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Thema: SoSi-Anlage Privat-PKW Niedersachen

  1. #1
    Registriert seit
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    SoSi-Anlage Privat-PKW Niedersachen

    Tach !

    In Niedersachsen sind nach Blaulichterlass
    http://www.recht-niedersachsen.de/21090/b23,30057,1.htm

    für
    - Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister,
    - Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter der Freiwilligen Feuerwehren,
    - Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister,
    - Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer der Kreisfeuerwehrbereitschaften,
    - Leiterin oder Leiter der anerkannten hauptberuflichen Werkfeuerwehren.

    Sondersignalanlagen in Privat-PKW möglich.

    In welchen Landkreisen oder Kreisfreien Städten in Niedersachsen (!) wurden für andere Funktionen Sondersignalanlagen für Privat-PKW (!) von den Behörden genehmigt ?

    Z.B. für
    - Organisatorische Leiter Rettungsdienst
    - Leitende Notärzte
    - Fachberater Stab HVB
    - Einheitsführer
    - ...

    Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Genehmigung erfolgt ?


    Über eure Antworten hier oder ggfs. per PN schon jetzt mein großes Dankeschön !


    Gruß
    Bastel

  2. #2
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    Tach Forum !

    Vielen Dank für die vielen Nachrichten per PN.


    Seit rund 4 Wochen ist nun der Entwurf (!) für den neuen "Blaulichterlass" in Niedersachsen raus.

    Neu:
    SoSi-Anlage in Privat-PKW soll künftig zusätzlich auch für
    - jeweils einen Vertreter (!) der bisher genannten Feuerwehr-Funktionen
    und
    - OrgL und LNA (!)
    möglich sein.

    (Für Rettungsdienst Anzahl Abhängig von der Landkreis-Fläche: zwischen jeweils 2 und 8 Genehmigungen möglich)

    Im Entwurf (!) wird jeweils die verbindliche Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining gefordert.


    Der Entwurf wurde Ende April 2014 an verschiedene Institutionen zur Stellungnahme versendet.

    Wann und in welcher Endfassung der Erlass in Kraft tritt ist also noch unklar.


    Gruß
    Bastel

  3. #3
    Registriert seit
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    2.651
    Ich denke es wird so bleiben wie bisher: Der Antrag ist NUR auf dem Dienstweg über die Feuerwehr möglich. Er wird also vom (Einheitsleiter), Ortsbrandmeister, Stadt-/Gem-BM und Kreis-BM geprüft und nur wenn alle zustimmen dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt. Wenn auch der zustimmt geht das Ganze an die PD, die dann (i. d. R. ) die Genehmigung erteilt.

    Auch bisher wurde die Genehmigung ebenfalls an die Stellvertreter erteilt, denn die sollen ja (wie der Name sagt) bei Verhinderung vertreten und können nicht erst dann die Erlaubnis beantragen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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