Tach !

In Niedersachsen sind nach Blaulichterlass
http://www.recht-niedersachsen.de/21090/b23,30057,1.htm

für
- Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister,
- Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter der Freiwilligen Feuerwehren,
- Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister,
- Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer der Kreisfeuerwehrbereitschaften,
- Leiterin oder Leiter der anerkannten hauptberuflichen Werkfeuerwehren.

Sondersignalanlagen in Privat-PKW möglich.

In welchen Landkreisen oder Kreisfreien Städten in Niedersachsen (!) wurden für andere Funktionen Sondersignalanlagen für Privat-PKW (!) von den Behörden genehmigt ?

Z.B. für
- Organisatorische Leiter Rettungsdienst
- Leitende Notärzte
- Fachberater Stab HVB
- Einheitsführer
- ...

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Genehmigung erfolgt ?


Über eure Antworten hier oder ggfs. per PN schon jetzt mein großes Dankeschön !


Gruß
Bastel