Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe: An- und Umbauten bei Landesfahrzeugen müssen vollständig rückbaubar sein, also ohne Bohrlöcher etc, das geht dann bei festen Leuchten nicht. Das Zugfahrzeug (Landesfahrzeug)des Betreuungsanhängers hat ein Steckblaulicht, an dem kann eine Verlängerung angebracht werden, so dass diese dann ca 50 cm höher steht. Das Organisationseigene Zugfahrzeug des Anhänger Technik war so auszuwählen, dass es eine Rundumsichtbarkeit ermöglicht. Stand jedenfalss bei der Übergabe bei uns so drin.

Gruß

Frank