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Thema: Mitgliedschaft in zweiter HiOrg

  1. #1
    Vossibaer76 Gast

    Mitgliedschaft in zweiter HiOrg

    Hallo zusammen,

    wollte mal wissen ob ihr und wenn welche Erfahrungen ihr damit habt mit Mitgliedern die in einer zweiten HiOrg sind. Bei mir ist das so das ich bei ner FF bin und noch in der Nachbarstadt im DRK. Mein Wehrführer hat damit kein Problem, O-Ton:"Solange du deine Einsatzzahlen und Dienste hälst kannst du von mir aus noch ins THW gehen"..Gut, wir wollen ja mal nicht übertreiben:-). Witzigerweise meinen aber einige Mitglieder sie müssten sich etwas aufspielen. Was ich meinerseits nicht ganz verstehen kann da es ja genug Mitglieder gibt die z.B. im Fussballverein sind und jede Woche auf Turnier oder im Schützenverein usw. und damit auch nicht verfügbar. Das Argument mit der Großschadenslage kann ich da auch nicht gelten lassen. Bin da im DRK-Plan nicht mit drin.

    So..jetzt seid ihr mit Meinungen und Erfahrungen dabei:-)

    Cu
    Sven

  2. #2
    Registriert seit
    23.05.2002
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    355
    Wenn deine beiden "Bosse" eiverstanden sind gibt es kein Problem.
    Wie du selbst sagst gibt es mit der Großschadenlage auch keine Konflikte was soll also dagegen Sprechen?!

    Ich selbst bin in einer FF und in einer(Feuerwehr-) KatS -Einheit (Gemeinsame Einsatzführung Ort - GEO) einige Kammeraden haben wohl auch etwas dagegen weil ich nun bei einer Großschadenlage (bzw Katastrophe) definitiv nicht bei meiner FF bin. Aber wann kommt das mal vor? Außerdem überschneiden sich 3-4 Dienste im Jahr was (von einigen) auch nicht wirklich akzeptiert wird.
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  3. #3
    Registriert seit
    05.05.2002
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    151
    genau so war (is) das bei mir auch bei der JF in der ich bin meinten einige das, dass ja wohl ene frechheit wäre in 2 Hiorgs zu gehen und kammen auch mit dem argoment von wegen Großschadenseinsatz und so. Ich weiß jetzt nicht aus welchen Bundesland du kommst aber in NRW is es jetzt seit dem 25.02.2002 in der neuen LVO erlaubt in 2 Hiorgs zu sein must

    gruß marcel

  4. #4
    Vossibaer76 Gast
    @Rhein-Sieg

    Kannst du mir mal nen Link dazugeben oder ne Quelle, ich bin nämlich aus NRW:-)..

    @STORM

    also vom DRK her auch keine Prob´s..die sind halt froh welche zu haben:-).... Naja..also die Großschadenslage hatten wir erst einmal..und da war das DRK aussen vor....

    CU

    Sven

  5. #5
    PATRON-PRO Gast
    Moin
    Bei mir war ganz anders, als ich zum Sanitätsdienst gekommen bin und erzähl habe das ich auch noch in der Feuerwehr bin waren die Leute beim Sandienst darüber sehr aufgeschlossen weil es auch GROßE VORTEILE haben kann in zwei verschiedenen HiOrgs zusein!! ODER NICHT?!
    Mein Wehrführer fand es am Anfang wiederum auch nicht gut, weil auch einige Dienste auf ein gleiche Datum fallen!!
    Doch später hat er ein Glück auch eingesehen dass es Viel Sinn macht ,wenn ein Feuerwehrmann auch eine zusätzliche Sanitäterausbildung hat!!!!

    So kann ich nur hoffen das dies bei Allen von Uns so gut annerkannt wird und da wo jetzt noch nicht hoffentlich auch bald!!!

  6. #6
    Registriert seit
    05.05.2002
    Beiträge
    151
    @vossibear


    www.feuerwehrmann.de und dann auf LVO 25.02.2002 klicken und suchen

  7. #7
    Vossibaer76 Gast
    -----------------------------------------------------------------------------------
    § 10 Mitwirkung in anderen Organisationen

    Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehren-amtlich aktiv mitwirken
    -----------------------------------------------------------------------------------

    mhh..das liest sich aber irgendwie anders. Gut, habe ja damit auch kein Problem, bis jetzt, die Führung steht da ja hinter mir.

  8. #8
    76440 Gast
    also ich hab jetzt auch keinen link, aber in NRW ist es mittlerweile definitiv erlaubt !!

    und bei mir handhabe ich das ganz einfach: der dienst in der fw geht vor jedem dienst der hiorg. ich bin in erster linie feuerwehrmann !! allerdings bin ich in 2 funktionen bei der hiorg: einmal als aushilfe, einmal als ehrenamtlicher. fahr ich also RTW, verdiene somit geld, geht dieses widerum vor der fw, weil is ja job :) bei 'ner großschadenslage is das auch ganz einfach: wenn ich dienst habe habe ich dienst, und ansonsten fahr ich da hin, von wo der melder als erstes geht, sprich entweder feuerwehr oder rettungsdienstunterstützung. und wenn der großschadensfall nicht grad in meinem löschbezirk ist wird wohl der melder der hiorg eher gehen :) und mit dieser regelung hat hier auch niemand ein problem ...

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363
    Hallo!

    Manche tuen gerade so, als würde die Organistaion völlig zusammenbrechen, käme man nicht immer zum Dienst oder Einsatz !!

    Wenn ich neben der Feuerwehr auch Fußball spiele, oder im Kegelverein etc. bin, oder mich sonst wie in meiner Freizeit beschäftige...bin ich ja dann auch nicht immer für die Feuerwehr da...! Kann mir ja keiner verbieten in Urlaub zufahren, und genauso ist das anzusehen, wenn jemand im Urlaub ist kommt er auch nicht zum Einsatz!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
    Vossibaer76 Gast
    Der Meinung bin ich ja auch..aber gut, was in manchen Köppen so halt drin ist. Mir ist halt nur wichtige wo es genau steht. Obwohl der o.g. Text ja sagt "in der Regel" was ja auch wiederum ne auslegungssache ist.... Nunja..vielleicht find ich ja noch was.

  11. #11
    Registriert seit
    14.03.2002
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    448
    Hallo ,

    die "diskussion" zum thema "Mitgliedschaft in 2 HiOrgs " gab es schon mal ! Benutzt mal die funktion "suchen"
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  12. #12
    Registriert seit
    19.01.2003
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    93
    in unserem Kreisverband gabs kürzlich den Fall, daß ein vom Wehrdienst freigestellter Rotkreuz-Helfer nicht zum Einsatz erschien, weil ihn laut seiner Aussage "zur gleichen Zeit die Feuerwehr brauchte." Dieser Helfer erhielt durch unsere Kreisbereitschaftsleitung eine Abmahnung. Ich habe auch grundsätzliche Bedenken gegen eine Mitgliedschaft in 2 HiOrgs, ganz abgesehen davon, daß ich den Sinn einer Doppelmitgliedschaft nicht ganz verstehe. Ich denke mal, in jeder Feuerwehr, jedem THW, DRK, ASB gibts genug zu tun, daß jeder seine Freizeit ausfüllen kann, ohne noch auf "einer weiteren Hochzeit tanzen" zu müssen. Ist jemand nur Mitläufer in seiner Organisation, dann brauchts keine zweite Mitgliedschaft. Ist jemand sehr aktiv, dann wirds irgendwann mal Überschneidungen geben und man muß sich für Eines entscheiden.
    Deshalb ist m. E. auch nicht wichtig, ob irgendwo steht erlaubt oder nicht erlaubt.
    Gruß aus Südbaden

  13. #13
    Otto Gast
    Grüß Euch!
    Ich bin auch Mitglied in FW und THW (verpflichtet). Uns hat man von Anfang an gesagt, dass im Einsatzfall wir beim THW zu erscheinen haben, sofern wir nicht schon am Einsatz sind (Nachalarmierung THW). Ist doch eigentlich logisch. Beim großen HW ging das zwar etwas drüber und drunter, aber da hat dann auch keiner was gesagt.
    Ist einer von euch hier in zwei FW z. B. (Stadt und Land?). Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

    Gruß Otto

  14. #14
    Registriert seit
    17.03.2002
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    2.841

    re

    Ich habs vor einem Jahr in NRW probiert, und wollte von der JF in die FF + DRK wechseln. Das wurde mir von beiden Seiten nicht erlaubt.

    Grüße

    Florian
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  15. #15
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Mir ist die Rechtslage in NRW so bekannt:

    Ein Mitglied einer Freiwillingen Feuerwehr ist durch den Wehrführer zu entlassen, wenn er aktiver Helfer in einer mitwirkenden Hilfsorganisation wird. (Steht so im FSHG, kann ich gerne mal genauer raussuchen)

    Da bedeutet, daß sich der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau in einer anderen Hilfsorganisation nicht für die allgemeine Gefahrenabwehr verpflichten darf. Über die Mitgliedschaft sagt das aber nichts. Bei uns (DLRG) wird klar zwischen Mitgliedschaft und aktiver Mitwirkung als verpflichteter Helfer unterschieden. Wir haben einige Feuerwehrleute dabei, die hin und wieder Dienste mitmachen, aber nicht als verpflichteter Helfer.
    Grundsatz: Man kann nur einem Herren dienen!

    Das ist dann genau wie bei einem anderen Club/Verein. Da dürfen Feuerwehrleute auch mitmachen und Fußball spielen oder Kegeln.... aber wenn die Feuerwehr ruft, sind sie weg. Wenn man das entsprechend plant, ist das kein Problem. Es müssen nur alle Seiten vorher über diese Prioritäten informiert sein.

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