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Thema: Mitgliedschaft in zweiter FF

  1. #1
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    Mitgliedschaft in zweiter FF

    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage. Weiß einer von euch, ob es möglich ist in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein oder schließt dies das Brandschutzgesetz aus?? Würd mich intressieren, da ich persönlich bald vor der Entscheidung stehe, ob ich aus meiner jetztigen Wehr austreten soll und in eine andere Wehr eintrete.

  2. #2
    crazyossi Gast
    Hallo

    Mitgliedschaft in 2 FFw ist meines wissens nicht erlaubt.
    Wir hatten mal in meiner alten FW den Fall da wollte jemand aus NRW bei uns eintretan. Der war dort auch in der FF und wollte, das er sich zu 50% des Jahres bei uns aufgehalten hat , bei uns auch noch eintreten. Dieses wurde nicht genemigt.

    Weiß nicht ob es an den underschiedlichen BL lag, aber es wurde gesagt, das es halt nicht ginge, er musse dann in NRW austreten, dann könnte er auch bei uns aufgenommen werden.

  3. #3
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    Laut dem neuen FSHG ist es möglich!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  4. #4
    Aircell Gast
    ich glaube, wir haben hier sowas schonmal besprochen. Nutzmal die suchfunktion, da müssten einige Beispiele und Gesetzestexte drinnen sein.

  5. #5
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    Tag,

    genau dieses Problem hab ich auch. Fange ab Herbst an zu studieren und halte mich deshalb die meiste Zeit wahrscheinlich in HH auf. Da ich verpflichtet bin bleibt mir auch nichts anderes übrig als das ich in HH in eine FF eintrete. Doch fände ich es ganz gut, wenn ich trotzdem noch in meiner alten Wehr bleiben könnte. Vielleicht hab ja noch jemand damit Erfahrung gemacht?!

  6. #6
    Aircell Gast

  7. #7
    firefighteras Gast
    Hallo,
    In NRW dürfte es nach der letzten Neufassung des FSHG möglich sein.Da es ja wie gesagt "Ländersache" ist,weiß ich nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht.
    Cu

  8. #8
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    falls der link bei carsten nicht funktioniert
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...?threadid=4733

    warum und wiedo es mit dem www davor klappt bzw. nicht klappt wird hier erläutert
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&threadid=5831

    Gruß
    Andi

  9. #9
    Aircell Gast
    stimmt, habe ich nicht dran gedacht sorry!

  10. #10
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    Hallo Jungs,

    hab mir den Thread durchgelesen, da ist nur nach einer Mitgliedschaft in einer zweiten HiOrg, sprich DRK, ASB, JUH, DLRG, etc., gefragt und nicht nach einer Mitgliedschaft in einer zweiten Feuerwehr. Ich glaube nämlich, dass dies Thema noch etwas kompliezierter als das mit der zweiten HiOrg ist. Vielleicht weiß ja jemand, wie das in Nds und HH gehandharbt wird.
    Auf rege Antworten würde ich mich freuen....

  11. #11
    Aircell Gast
    ich würde jetzt mal sagen, dass das das selbe ist. (komischer satz) ;-) aber ich habe davon keine ahnung!

  12. #12
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    Das Problem ist, es ist nicht das selbe.

    Es gab/gibt eine Klausel, die besagt, dass man nur in einer Feuerwehr Mitglied sein kann und dann auch nur in dem Ort/Gemeinde in der man seinen 1. Wiohnsitz angemeldet hat. Und ich hab mal gehört, dass das jetzt nicht mehr so sein soll und darum frage ich, ob da jemand was drüber weiß.

  13. #13
    Aircell Gast
    ist ja eigentlich doof!

  14. #14
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    Also generell finde ich eine Mitgliedschaft in 2 HiOrgs übertrieben! Seinen helferinstinkt in allen ehren, aber irgendwann reichts auch!
    Zu dem Problem was Peter hat ...

    Es war hier schon im Forum " Mitgliedschaft in einer 2 HiOrgs" , aber bei dem Problem ist das wohl nicht der fall, wie manche hier meinen!
    Das Problem , was er hat ist, das er Verpflichtet ist , studieren geht in ein anderes Bundesland, und dort in eine FF eintreten muss um sein ersatzdienst abzuleisten!
    Aber soweit ich weiss ist es nicht mehr möglich in 2 Feuerwehren aktives mitglied zu sein
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
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    229
    In der aktuellen Laufbahnverordnung NRW ist die Mitgliedschaft in 2 Feuerwehren in §2 klar geregelt. Demnach ist es möglich, neben der Mitgliedschaft in der Feuerwehr seines Wohnortes auch Mitglied in der Feuerwehr seines Beschäftigungsortes zu sein. Dies wird dann von den beiden Wehrführern geregelt. Dieses Mitglied darf dann aber nur auf die personelle Stärke einer Wehr angerechnet werden, das wird in der Regel die Heimatwehr sein. Auch was Lehrgänge, Beförderungen usw. betrifft wird auch nur von dieser Wehr geregelt.
    Andreas

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