  1. #1
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    Überprüfung durch die RegTP

    Hallo

    Unsere Feuerwehr erhielt gestern ein Schreiben von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

    Die RegTP will bei uns eine Überprüfung der BOS-Geräte durchführen.

    Wer von Euch weiss was es damit auf sich hat?

    Bei wem von Euch wurde so eine Prüfung schon vorgenommen?

    Ich habe an unsere 2m-Festantenne (auf dem Dach) ein FUG 11b angeschlossen.
    Ist das so erlaubt ??? Sollte ich das vorher demontieren?

    MfG

    McBo

  2. #2
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    Danke :-)

    Ich glaube die brauche Kohle.

    Zitat ".......Strafen von 25-1500€......."


    Haben die auch Funkmeldeempfänger bei Euch überprüft?

    MfG

    McBo

  3. #3
    Aircell Gast
    die Jungs haben scheinbar nixx besseres zu tun! ;-)

  4. #4
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    Danke, dann weiss ich ja bescheit.

    McBo

  5. #5
    firefighteras Gast
    Hey,
    die Kollegen der RegTP waren letztens auch bei uns.
    Überprüft wurden alle Fzg-Funkgeräte(4 und 2m) in Bezug auf Sendeleistung und evtl.Störstrahlung.
    Ebenso wuden alle Geräte anhand ihrer Seriennummern festgehalten.
    dabei sollte sogar festgelegt werden welches 2m Gerät auf welchem Fahrzeug verladen ist.
    Gleichzeitig musste die Höhe,Typ sowie der genaue Standort(in Koordinaten) der 4m Festantenne angegeben werden.
    Aber im grossen und ganzen waren die drei Kollegen in Ihrem VW-Bus(komplett ausgestattet mit neuen Meßplätzen u.ä.) sehr freundlich und kulant.
    Cu
    firefighteras

  6. #6
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    bei uns wollten die nur bestimmte 2 oder 4 metergeräte nachmessen, die hatten eine liste was wir für geräte haben und haben dann gesagt welche geräte sie messen möchten. alles mit voranmeldung, die festen 2 meter habe ich vorsichtshalber erst mal verschwinden lassen.

    mfg marc

  7. #7
    Aircell Gast
    wenn die unangemeldet zu uns kommen und unser zeug sehen haben wir ein Problem! ;-)

  8. #8
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    Hallo,
    ich habe mit den Kollegen vom Funkmessdienst nur gute Erfahrungen.
    Eine Liste von Geräten sollte jede Dienststelle vorweisen können, früher ging es noch um Geld (für jeden Empfänger musste gezahlt werden), heute sollte eigendlich kein Grund mehr geben nicht alle Geräte angemeldet zuhaben.

    Und die Antennehöhe sollte stimmen, sonst die Antenne am Mast etwas tiefer befestigen.

    netzguru

  9. #9
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    Original geschrieben von Carsten
    wenn die unangemeldet zu uns kommen und unser zeug sehen haben wir ein Problem! ;-)
    Hallo Carsten
    es sollten nur betriebsbereite Geräte zählen, Ersatzteilelager nicht.
    netzguru

  10. #10
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    RegTP

    Also, ich finde das in Ordnung wenn die das machen. Dient ja auch Eurer Sicherheit, wenn die FuGs den technischen Vorschriften entsprechen.

    .........................
    Carsten:
    die Jungs haben scheinbar nixx besseres zu tun! ;-)
    ..........................

    Kann ich nicht behaupten

    Ebi
    Geändert von Ebi (12.04.2003 um 18:06 Uhr)

  11. #11
    Aircell Gast
    es wurde meines wissen nach noch keiner von einem FuG mit zu hoher sendeleistung verstrahlt... ;-) nein scherz.
    Die armen Kerle machen ja auch nur ihren Job.

  12. #12
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    Also bei uns waren die auch (vor einem Monat) und haben stichprobenartig einzelne 2m und 4m Funkgeräte nachgemessen (Leistung, Hub, Frequenz ...). Man sollte darauf achten, dass die FuG´s auf einen Kanal eingestellt sind, für den man auch eine Frequenzzuteilung besitzt.

    Die Sache mit der Strafe ist so gemacht, damit die Kosten für die Überprüfung nur dann anfallen, wenn man defekte oder unzulässige Geräte betreibt. Wenn alles o.k. ist, muss man für die Überprüfung nichts zahlen. (Wenn ein Gerät die technischen Grenzen nicht einhält, etwa den Hub o. ä. ist man dafür als Betreiber ja auch verantwortlich)

    Zu deinem Feststationsgerät: Mei uns in B. W. darf man als Feuerwehr oder HiOrg kein 2m Feststationsfunk haben, also auch kein HfG mit Feststationsantenne. Das würde ich mal lieber abbauen. Wir haben allerdings auch eine alte 2m Antenne auf dem Dach, die wir aber nicht betreiben. Das hat die Jungs nicht gestört, haben mal kurz nachgefragt, aber waren dann zufrieden, als sie kein 2m Gerät fanden.

    Da man ja inzwischen mit der Frequenzzuteilung soviele Geräte betreiben darf, wie man will, haben die Jungs damit auch kein Problem, wenn du einen Haufen Geräte hast.

    Bei uns war das eine Aktion von ca. 3 Stunden, dann war alles rum. Und freundlich waren die auch. Kann mich also nicht beschweren.


    ESCHON

  13. #13
    LittleGrisu Gast

    Und wie siehts mit Empfänger aus?

    Hallo,
    in diesem Zusammenhang folgende Frage:

    Wir hatten früher einen Patron im Ladegerät und haben nach jedem Alarm gelesen, was für ein Einsatz anliegt. Der gab vor einigen Wochen seinen Geist auf.

    Nun haben ich einen alten Rechner verbaut, an dem ein Scanner (UBC60XL) angeschlossen ist - also mit CE - der NUR auf dem Alarmierungskanal eigestellt ist und werten mit poc32 aus.

    Kommt ein Alarm rein, steht der Alarmierungstext sauber formatiert für 10 Min. auf dem Bildschirm und selber Text wird 4x ausgedruckt.

    Der Rechner und Scanner ist in einem Schrank verschlossen, es besteht also nicht die Möglichkeit mal eben unerlaubte Frequenzen abzuhören. Der Filter ist so gesetzt, dass nur unsere Alarme angezeigt werden.

    Würde es da Probleme geben, wenn die Herren bei uns auftauchen? Ich denke eigendlich nicht, denn wir empfangen ja nur Meldungen, die auch für uns gedacht sind... oder wie sieht´s aus?

    Ciao,
    mICHael

  14. #14
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    Scanner

    Puh, des ist einen gute Frage. Ich würde da mal einen Rechtsanwalt fragen, weil von uns wird das wohl keiner mit 100% iger Sicherheit sagen können.
    Ich würde eher zu nein tendieren, da ein Scanner, auch wenn er ein CE-Zeichen besitzt, eigentlich nicht auf BOS-Frequenzen betrieben werden darf. Aber vielleicht lässt sich das durch eine Schriftliche genehmigung legalisieren, wenns illegal ist. Ich find die Idee ja gut.

    Grüße
    florian_marktredwitz
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  15. #15
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    @ Little Grisu

    § 86 TKG

    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von
    Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten,

    die für die Funkanlage nicht bestimmt sind,
    nicht abgehört werden.

    Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres
    Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
    geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur
    Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen
    nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend.



    Das CE Zeichen besagt nur, dass dieses Gerät die technischen Vorschriften einhält.

    Fazit: Nicht erlaubt !

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