Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 26 von 26

Thema: Mitgliedschaft in zweiter FF

  1. #16
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    661
    Hallo,

    habe heute Abend mal ein Gespräch mit unserm OrtsBM geführt und er musste mir leider mitteilen, dass diese Regelung leider nicht in Nds. erlaubt ist. Nach dem Nds. Brandschutzgesetz darf man nur in der Wehr aktives Mitglied sein, in dessen Ort man sich dauerhaft aufhält (oder so ähnlich, hab den Wortlaut jetzt nicht mehr im Gedächnis). Von daher denke ich, hat sich meine Frage hiermit beantwortet.

  2. #17
    Registriert seit
    14.03.2002
    Beiträge
    448
    Tach Peter ,

    und wie läuft das mit dem Musikzug? da bleibste drin ? also bleibste ja doch Mitglied in der FF !?
    Oder was hat dein OrtsBM dazu gesagt ?
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    661
    Tag Kamerad,

    aufgrund des MZ bin ich dann immer noch Mitglieder der Feuerwehr aber halt nicht aktives Mitglied. Das Brandschutzgesetz bezieht sich immer nur auf den aktiven Einsatzdienst, die Jugendabteilung, Musikzug und Altersabteilung sind da vollkommen aussenvor. Ich muss mal schaun wie ich das jetzt mache, hat ja auch noch ein bisschen Zeit. Man sieht sich dann gleich...

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    So hier jetzt nochmal der Link zum IdF NRW:

    http://www.idf.nrw.de/lvo_ff/lvo_ff.htm

    Schaut dort mal unter §2!!!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  5. #20
    Aircell Gast
    cool! Gibts sowas auch für hessen?

  6. #21
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Das weiß ich leider nicht! Das ist für uns die Schule ab BF3-Lehrgang! DL-Machinisten-Lehrgang und noch so ein paar Kreisübergreifende Lehrgänge! Musste bei euch mal nchfragen, zu welcher Schule ihr dann gehen müsst!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  7. #22
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    112
    wie sieht das eigentlich aus. ein kerl aus der nachbarwehr hat mal in dem ort gewohnt wo er jetzt noch drinne ist. Jetzt wohnt er aber in unserem Ort also müsste er doch normalerweise in der nachbarwehr rausgeschmissen werden.

    ich glaúbe aber der wird da nicht austreten und auch nicht raus geschmissen werden, weil sein Vater ist der KBM (Kreisbrandmeister) bis dieses Jahr gewesen, jetzt ist es zwar wer anders aber trotzdem, der wird bestimmt da drinne bleiben.

  8. #23
    Registriert seit
    14.03.2002
    Beiträge
    448
    na dat wusst ich nicht! Also bleibste ja praktisch mitglied der FF!wie ich dir schon ma sagte, wenn du dein Studium "abgeschlossen" hast, wird dein OrtsBM sicherlich nich sagen "du kommscht hier nich rein" *g* , bist ja ausgebildeter Feuerwehrmann , mit der lizenz zum der schnüffelpullen *g*
    Mach dein ding, wird schon schief gehn :-)
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  9. #24
    nemo18 Gast

    Keine Probleme in Brandenburg

    Hallo,

    in Brandenburg gibts diesbezüglich keine Probleme, zumindest bei mir nich. :-)

    Ich studiere in dem Landkreis, in dem ich meinen ersten Wohnsitz habe. Bin in meiner "Heimatfeuerwehr" verpflicht (6 Jahre KatS) und nebenbei noch in der Feuerwehr, der Gemeinde in der ich studiere. Trennt sich also zwischen Wochenende und Werktags!
    Absolut keine Probleme. Zu Hause bin ich GrFü und unter der Woche halt normaler "Mann" (noch, logischerweise).

    Gruß
    Nemo18

  10. #25
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    239
    hallo!

    meines Wissens ist eine Mitgliedschaft in 2 oder mehreren FF's möglich.

    Wenn du allerdings, wie du gesagt hast studieren gehst, lass dich doch für die zeit beurlauben. Ich bin auch verpflichtet und sollte ich im Oktober wegziehen, lass ich mich für die Zeit meines Studiums vom Feuerwehrdienst, bzw. der Verpflichtung beurlauben. In Rlp ist das möglich. Erkundige dich mal bei deinem Wehrleiter.
    Praltischer wäre es allerdings, wenn du in deinem Studienort KEINE Möglichkeit hast deinen Verpflichtungen nachzukommen, dann verfallen diese und die Zeit läuft normal weiter als würdest du deinem Dienst nachkommen.
    Dies gilt allerdings nicht nur für ein Studium. Sollte es dich mal aus irgendwelchen Gründen in die Pampa ziehen, wo du keine Möglichkeiten hast den Verpflichtungen nachzukommen gilt das selbe wie oben.

    MfG
    xcom

  11. #26
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    661
    Hallo,

    es ist definitiv in NDS nicht möglich Mitglied in zwei Freiwilligen Feuerwehren zu sein, mag sein, dass es in den anderen Bundesländern so ist.

    Beurlauben lassen möchte ich mich nicht, da es nicht sicher ist, dass ich in meinen Heimatort nach dem Studium zurückkehre. Weiterhin ist es etwas problematisch sich für 4 Jahre beurlauben zu lassen....

    Meiner Verpflichtung werde ich wohl in HH nachkommen können. Werde mich in der nächsten Zeit mal mit dem OrtsBM der zuständigen Wehr in Verbindung setzten. Mal schaun was der so erzählt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •